Wochenblatt VG Montabaur
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Doris Schardt
Steuerberaterin
56235 Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 213 Tel. 0 26 23 / 98 76 - 0 - Fax 0 26 23 / 98 76 - 54
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Wir fertigen Ihre
Einkommensteuererklärung ...
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Lohnsteuerhilfeverein
Bei Einkünften ausschließlich aus nicht- selbständiger Tätigkeit im Rahmen einer Mitgliedschaft. Bei Bedarf Hausbesuche.
Beratungsstelle:
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Dipl.-Kfm. K.-G. Zulla
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsbeistand
Helmut Kexel
vereidigter Buchprüfer • Steuerberater
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Teilgenommen am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfkammer und die Teilnahmebescheinigung erhalten.
Am Wolfsturm 2 • 56410 Montabaur Tel. 02602/9319-0, Fax: 02602/931920 E-Mail: info@stb-zulla.de Internet: www.stb-zulla.de
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Zweifelsfragen bei der Besteuerung
privater Veräußerungsgescfijl
■ Das BMF regelt in seinem Schreiben vom 20.12.2005 Fragen zur Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlage sowie der Veräußerung und Ausübung von Bczugsrechten bei einer Kapitalerhöhung.
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Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital gegen Einlage nach §§ 182 ff. AktG, führt die Zuteilung der Bezugsrechte nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim bisherigen Aktionär. Durch die Gewährung der Bezugsrechte erwirbt der Aktionär einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen (.jungen") Aktien. Diese Bezugsrechte sind Bestandteil seines Aktionärs
rechts und scheiden mitü^w> uSS lung aus der Substanz aus. Die Bezugsrechte Aktionär nicht gesünjif ^ e,se schafft: ihr Erwerb istfeL Erwerb der Altaktien aej Kapitalerhöhung gegen Wzog das Grundkapital führtifech < Abspaltung der in denAbJ (Urte körperten Substanz unja 5 j 05 ). sprechend zu einer Absfujtfnc 1 Teils der ursprünglicheni
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Ermittlung eines Veräufe winns finden Sie in ta Schreiben, dass Ihnen alslj; zur Verfügung steht Quelle: www.steuer-offe
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Aufbewahrungspflichten: Welche Steuerbelege 2006 vernichtet werden dürfen
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I Das Finanzamt erwartet, dass Sie steuerlich relevante Belege und Unterlagen zwischen 6 und 10 Jahren aufbewahren. Doch bevor Sie jetzt einfach alle betreffenden Unterlagen aus dem Jahr 1995 vernichten, sollten Sie lieber erst noch einmal ein wenig nachrechnen. Leider ist es mit dem Zeitpunkt der Entsorgung nicht ganz so einfach.
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Sie können die betreffenden Unterlagen und Quittungen aus dem Jahr 1995 nicht automatisch mit Ablauf des Jahres 2005 wegwerfen. Es gilt nämlich folgender Grundsatz: Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen in die Buchhaltung gemacht wurden bzw. am Schluss des Jahres, in dem das Inventar, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurde.
B Beispiel: Der Jahresabschluss bewahrt wer e des Jahres 1995 wurde im August 1996 erstellt und beim Finanzamt
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■ Praxis-Tipp: Ist die !(F ö ^ eträg(
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