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Wochenblatt VG Montabaur

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. . 18-00 bis 20i00 Uhr

Gemeindevemaltung..ZIZZ~Tr,JldFK?SS

Ortsburgermeister privat.Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhrt

Internet, www.kadenbach-ww.de

Vermietung der Grillhütte: Helmut Stein. TeL 02620/8175

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MGV Eitelborn 1866 c

Am Samstag, 04.06.2005, singen wir aus Anlaß der 70 -Jahr-Feier des i\ - chenchoresCacilia Eitelborn in der Augst-Halle.

Am Sonntag, 05.06.2005, nehmen wir am Kritiksingen der Sängergruppe II in Montabaur-Elgendorf teil.

Näheres wird in unserer Chorprobe am Donnerstag, 02.06.2005 im Nas­sauer Hof bekannt gegeben.

MGVMozart 1880 e.V. Eitelborn

70-jähriges Bestehen des KirchenchoresCacilia Eitelborn

Am 4. Juni 2005 sind wir zu Gast beim KirchenchorCacilia Eitelborn, der sein 70-jähriges Bestehen feiert. Unser Chor wird mit gesanglichen Darbietungen um ca. 20.00 Uhr an zweiter Stelle in der Augsthalle dem Kirchenchor gratulieren.

Gruppenkritiksingen in Eigendorf

Am 5. Juni 2005 nehmen wir am Gruppenkritiksingen der Sängergruppe II im Sängerkreis Unterwesterwald in der Dorfgemeinschaftshalle Eigen­dorf teil. Anlass ist das 150-jährige Bestehen des MGVMendelssohn Bar­tholdy Montabaur. Die Sänger treffen sich um 12.30 Uhr zur Abfahrt mit dem Bus am Dorfplatz. Ab 13.15 Uhr werden in Eigendorf auch aktive Sänger aus unserem Chor geehrt. Für 50 Jahre aktive Sängertätigkeit: Friedei Sauer, für 25-jährige aktive Sängertätigkeit: Helmut Best, Markus Haas, Volker Henkes, Arno Knopp, Alois Schäfer Armin Schmidt und Lothar Weisbrod.

Weitere Termine im Monat Juni

Der Zeltaufbau für das Backesfest und das Volksliedersingen wird am 16. Juni 2005 erfolgen. In der letzten Ausgabe wurde leider ein falscher Ter­min genannt.

18.06.2005 Backesfest im Festzelt auf dem Dorfplatz 19.06.2005 Offenes Volksliedersingen im Festzelt auf dem Dorfplatz 20.06.2005 Zeltabbau

Möhnenverein Eitelborn

Hiermit wird nochmals an unsere Wanderung nach Fachbach am 11.06.2005 erinnert. Wir treffen uns um 14.00 Uhr am Gemeindehaus. Denkt daran, dass ihr das Abholen am Abend selbst organisieren müsst.

Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.

Schützenfest 2005 in Eitelborn

Die Eitelborner Schützengesellschaft feiert ihr diesjähriges Schützenfest am Sonntag, 19.06. im Schützenhaus auf dem Nörrberg. Alle Bürger sind recht herzlich eingeladen. Es wird wieder ein Bürgerkönig ausgeschossen.

Das Festprogramm:

Freitag, 17.06.2005

19.00 Uhr Königsschießen der Jugend, der Schützenfrauen und Schützen des Vereins Schießen auf die Ehrenscheiben anschl. gemütliches Zusammensein und Ausklang

Sonntag, 19.06.2005

10.00 Uhr Schützenfrühstück der Mitglieder im Schützenhaus 11.00 Uhr Frühschoppen

14.30 Uhr Schützenparade vor dem Schützenhaus und Proklama­

tion der Majestäten und Ritter 15.00 Uhr Bürgerkönigschießen

16.00 Uhr Bogenschießen

anschl. geselliges Beisammensein

Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Ein reichhaltiges Kuchenbüf­fet und Kaffee stellen unsere Damen bereit. Die Eitelborner Schützenge­sellschaft freut sich auf Ihren Besuch.

TC Eitelborn

Auf der Anlage des TC Eitelborn finden am kommenden Wochenende fol­gende Heimspiele statt: Samstag, 04.06.2005,14.00 Uhr Herren 55 TC Eitelborn - TC Diez 1, Sonntag, 05.06.2005, 9.00 Uhr Damen (Rhein­landliga), TC Eitelborn - TV Guckheim 1 Zuschauer sind herzlich willkommen.

Bekanntmachung

gemäß §§ 50 Abs. 1 und 53 des Baugesetzbuches rn. 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253) (Neubekanntmachuna 1997 (BGBl. I. S. 2141) in der geltenden Fassuna 9 m27 l

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I. Umlegungsbeschluss Der Ortsgemeinderat Kadenbach hat am 29.03.2004 folgende Best» se gefasst:

1. Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in derFassiJ

der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141) wirdäl Umlegung für das BaugebietAuf der Höh - 4. Erweiterung afj ordnet. Der Umlegung liegt der im Entwurf erstellte Bebauungsm Auf der Höh - 4. Erweiterung zugrunde. 1

2. Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Land»! Ordnung über die Umlegungsausschüsse in der jeweils geltem Fassung wird für das Baugebiet des BebauungsplansAuf derll

- 4. Erweiterung die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsveiil ren erhält die Bezeichnung

Auf der Höh - 4. Erweiterung.

Das Umlegungsgebiet liegt in nordwestlicher Randlage der GemeindeJ Kadenbach und wird im Osten durch die Verlängerung derTriftstralMl im Süden durch die bereits bebauten GrundstückeAuf der Höh Ha»| nummer 2 bis 8 begrenzt. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.

In das Umlegungsverfahren werden folgende Flurstücke einbezogen: Gemarkung: Kadenbach

Flur: 13

Flurstücke Nrn: 55, 72/1, 72/2, 131/3 und 202

II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks L

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Ein»* gung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebietge'V I Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Rsm

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen , .

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das GrundstucKi» i

stenden Recht, J

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem G®j

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur n

des Grundstücks berechtigt h .

oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks besc'

4. die Ortsgemeinde Kadenbach,

5. die Verbandsgemeinde Montabaur. u0äA

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt B in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss