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Nr. 02/2006

jblattVG Mont abaur

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Möglichem Steuerflüchtling aff Reisepass entzogen werden

er hohe Steuerrückstände

den mitikfe rmJSS damit rechne . n '

Ihm bei einer möglichen

rechte rTO efahr mS Ausland .

aesn r " Reisepass entzogen wird.

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' erb ls,l 4der Reisepass eines Steuerzah- ktien3r j'£jbei hohen Steuerrückständen 3 9egen [Lyogen werden kann, entschied al föllrt Mch das Verwaltungsgericht Tri-

idenAlyt (urteil v. 7.10.2005, Az. 1 L i/05). In der Entscheidung ging es ]nen 50-jährigen Steuerzahler, ehr als 70.000 EUR Steuer­en angesammelt hatte, die Gemeinde in Erfahrung ichte, dass der Steuerschuldner nftuto abgemeldet, seine Woh-

snz uni erAbsp; 11 . nglichen

dieser Pf: araus e^j i Vfr?'."- ie in dr inen als [ eht

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nung mitsamt Hausrat veräußert hatte und dass seine Ehefrau ihren Arbeitsplatz kündigte, recherchierte sie genauer. Dabei stellt sich heraus, dass der Steuerzahler eine Auswan­derung nach Südamerika plante. Aus diesem Grund entzog die Gemeinde dem Mann den Reisepass. Praxis-Tipp: Wer hohe Steuerschul­den hat, muss durch dieses Urteil künftig damit rechnen, dass ihm Auslandsreisen künftig verwehrt werden können. Voraussetzung bleibt jedoch, dass Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr sprechen. Quelle: www.steuer-office.de

iteueränderungen ab Januar 2006

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)ie Oberfinanzdirektion ^nz fasst die Neuerungen Sichtlich zusammen

pli-|über den Wegfall der Eigen- leijzulage wurde bereits so viel eschrieben und geredet, dass es Ichjan dieser Stelle erübrigt, sie OCh einmal darzulegen. Sie ist ein- sem > | C ^ j a t sac | ie> uj e auch weitgehend e 10-i ä : Cll|nnt ist. Aber es gibt noch eini- t wie fc-jjc ajdere Dinge zu beachten.

w Mietwohngebäude im Privatver- it:i pgen beispielsweise fällt die Mög- pfikK/fhfcit der degressiven Abschrei-

_.fung weg. Vermietete Immobilien,

g lieiach dem 31. Dezember 2005 j,. Srrjitet oder erworben werden pder gerade wurden) können dann rfir i:- IU I i ! 10ch ' n gleichbleibenden Jah- . **t r ägen - der Abschreibungssatz ic >«r ttfegt zwei Prozent - abgesehrie- rlagtnj» tnfcerden.

renn dien ^jptfallen nach den Angaben der

für stc *®|^oblenz auch die Steuerfreibe-

tunj s ' : Beirats- und Geburtsbei-

jetrietf bes Arbeitgebers, für Über-

odtrl=Cf S9elderund Übergangsbeihilfen

inderd*fi* Abfindungszahlungen an

hrtilk ltnehmer, wobei es allerdings och ffber gangsregelunqen gibt.

diese^Wfogenannten Steuerstundungs- , un1 hincBiodellen, wie Medien- oder Wirt- »ftsfonds, wurden die Möglich-

aeJh ^ Verlustve rrechnung ein­geschränkt. Verluste aus meist

gewerblich organisierten Steuer­sparmodellen können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrech­net werden. Dies gilt sogar rückwir­kend zum 11. November 2005.

Auch die Dienstwagenregelungen wurden strenger gefasst. Bisher mussten Fahrer von Dienstfahrzeu­gen ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil pauschal ver­steuern. Jetzt gilt diese Regelung nur noch, wenn das Fahrzeug zu nach­weislich mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.

Gestrichen wurde ebenfalls die Mög­lichkeit des Abzugs für Sonderaus­gaben für die Steuerberatungsko­sten. Seit dem 1. Januar 2006 wer­den private Steuerberatungskosten steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Das bezieht sich auf die Beraterko­sten, die mit der Einkunftsermittlung nichts zu tun haben, wie etwa die Kosten für die Einkommensteuerer­klärung oder für das Ausfüllen eines Mantelbogens bei dieser Steuerer­klärung.

Und nicht zuletzt: Der Verkauf von Tankbelegen im Internet gilt künftig als Ordnungswidrigkeit und wird als solche strafrechtlich verfolgt. Solche Tankbelege wurden nämlich den Erfahrungen nach von den Käufern als Spesen geltend gemacht und damit von der Steuer abgesetzt.

Dipl.-Kfm.

Andreas Burgfeld

Steuerberater

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