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Wochenblatt VG Montabaur

Vereinsring Görgeshausen

Fastnacht 2006 ... c . metan

ln diesem Jahr sind unsere Fastnachtsveranstaltungen für Sams

18.02. und Sonntag, 19.02.2006, geplant. Wer sich dL \ rc ' P?SldSch (sei es durch Hilfe bei Auf- und Abbau oder auch Thekendjenst) oder durch einen Beitrag auf der Bühne an der Veranstaltung be * ei| 9 p ftrf , PS h’äu- jederzeit herzlich willkommen! Es wäre toll, wenn ® ichvl ® nphLucht 1

ser bei uns melden würden, denn neue Ideen werden imme g ■

(Simone Bendel, Tel.: 06485/183391. Manuela Metzler, 1 et.. 06485/180536 oder Ferdi Conradi, Tel.: 06485/180761).

Terminplanung 2006

Zur Abstimmung der Termine für das Jahr 2006 bitten wir arte Vereins­vertreter und die Vertreter sonstiger Institutionen am Dienstag, 24.01 .zuuo, um 20.00 Uhr, ins Feuerwehrgerätehaus.

SV Görgeshausen

Am 20.01.2006, findet unsere diesjährige Saisonabschlussfeier statt ts sind alle aktiven und passiven Mitglieder recht herzlich dazu eingeladen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Beginn ist um 19.30 Uhr in der Löwensteinhalle in Görgeshausen.

Abholung der Weihnachtsbäume

Am Samstag, 21.01.2006 ab 10:00 Uhr werden die Weihnachtsbäume durch die Jugendfeuerwehr eingesammelt. Stellen Sie die Bäume bitte frühzeitig an den Straßenrand.

Die abgeholten Weihnachtsbäume werden kompostiert. Entfernen Sie bit­te Lametta und sonstigen Weihnachtsschmuck.

Eine zusätzliche, straßenweise Abfuhr, durch den Westerwaldkreis-Abfall­wirtschaftsbetrieb erfolgt nicht mehr. Die Jugendfeuerwehr würde sich über eine Spende sehr freuen.

TTC Görgeshausen

Für unsere Mannschaften stehen folgende Spiele an:

3. Kreisklasse: 13.01.2006,19:30 Uhr Hundsangen 3 - Görgeshausen 4; 14.01.2006, 17:30 Uhr Höhr Grenzhausen 5 - Görgeshausen 3

1. Kreisklasse Jugend: 14.01.2006, 15:00 Uhr Görgeshausen-Siershahn

2. Kreisklasse Schüler: 14.01.2006,15:00 Uhr Wirges - Görgeshausen 2

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben. Tel. 02602/4157, Fax 02602/917721, Bürgerhaus, Tel. 02602/970867.

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 2006

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Großhol­bach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskam­merbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschafts­kammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fas­sung)

Die Ortsgemeinde Großholbach erhebt im Kalenderjahr 2006 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2005 Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellunq neuer Abaa- benbescheide allgemein festgesetzt. a y

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die qieichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. a " cner

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzuna der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichunn der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden ntiichung

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands gememdeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­

tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widern , Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt wenn der WideZ? dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen Ä qung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahluiif

deabgaben nicht aufgeschoben. 9di

In Vertretung: Stein, Erster Bek

Jahreshauptversammlung des MGV

Die Jahreshauptversammlung des MGV “Cäcilia" 1903Grnfa, det am Freitag, 27.01.2006, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus von bach statt.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1. Eröff nun „ 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers / des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer und Aussprache stung des Vorstandes, 7. Wahl des Wahlleiters, 8. Neuwahl Standes, 9. Wahl der Kassenprüfer für das Jahr 2006, io.tJ Sonstiges.

Wir würden uns freuen möglichst viele fördernde sowie aktive bei der Versammlung begrüßen zu können.

Freiwillige Feuerwehr Großholbach

Wirtreffen uns am 13.01.2006 um 19.30 Uhr zur Aktivenversal Gerätehaus. Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen v»

K

Heilberscheid

Gemeindeverwaltung

Sprechstunde von Ortsbürgermeister Axel Braun:

montags von.18.00 bis ISjJ

im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2

Telefon.

Fax.

E-Mail:.qemeinde. heilberscheidffluj

Internet:.www.heilbersj

Privatanschrift:.Lärche:

Telefon.

Vermietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister Vermietung Grillhütte über: Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2006

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteiüj zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art, 154 führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom Ulj - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeindelkf scheid in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirts: " merbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirts kammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltende: sung)

Die Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 2006 die| Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteut die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowiei stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalendeijalt Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu 1 ! setzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung ne# benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Hito richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten scM Abgabenbescheid ergeben.

Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage du öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,**l ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugeg - Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Verölte der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der; gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,5 tabaur, zu erheben.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widert^ c J^ nur Qewahrt, wenn der Widerspruch noch vor c 1 *" Fnst bei der Behörde eingegangen ist. ,

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur/ Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

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