enblattVG Montabaur
Nr. 22/2005
. mP idung kann bis zur Beschlussfassung überden Umlegungsplan DieAnn» 1 Bau QB) erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten wird der Umlegungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich crkt zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem ; ine f dpr Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr F^iaen (§ 48 Abs. 3 BauGB). Rechte, die aus dem Grundbuch nicht u ■ ■ sind aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechti- q
sichtlich
7.
nd binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Umle- [fl en ’ .^Schlusses bei dem Umlegungsausschuss anzumelden. rin Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach rLiIiif der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft l acht muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Fest- P, n aen gegen sich gelten la?sen, wenn der Umlegungsausschuss dies Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, r/f' r Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wir- »nn eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen lihaelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch die- !p Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Wechselt die Per- -enn eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein
I , htsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im eitpunkt des Übergangs des Rechts befindet (§ 49 BauGB). rituell bestehende Pachtverhältnisse sollen zum Ende des laufenden fechtjahres aufgelöst bzw. von den Verpächtern gekündigt werden; Indernfalls müssen Eigentümer verpachteter Grundstücke eventuell finan- Lie Nachteile gegen sich gelten lassen, wenn Pachtverhältnisse durch die Umlegungsstelle aufgelöst werden müssen.
Verfügungs- und Veränderungssperre Bach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbe- fchlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umle- fjngsplans (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Geneh- liigung des Umlegungsausschusses 1 ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,
2. Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden,
3 . erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich Wert steigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,
4 . nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,
5 . genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher aus- [eübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre jeht berührt.
IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Vermessungsund Katasteramt Westerburg, Außenstelle, Koblenzer Straße 15, 56410 jlontabaur, eingerichtet.
^Vorbereitende Maßnahmen
en Beauftragten der zuständigen Behörden ist gemäß § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßlahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen. Beginn und Umfang der vorbereitenden |laßnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis .(Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis {des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebiets aufgeführt ist, liegen vom 13.06.2005 bis 12.07.2005 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 220, Kon- lad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden öffentlich aus.
VII. Bekanntgabe
Der vorstehende Umlegungsbeschluss gilt am Tage nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
>echtsbehelfsbelehrung:
Segen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle, Koblenzer [Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. bntabaur, 25.05.2005 (DS) Martina Hasselmann
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
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Öffentliche Bekanntmachung
Nächste Sitzung des Ortsgemeinderates
S e Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kaden- am Montag, 06.06.2005, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des lauses statt.
Tagesordnung:
!• Öffentliche Sitzung ^ Begrüßung
, Bericht des Ortsbürgermeisters
4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.04.2005 (öffentlicher Teil)
9.
10.
11 .
Einwohnerfragestunde Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2004
Auftragsvergabe für die Fertigstellung der Straßenoberflächen im Neubaugebiet “Auf der Höh - 3. Erweiterung”
Bekanntgabe von Beschlüssen des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Liegenschaften
Auftragsvergabe für die Fremdvergabe von gärtnerischen Pflegearbeiten/ Heckenschnitt/Beetpflege
Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet “Auf der Höh - 4. Erweiterung”
Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bericht des Ortsbürgermeisters
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.04.2005 (nichtöffentlicher Teil)
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56337 Kadenbach, 30.05.2005 Marx, Ortsbürgermeister
Öffnungszeiten des Schredderplatzes
Von März bis einschließlich November ist der Schredderplatz jeweils am ersten Samstag des Monats von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
In dieser Zeit werden folgende Grünabfälle in haushaltsüblichen Mengen (ca. 1 Kubikmeter pro Saison, je Haushalt) gegen einen geringen Unkostenbeitrag entgegengenommen: 1. Schnitt von Stauden, Sträuchern, Hecken und Bäumen mit einer maximalen Aststärke von 10 Zentimetern. 2. Stammholz, das sich zum Verbrennen auf dem Martinsfeuer eignet, kann in geschnittener und entasteter Form (maximal ein Stamm, in Stücklängen von 1 m) ebenfalls abgegeben werden. Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle können nicht entgegen genommen werden.
Ich darf darauf hinweisen, dass außerhalb der Öffnungszeiten kein Material angeliefert werden kann und auch nicht außerhalb des umzäunten Geländes abgelagert werden darf.
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V. (VVK)
Arbeitstreffen
Wir möchten Sie als Vereinsmitglied oder Bürger einladen, an unserem 14-tägigen Arbeitstreffen teilzunehmen und mitzumachen. Viele Projekte in Kadenbach wurden durch den WK erstellt und bedürfen einer ständigen Pflege und Wartung. Wir brauchen dafür bereitwillige Mitbürger. Nehmen Sie sich doch einmal am Donnerstag, 09.06.2005,17.30 Uhr die Zeit und kommen auf den Kirmesplatz. Weitere Arbeitstreffen: 23. Juni, 07. Juli, 21. Juli, jeweils um 17.30 Uhr.
Tennisclub TC 86 Kadenbach
Unsere Tennismannschaften tragen am kommenden Wochenende auf unserer Tennisanlage folgende Spiele aus: Samstag, 04.06.2005, ab 14:00 Uhr Herren 50 gegen TC Kauber. Sonntag, 05.06.2005, ab 09:00 Uhr Herren 40 gegen TC GW Braubach. Zuschauer sind herzlich willkommen. Auswärtsspiel: Samstag, 04.06.2005, ab 09:00 Uhr männl. Jugend 15 in Dernbach.
Sportfreunde Germania Kadenbach
Arbeitseinsatz
Am Samstag, 18. Juni 2005, findet ab 9.00 Uhr ein Arbeitseinsatz auf dem Sportplatz statt. Wir würden uns freuen, zahlreiche Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Alte Herren
Samstag, 11. Juni 2005: AH SV Hillscheid - AH Germania Kadenbach, Spielbeginn: 16.00 Uhr Sportplatz Hillscheid
JSG Augst:
A-Jugend: Freitag, 10. Juni 2005: JSG Augst - SG Eintracht Lahnstein, Spielbeginn: 19.00 Uhr, Sportplatz Simmern
C-Jugend:
Samstag, 11. Juni 2005: JSG Augst - SG Eintracht Lahnstein 2, Spielbeginn: 15.15 Uhr, Sportplatz Simmern
F-Jugend:
Freitag, 10. Juni 2005: JSG Augst - TSV Lay, Spielbeginn: 19.00 Uhr - Sportplatz Kadenbach
Gymnastik / Walking:
Walking-Treff: Jeden Mittwoch um 17.30 Uhr, Treffpunkt: Tennisplatz Kadenbach
Tischtennis:
Junioren: Training: Dienstag und Donnerstag, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Senioren: Training: Dienstag, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Das Training findet jeweils in der alten Augstturnhalle in Neuhäusel statt.
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