Nr. 02/2006
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'ehr. Die Einkommenssteuer hre mehr Menschen zum Lügen (der Teufel selbst, weiß der Volksund. Und gerade deswegen träu- lenVielleicht einige von Steuerpa
len Vielli ldi£en,
wo es zum Lügen keinen
runde gebe. Denn: Steuersünder rum fürchten den Steuerfahn- weit mehr als den Satan, reicht gerade vom Steuerpara- |räumt, träumt aber vielleicht v dass die Einkommensteuerer- irung tatsächlich irgendwann mal einen Bierdeckel passe, wie es »teils ein Politiker gefordert hat.
Davon sind wir aber wohl noch weiter entfernt als vom Mond, und deshalb ist das Steuernzahlen nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Kunst, für die viele die Hilfe von Experten benötigen. Die Kosten für solche privaten Hilfen können aber künftig als Sonderausgabe auch nicht mehr geltend gemacht werden, wie wir jetzt gerade erfahren durften.
Über nichts lässt es sich daher so trefflich diskutieren wie über die Steuern und selten findet man dabei so viele Menschen gleicher Meinung. Wenn auf einer Party oder bei einer sonstigen Feier mal der Gesprächsstoff ausgeht, braucht nur einer von der Knebelung durch neue Steuern anzufangen, schon kommt die Unterhaltung wieder in Schwung. Und auch, wo Menschen einander eigentlich nichts zu sagen wissen, ist das Thema Steuern ergiebig. Denn je weniger man im Detail davon versteht, umso leichter lässt sich darüber plaudern.
Steuern hin und Steuern her - bezahlen müssen wir sie eh, wenn wir einigermaßen in Frieden leben wollen. Doch ein wenig mehr Bescheid darüber zu wissen, kann nur ein Vorteil sein.
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iteuerberatungskosten mmer noch abzugsfähig
hrrivate Steuerberatungskosten Diese Kosten stellen lediglich eine fcnen auch nach dem 01.01.2006 Bruchteil des gesamten Rechnungs ■Rrmindernd abgezogen werden, betrages dar. fenn durch die neue Gesetzeslage ist Der übrige Teil der Rechnung fü ■iglich der Sonderausgabenabzug andere Einkunftsarten, z. B. nicht
« offen. Das heißt, dass nur die selbstständiger Arbeit, Kapitalver terkosten für das Ausfüllen des mögen, Vermietung und Verpach fcntelbogens der Steuererklärung tung sowie Betriebsausgaben b( R»d{der Anlagen für die Kinder dem einer selbstständigen Tätigkeit dai ■Oigsverbot unterliegen. weiterhin abgesetzt werden.
• • • Diethelm Reitz
Steuerberater
Steuerberatung Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Betriebswirtschaftliche Beratung Südstraße 3 • 56422 Wirges
Telefon: 0 26 02 / 93 67-0 Telefax: 0 26 02 / 93 67-25 E-Mail: dreitz@online.de
BERENZ& BEICHT
; STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Dipl. Kfm.
Rainer Berenz Kerstin Beicht
Steuerberater Steuerberaterin
Balduinplatz 56759 Kaisersesch
Tel: 02653 9116-0 Fax: 02653 9116-26
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