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Wochenblatt VG Montabaur

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Mirsch & Partner

STEUERBFRATER

Dipl. Finanz wirf (FH) Peter Mirsch Steuerberater

Als Partnergesellschaft sind wir Ihr PARTNER in der Steuerberatung.

Wir betreuen Mandanten aller Rechtsformen.

Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich neben der klassischen Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen auch auf Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungsarbeiten.

Bahnhofsplatz 4 56410 Montabaur

Am ICE-Bahnhof

Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind die betriebswirtschaftliche Unternehmens-und Ratingberatung, die Vertretung und Beratung bei Betriebsprüfungen, in Steuerfahndungs- und Steuerstrafverfahren.

Fon 0 26 02-9 49 42-0 Fax 0 26 02 - 9 49 42-22 E-Mail: info@stb-mirsch.de Internet, www.stb-mirsch.de

Wir arbeiten nach den Qualitätssicherungs­grundsätzen der Bundessteuerberaterkammer.

Termine nach Vereinbarung.

Doppelte Haushaltsführung;. Kein Werbungskostenabzug [a P für zu große Zweitwohnung * 6

Mietet ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen am Beschäf­tigungsort eine Zweitwohnung an, können die Kosten hierfür im Rah­men der doppelten Haushalts­führung grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Ist die Zweitwohnung jedoch zu groß, kann das Finanzamt den Wer­bungskostenabzug verweigern.

Finanzgericht Münch« dass die Größe der Zw® nicht alleine betrachtete Es ist vielmehr zu prüfen,i möglich war eine Weintnl ^ . > wohnung zu beziehen.OssHru 5 ', Fall sein, wenn ein ArbeiWrJj großes Arbeitszimmer' ie0

Zweitwohnung nutzt J eseienPc

Die Finanzverwaltung beteiligt sich nur dann an den Kosten für eine beruflich angemietete Zweitwoh­nung, wenn diese max. 60 qm groß ist. Rückendeckung bekommen die Finanzämter in dieser Angelegenheit vom Bundesfinanzhof (BFH). In

die 60 qm-Hürde reißt(fi ^ ' )e , irn M rieht München, Az. 8Hi* e '^ n,sa ^ Revision beim BFH, Az.VII n ®! en Gute Chancen auf Erfolg M ,chen V p °' diejenigen, die nachweisaf 1 ^ ie ° dass zum Zeitpunkt der me ^ der Zweitwohnung keinejfijlrt.. senen kleineren Wohnui Verfügung standen.

einem Urteil stuften die Richter des W ert, u gstottrata ,uJ» . BFH eine 120 qm große Zweitwoh- u , nhr11inn Di,üjenfiellen

Praxis-Tipp: Kürzt das Finai# d ^ r !f U , f . jund. Und

nung für eine Einzelperson als unan­gemessen ein und gewährten keinen Werbungskostenabzug (Az. VI R 126/78).

Im Gesetz werden Betroffene jedoch vergeblich nach der Maximalgröße von 60 qm suchen. Aus diesem Grund folgender Hinweis: Das

ehr. Ihre m<

wohnungam die Wohnung zu groß ist Betroffene sich mit gezielto[ menten dagegen wehren. Recht bekommt, hängtjedi ab, wie die Richter des nanzhofs in der Revision (Revision beim BFH, Quelle: www.steuer-offii

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Wir sind eine m'rttelständisch orientierte und überregional tätige Steuerberatungs- und Wirtschafts­prüfungsgesellschaft. Eine starke Mandantenorientierung, die Qualität der Beratungsleistungen und das partnerschaftlicheVerhältnis zu unseren Mitarbeitern sind die Kennzeichen unserer Kanzleiphilosophie.

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genügt ofi^ ein Wechsel der Blickr

Antoine de Sainfl

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind u.a.:

Durchführung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen

Erstellung von Jahresabschlüssen für Gesellschaften aller Branchen, Grössen und Gesellschaftsformen

Betriebswirtschaftliche und steuerliche Gestaltungen nebst Erstellung von Gutachten

Beratungen von Umwandlungen, Untemehmensverkäufen und Untemehmensnachfolgen

Vertretung vor Finanzgerichten und in Steuerstrafverfahren

Beratungen von Existenzgründungen

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Als Mitglied von MGI Midsnell Group International können wir unseren inter­national tätigen Mandanten Beratungen in über 70 Ländern anbieten.

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DR. STEUDTER 8 c PA gÜlS

WIRTSCHAFTSPRÜFER / S T E U E » B f ^ ATi

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Telefon: 0 26 23/98 73-0 Telefax: 0 26 23/98 73-20

e-Mail: mfo@steudter-partntfdt www. steudter-partnende

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