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Wochenblatt VG Montabaur

Marita Hermen, Tel. 6944. Wer sich kein' Dorffrühstücken irr» nächsten Jahr entgehen lassen will, kann sich auch für alle Term wird

den. Hier sind sie noch mal: 15.3., 17.5., 13.9. und 15 o 1 ^ ^niorenweih in Verbindung mit unserem Adventstreff wieder zu J t m'° h ^ wi n, nachtskaffee eingeladen. Wer noch im Fruhstucksteam kann sich bei den genannten Damen melden.

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901784

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901807

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG.Huebingen@freenet.de

Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung

(Herr Thiel):.06439/901911

Telefon Vermietung Grillhütte

(Herr Weidenfeiler):.06439/7425

Sternsinger in Hübingen unterwegs

Unsere diesjährigen Sternsinger: Kwanchan Schulte, Simon Noll, Anna Noll, Manuel Silbernagel, Aileen Schulte (erste Reihe, von links) Hendrik Balagny, Nadja Pehl und Julia Zimmermann (zweite Reihe, von links)

Den Segen für das neue Jahr überbrachten kürzlich wieder die Sternsin­ger in jedes Haus. Haus. Mit ihrer Kreide schrieben Sie meist an die Hau­stüre die Jahreszahl 2006, davor die Buchstaben „C + M + B“ für die Namen der drei Weisen aus dem Morgenland, Caspar, Melchior und Balt­hasar. In diesem Jahr gab's gleich zwei Sternsingergruppen, die sich den Rundgang durch das Dorf teilten.

Ein herzliches Dankeschön, den Sternsingern, den Eltern für die Vorbe­reitung und allen Spendern für „Kinder in Not“.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 2006

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteueraes zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art 15 des E führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14 12 197 BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Hübina in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerb träges gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskamrr Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grundstei für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und < Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstig Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005 Ne Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abqaben wi den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abc benbescheide allgemein festgesetzt. y er

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Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin i richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem ifejZ Abqabenbescheid ergeben. Für die AbgabenschuldnerL heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Taae 1 \ Bescheid zugegangen wäre. ^

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fe*, Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Vel der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. DerWid schriftlich oder zur Niederschrift bei der VerbandsgemeinJ

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Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur zimJ schriftlicher E'niegung^des^Widerspruchs^ist die Widerspruch

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1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf^ bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widers! \/omfiirhtuna zur Zahlung der Gemeindeabnahon

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In Vertretung: Stein, Erster

Zwei neue Dienstleister bieten „Brötchens ervice“ und „Mobile FußpfjJ

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Nach dem Motto „Die Sonne geht auf, derTag erwacht, die Br« bereits gebracht“, liefert der neue Brötchen-Service von Matef aus Hübingen seit Jahresbeginn täglich frische Brötchen, tigste: Die ofenfrischen Brötchen, Teilchen, Brote und auchfiisl aus Bodenhaltung liefert „Brötchen-Schmidt“ in der Zeit von 5.91 j testens 7.00 Uhr in der Früh direkt bis zur Haustür. Das Frisch gilt selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen. Hier liefertt| chen Schmidt“ bis spätestens 8.30 Uhr.

Der besonders umweltschonende Lieferservice mittels e nem Fahrzeug von „Brötchen Schmidt“ geht vorerst über Hübingi schneudorf, Oberelbert, Niederelbert bis nach Montabaur. BeiB der Service auch erweitert werden. Ein besonderer Service desl Dienstleisters: Die Bestellung ist per Telefon (06439/909520),« fax (06439/909519) und online unter Der-Broetchen-SchmkMif Kunden zahlen ganz bequem einmal im Monat nach Erhaltderft per Überweisung.

Eine gute Geschäftsidee meinte auch Ortsbürgermeister Wilfried^ dem Jungunternehmer zur Geschäftseröffnung gratulierte.

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Alles rund um „Schöne und gepflegte Füße“ bietet seit Endedjj Jahres Roswitha Noll aus Hübingen mit ihrer „Mobilen nw Fußpflege an. Nagelproblemen, schmerzenden Höhne«, ochwielen aeht di« Fi iiwia«« it nanfleatDr

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Schwieien geht die Fußpflege auf den Grund. „Gut gepflegt^ e Fuße, die uns im Leben zwei- bis viermal um die ganze J gesund und schön“, so die Inhaberin des neuen Fußpfle9®*fj sich auf die mobile medizinische Fußpflege eingerichtet hatuno eien nach Hause kommt. Die Naaelbehandlung und die w