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Wochenblatt VG Montabaur
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Mirsch & Partner
STEUERBFRATER
Dipl. Finanz wirf (FH) Peter Mirsch Steuerberater
Als Partnergesellschaft sind wir Ihr PARTNER in der Steuerberatung.
Wir betreuen Mandanten aller Rechtsformen.
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich neben der klassischen Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen auch auf Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungsarbeiten.
Bahnhofsplatz 4 56410 Montabaur
Am ICE-Bahnhof
Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind die betriebswirtschaftliche Unternehmens-und Ratingberatung, die Vertretung und Beratung bei Betriebsprüfungen, in Steuerfahndungs- und Steuerstrafverfahren.
Fon 0 26 02-9 49 42-0 Fax 0 26 02 - 9 49 42-22 E-Mail: info@stb-mirsch.de Internet, www.stb-mirsch.de
Wir arbeiten nach den Qualitätssicherungsgrundsätzen der Bundessteuerberaterkammer.
Termine nach Vereinbarung.
Doppelte Haushaltsführung;. Kein Werbungskostenabzug [a P für zu große Zweitwohnung * 6
■ Mietet ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung an, können die Kosten hierfür im Rahmen der doppelten Haushaltsführung grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Ist die Zweitwohnung jedoch zu groß, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug verweigern.
Finanzgericht Münch« „ dass die Größe der Zw® nicht alleine betrachtete Es ist vielmehr zu prüfen,i möglich war eine Weintnl ^ . > wohnung zu beziehen.OssHru 5 ', Fall sein, wenn ein ArbeiWrJj großes Arbeitszimmer ■™' ie0
Zweitwohnung nutzt J eseienPc
Die Finanzverwaltung beteiligt sich nur dann an den Kosten für eine beruflich angemietete Zweitwohnung, wenn diese max. 60 qm groß ist. Rückendeckung bekommen die Finanzämter in dieser Angelegenheit vom Bundesfinanzhof (BFH). In
die 60 qm-Hürde reißt(fi ^ ' )e , irn M rieht München, Az. 8Hi* e '^ n,sa ^ Revision beim BFH, Az.VII n ®! en Gute Chancen auf Erfolg M ,chen V p °' diejenigen, die nachweisaf 1 ^ ie ° dass zum Zeitpunkt der me ^ der Zweitwohnung keinejfijlrt.. senen kleineren Wohnui Verfügung standen.
einem Urteil stuften die Richter des W ert, u „ gstottrata ,uJ» . BFH eine 120 qm große Zweitwoh- u , nhr11inn D „„i,üjenfiellen
Praxis-Tipp: Kürzt das Finai# d ^ r !f U , f . jund. Und
nung für eine Einzelperson als unangemessen ein und gewährten keinen Werbungskostenabzug (Az. VI R 126/78).
Im Gesetz werden Betroffene jedoch vergeblich nach der Maximalgröße von 60 qm suchen. Aus diesem Grund folgender Hinweis: Das
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wohnungam die Wohnung zu groß ist Betroffene sich mit gezielto[ menten dagegen wehren. Recht bekommt, hängtjedi ab, wie die Richter des nanzhofs in der Revision (Revision beim BFH, Quelle: www.steuer-offii
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Wir sind eine m'rttelständisch orientierte und überregional tätige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Eine starke Mandantenorientierung, die Qualität der Beratungsleistungen und das partnerschaftlicheVerhältnis zu unseren Mitarbeitern sind die Kennzeichen unserer Kanzleiphilosophie.
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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind u.a.:
• Durchführung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen
• Erstellung von Jahresabschlüssen für Gesellschaften aller Branchen, Grössen und Gesellschaftsformen
• Betriebswirtschaftliche und steuerliche Gestaltungen nebst Erstellung von Gutachten
• Beratungen von Umwandlungen, Untemehmensverkäufen und Untemehmensnachfolgen
• Vertretung vor Finanzgerichten und in Steuerstrafverfahren
• Beratungen von Existenzgründungen
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Als Mitglied von MGI • Midsnell Group International können wir unseren international tätigen Mandanten Beratungen in über 70 Ländern anbieten.
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WIRTSCHAFTSPRÜFER / S T E U E » B f ^ ATi
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Telefon: 0 26 23/98 73-0 Telefax: 0 26 23/98 73-20
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