Wochenblatt VG Montabaur
Frühjahrsputz in Horressen am 21.05. und 04.06.2005
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger c ra iwuiiii-
Im letzten Herbst hatte derOrtsbeirat um tatkräftige Mrthilfe vtjr^Fre ^
gen bei der Verschönerung unseres Ortsbildes gebete .
se Einrichtung “Dorfwerkstatt” nennen. ■•u l ~hrcniit7”
Diese Dorfwerkstatt trifft sich nun zum ersten Mal; Fr JJ/^ald- unserer Buswartehäuschen. Da beide U nterstan de .n der Westerwaa Straße und in der Buchenstraße, sich in einem sch '®^ h * en en d 2 i 05 den, möchten wir mit einigen fleißigen Helfern an den Samstagen zi .ud. und 04.06.2005 mit der Renovierung beginnen. .
Vorgesehen ist das Entfernen von Plakaten, Schleifen des Ho zes un ei
Neuanstrich. n .
Sollten Sie Zeit und Interesse haben mitzuhelfen, wurde sich der urts- beirat Horressen freuen, wenn Sie sich melden.
Näheres unter Tel. 1 68 78 (Nebgen) und 999 774 (Speier).
Werner Nebgen, Ortsvorsteher
Jugend Horressen
Am Freitag, 13.05.2005, geht'szum Minigolf-Spielen nach Holzappel. Alle Jugendlichen ab 14 Jahren, die gerne mitfahren möchten, sind herziicn willkommen. Abfahrt ist um 16.30 Uhr an der Kirche in Horressen.
Närrische Omeze e.V. Horressen
Nächste Sitzung am 20.05.2005 um 20.00 Uhr im Gasthaus “Zum Westerwald” bei Ivan.
SG Horressen-Elgendorf
Zum letzten Heimspiel der laufenden Saison empfängt unsere I. Mannschaft im Derby das Team vom FSV Stahlhofen.
Termin: Pfingstsamstag, 14.05.05, 16.00 Uhr.
Unsere II. Mannschaft tritt ebenfalls am Pfingstsamstag bei der SG Hundsangen/O. II an. Spielbeginn: 15.30 Uhr.
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Boden vom 21.04.2005
Erschließung Neubaugebiet “Obergarten”
Zur Erschließung des Neubaugebietes “Obergarten” vergab der Ortsgemeinderat die Aufträge für die Herstellung einer Baustraße und für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an den aufgrund der Ausschreibung gesamtgünstigsten Anbieter.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
!i nd ...nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel02602/16606,
. .V"-"-.;: .Fax: 02602/917396
E-Mail: gememde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Senioren-Wallfahrt
Der Seniorenkreis Heiligenroth erinnert an unsere Wallfahrt nach Wir- ewehrhaus^ a ^ rt: ^ lttwoc ^’ 18.05.2005, nachmittags 14.00 Uhr ab Feu-
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Mandolinenverein Heiligenroth e.V.
Probe
Jeden Freitag, von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Probe im Kinrtem a ,» an ligenroth (1. Stock). Interessierte sind recht herzlich^^mmpn H H den Verein und die Jugendarbeit weiter ausbauen mör>hton° wT! n ’ d , a « wlr mationen durch Albert Wolf, unter Telefon 02602/17fiQ4nH 0 üs ! re n or ' 02602/17267, oder unverbindlich bei einem PmbS
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Zeltlager in Reckental an der Grillhütte ^
Für seine Aktiven und Inaktiven Mitglieder. Zelte und Genan, • woch, 25.05.2005 bei Albert Wolf, Bergstr. 1, abzugeben sich am 26.05.2005 um 15.30 Uhr an der Vogelsangha|l0 G ? r f e "I von dort wandern wir gemeinsam nach Reckental. Bitte bearht S und Teller sind selbst mitzubringen! Pro Person wird für platz ein Unkostenbeitrag erhoben. Kinder bis 14 Jahre 7^3 re 17,50 €. '
Für das leibliche Wohl, ist wie jedes Jahr, bestens gesorat An bitte bis zum 14.05.2005 bei Albert Wolf oder Andrea Jetz abjef
Benutzungsordnung
für die Dorfgemeinschaftshalle „Vogelsanghalle“ Heillg enr § 1 Allgemeines rofl
(1) Die Vogelsanghalle - nachfolgend Halle genannt-steht»i«*« che Einrichtung in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Heilinen! h ’ folgend Träger - genannt.
(2) Soweit die Halle nicht für eigene Zwecke des Trägers benfii«
steht sie nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Ra?' Benutzerplans den Schulen, ortsansässigen Kindergärten vT Gruppierungen und sonstigen Berechtigten - nachfolgend Nutzer!« 1 - für den sportlichen Ubungs- und Wettkampfbetrieb sowie fürv staltungen kultureller Art zur Verfügung. V!:
§ 2 - Art und Umfang der Gestattung
(1) Die Gestattung der Benutzung der Halle ist beim Träger/Beauftr zu beantragen. Sie erfolgt durch Abschluss eines Benutzung$\ oder durch schriftliche Bewilligung des Trägers/Beauftragten inrle,i, Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt sind. Mit Erteil!? Gestattung wird die Benutzungsordnung als Bestandteil anerkannt
(2) Mit der Inanspruchnahme erkennen die Nutzer der Halle die fei gungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen! pflichtungen an.
(3) Aus wichtigen Gründen, z. B. bei zu erwartenden Störungenderöffs liehen Sicherheit und Ordnung durch die geplante Veranstaltung (* gendem Eigenbedarf oder im Falle einer kulturellen Veranstaltung die Gestattung zurückgenommen oder eingeschränkt werden; i auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Halle, insbesondere' einem Verstoß gegen diese Benutzungsordnung.
(4) Nutzer, die wiederholt einen unsachgemäßen Gebrauch vonderH» le machen und gegen die Benutzungsordnung erheblich verstoßen, den von der Benutzung ausgeschlossen.
(5) Der Träger/Beauftragte hat das Recht, die Halle aus Gründender^ ge und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu
(6) Maßnahmen des Trägers/Beauftragten nach Abs. 3 — 5 lösen kei Entschädigungsverpflichtung aus. Er haftet auch nicht für einen Ei« meausfall.
§ 3 - Hausrecht
Das Hausrecht an der Halle steht dem Träger/Beauftragten zu; rechtmäßigen Anordnungen ist Folge zu leisten. Ihnen steht ein jefa tiges, kostenfreies Zutritts und Kontrollrecht zu.
§ 4 - Umfang der Benutzung
(1) Die Benutzung der Halle wird vom Träger/Beauftragten grundsäi in einem Benutzerplan geregelt (§ 5). Veranstaltungen außeriiaM Benutzerplanes kann der Träger/Beauftragte im Einzelfall zulassen.
(2) Eine Abtretung von bereits zugesprochenen Benutzungszeiten durdii Nutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung des Trägers/Beauftragten zf
(3) Über die Benutzbarkeit der Halle im Einzelfall oder deren Schleßu aus besonderen Anlässen entscheidet der Träger/Beauftragte. Gleiches! für die kurzfristige Veränderung der Räumlichkeiten im InnenbereicM z. B. Organisation und Gestaltung des Inventars inkl. Raumschmuck! den gesetzlich vorgeschriebenen Brand und Unfallschutz ist zu achten
(4) Jede Veranstaltung ist grundsätzlich spätestens um 1.00 Uhrzuto den. Ausnahmen hiervon kann der Träger auf Antrag gestatten.
(5) Der Nutzer stellt sicher, dass die Versammlungsstättenverorte Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung eingehalten wird, hängig davon, ob für die Nutzungsräume formell die vorgenannt! Ordnung greift. In jedem Falle sind die materiellen Vorschriften eW ten. Insbesondere ist der für den jeweiligen Benutzungszweck genehr Bestuhlungsplan oder die Höchstzahl der Besucherzulassung (2n nen pro Quadratmeter, maximal 600 Personen) zu beachten. Die tungswege sind freizuhalten, der Brandschutz muss gewährleistete
(6) Bei gesetzlich vorgeschriebenem Einsatz von Sicherheits- und tungsdiensten (z. B. Arzt, Sanitätspersonal, Polizei, S iche rheitskräfte, nungsdienste, Brandschutzdienste usw.) während bestimmter Vew tungen, sind diese Kräfte auf eigene Kosten des Nutzers zu orgams und die für diese benötigten Plätze kostenlos freizuhalten.
§ 5 - Benutzerplan
(1) Der Träger/Beauftragte stellt einen Benutzerplan auf, in ded® dem Eigenbedarf die Benutzung im Rahmen des § 1 zeitlich uw Umfang nach festgelegt wird.
(2) Die Nutzer sind zur Einhaltung des Benutzerplans verpflichtet ® i Ausfall einer nach dem Benutzerplan vorg
ferner verpflichtet, den 0 „, 01 liav/11 W11 , „_ _
nen Veranstaltung dem Träger/Beauftragten rechtzeitig mitzute 1 e ■ (3) Der Benutzerplan wird im Hinblick auf einen etwaigen zusa1 Eigenbedarf und mögliche neue Anträge von Interessenten jähe Bedarf überprüft. Um diesem Erfordernis Rechnung tragen zu kann eine vorliegende Gestattung jederzeit vom Träger/Bea gegenüber dem Nutzer verändert werden. § 2 Abs. 6 gilt entsp«

