Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

>1

Doris Schardt

Steuerberaterin

56235 Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 213 Tel. 0 26 23 / 98 76 - 0 - Fax 0 26 23 / 98 76 - 54

stb.Schardt@datevnet.de

Wir fertigen Ihre

Einkommensteuererklärung ...

^ \Verei*\i$te LoU*Mteüerkilfe e.V.

Lohnsteuerhilfeverein

Bei Einkünften ausschließlich aus nicht- selbständiger Tätigkeit im Rahmen einer Mitgliedschaft. Bei Bedarf Hausbesuche.

Beratungsstelle:

56130 Bad Ems, Schulstr. 34

Telefon 02603/5049019 Fax 02603/3787 Ansprech partner: Manfred Weigert E-Mail: manfred.weigert@vlh.de Internet: www.vlh.de/bst/5230

Dipl.-Kfm. K.-G. Zulla

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsbeistand

Helmut Kexel

vereidigter Buchprüfer Steuerberater

LGAH/ /nferCerf

Zertifiziertes QM-System ISO 9001:2000

^«i

Teilgenommen am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfkammer und die Teilnahmebescheini­gung erhalten.

Am Wolfsturm 2 56410 Montabaur Tel. 02602/9319-0, Fax: 02602/931920 E-Mail: info@stb-zulla.de Internet: www.stb-zulla.de

42

Steul

hbi

, - . «4

ÄV»

Zweifelsfragen bei der Besteuerung

privater Veräußerungsgescfijl

Das BMF regelt in seinem Schreiben vom 20.12.2005 Fragen zur Besteuerung privater Veräuße­rungsgeschäfte im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlage sowie der Veräußerung und Ausübung von Bczugsrechten bei einer Kapitalerhöhung.

Wer h

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital gegen Einlage nach §§ 182 ff. AktG, führt die Zuteilung der Bezugsrechte nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim bisheri­gen Aktionär. Durch die Gewährung der Bezugsrechte erwirbt der Aktionär einen Anspruch auf ent­geltlichen Erwerb der neuen (.jun­gen") Aktien. Diese Bezugsrechte sind Bestandteil seines Aktionärs­

rechts und scheiden mitü^w> uSS lung aus der Substanz aus. Die Bezugsrechte Aktionär nicht gesünjif ^ e,se schafft: ihr Erwerb istfeL Erwerb der Altaktien aej Kapitalerhöhung gegen Wzog das Grundkapital führtifech < Abspaltung der in denAbJ (Urte körperten Substanz unja 5 j 05 ). sprechend zu einer Absfujtfnc 1 Teils der ursprünglicheni

fungskosten. -, v

Ein Beispiel zu diese: d - if

und der sich daraus e. ^

Ermittlung eines Veräufe winns finden Sie in ta Schreiben, dass Ihnen alslj; zur Verfügung steht Quelle: www.steuer-offe

,, icht

iteui

ft»

Aufbewahrungspflichten: Welche Steuerbelege 2006 vernichtet werden dürfen

ie 01 tablenz f;

Ibersichtl

I Das Finanzamt erwartet, dass Sie steuerlich relevante Belege und Unterlagen zwischen 6 und 10 Jah­ren aufbewahren. Doch bevor Sie jetzt einfach alle betreffenden Unterlagen aus dem Jahr 1995 ver­nichten, sollten Sie lieber erst noch einmal ein wenig nachrechnen. Leider ist es mit dem Zeitpunkt der Entsorgung nicht ganz so einfach.

pli-fübei leimzulac fcschriebi Ich [an d

Sie können die betreffenden Unter­lagen und Quittungen aus dem Jahr 1995 nicht automatisch mit Ablauf des Jahres 2005 wegwerfen. Es gilt nämlich folgender Grundsatz: Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalen­derjahres, in dem die letzten Eintra­gungen in die Buchhaltung gemacht wurden bzw. am Schluss des Jahres, in dem das Inventar, der Jahresab­schluss oder der Lagebericht aufge­stellt wurde.

B Beispiel: Der Jahresabschluss bewahrt wer e des Jahres 1995 wurde im August 1996 erstellt und beim Finanzamt

eingereicht In diesem fällig Berechnung für die IO-jäi"iL nnt ,, bewahrungspflicht wie fo'f£j|dere Beginn der IrMietw

Aufbewahrungsfrist:_Hlögen be

AufbewahrungsverpflictaF%it d ....jpgivYeg

Erlaubte Entsorgung , nac ^

der Unterlagen:_W*J chtet

oder gerz

_ . lur.noch

Praxis-Tipp: Ist die !(F ö ^ eträg(

Aufbewahrungspflicht # KUgt z\ dürfen Sie die Unterlagen ß *n§verd< dann weg werfen, wenn dieli S qntfalli gen nicht wehr für stw ^FDJCobh Zwecke von Bedeutung sm also gerade eine BetriebsfrP^^ 0 eine Umsatzsteuer- oder La W^f e f(jr cr-Sonderprüfung, inder<f t C^ ltne j. lagen alter Jahre noch wjfcer gang tung sind, müssen diese s^Wfogen den 10-Jahreszeitraumhinpodellen PChaftsfo jkeiten de

A_II*.

rtiJgeschrän