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Nr. 02/2006

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enblattVG Montabaur

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a9 r fm'i'np aibt’s nach Vereinbarung unter Telefon 06439/1349 o. n m 2 c HjÄjo 2 760 oder schoene-gepflegte-fuesse@gmx.de. n la 9e ein mWI onrrinpte der Gemeinde Hübingen, Eckhard Krumm, gratulier­te Ortsgemeinde und wünschte viel Erfolg

fur ' die y Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

,nd die entspannende sowie durchblutungsfördernde Fuß- ädef ählen neben der „Diabetischen Fußpflege“ zum Fußpflegean-

'irkte Ffisi,.,

Ȁulde auf dem Friedhof?-Nein danke!

J ' -/Xpnn der Hund noch so gut erzogen sein mag, eine besondere Intel- ^ und vielleicht sogar angeleint ist, dürfte es ihm bei seinen S^ffSen die er zwangsläufig hier und da hinterlässt, nicht gelingen fern Ahi ryc " i W4he‘ freier Feldflur und unserem Friedhof zu unterscheiden. Wenn d es2Ä lesen könnten, dann wüssten sie, dass Friedhöfe für sie „Sperr- abenn't!"sind Die im Sommer letzten Jahres angebrachten Schilder an nicht* »Dffi Friedh0 f se j n gängen dürften eigentlich groß genug sein, dass

hen und Herrchen mit und ohne Brille erkennen können, dass bei sn auf dem Friedhof nur der Blindenhund eine Ausnahme darstellt ’uqang zum Friedhof hat. Also: Künftig gehen Herrchen und Frau- rertohne Hund und auch nicht mit angeleintem Hund auf den Friedhof. >ile Fußcfiaciieat sicherlich in unser aller Interesse, entspricht der Friedhofsord- - * gjjnd schützt den Friedhof als Ort der Andacht und Stille.

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Brötchen cht, die Brö

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

kolung der Weihnachtsbäume nächster Sperrmülltermin

[e'Weihnachtsbäume werden am 17.01.2006 durch die Westerwaldkreis- ilbeseitigung eingesammelt und entsorgt. Für alle, die größere Räu- Honen planen: nächster Sperrmülltermin ist der 17.03.2006.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

Girod

j von Mafeipi’ßchstunden des Ortsbürgermeisters

tchen. IWimjgg. von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

und auchfis^nerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

n c 5 f Bmeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

• t? s [Bürgermeister.Tel: 06485/793

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ittels erdgai über Hübir baur. Bei Service desi 19 / 909520 ), -SchmidtdeÄI Erhalt derfla

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ntliche Bekanntmachung er die Festsetzung der Gemeindeabgaben ^ as Kalenderjahr 2006

Setzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- 'om 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- gsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Girod in erzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra- em. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer land-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) itsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grundsteuer für atriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund- ® des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga- ach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005. Neue Abga- ascheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn die Abgabenpflicht neu begründet wird, der Abgabenschuldner wechselt, der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

' erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­scheide allgemein festgesetzt.

estsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- 'n sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen benbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem gen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Auswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher ineid zugegangen wäre, ltsbehelfsbelehrung

■ n die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der leinaeabgäben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung ijjr^H^^hung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist 2ur Nieder schrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung aur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei lewahrf 11 e 9 un 9 des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) lehn h ’ '^ enn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei iflirht 6 ein 9 e 9 an 9en ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die ung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Entsorgung der Weihnachtsbäume

ln diesem Jahr werden am Samstag, 14.01.2006, ab ca. 10.00 Uhr die Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Girod gegen einen kleine Obo­lus, die Weihnachtsbäume bei Ihnen abholen.

Bitte beachten Sie, dass somit keine zusätzliche Abfuhr seitens der WAB erfolgt.

Fend, Ortsbürgermeister

Neuer Kurs Wirbelsäulengymnastik am Morgen

Der TuS Girod/Kleinholbach bietet seinen Mitgliedern, aber auch Nicht- mitgliedem, erneut die Möglichkeit, am Morgen rückengerechte Gymna­stik, Muskelaufbau, Entspannung zu erlernen.

Wir beginnen am Mittwoch, 25.01.2006, ab 8.45 Uhr in der Sporthalle in Girod. Preis: für Mitglieder 7,00 Euro, für Nichtmitglieder 20,00 Euro. Interessiert? Info zur Anmeldung bei Kursleiterin D. Thome-Müller, Tele­fon 06485/911265.

Alle, die bereits dabei sind, brauche sich nicht mehr anzumelden.

TuS Girod/Kieinholbach e.V.

Alte Herren Wandertag 2006

Am Samstag, 14.01.2006, treffen wir uns um 14.00 Uhr am Vereinslokal Belmonte. Von dort aus werden wir nach Bladernheim zur Hubertusklau­se wandern und bei Speis und Trank den Rest des Tages verbringen. Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Jahreshauptversammlung 2006

Voraussichtlicher Termin für die Jahreshauptversammlung ist Freitag, 10.02.2006. Die Versammlung findet wie gewohnt im Vereinslokal statt. Nähere Informationen folgen.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.: 06485/222.

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 2006

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Görges­hausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschafts­kammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirt­schaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Görgeshausen erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festge­setzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, zu erheben.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

i. V. Stein, Erster Beigeordneter