Nr. 19/2005
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ochenblatt
VG Montabaur
Eschelbach
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3er Eintritts!
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Tt^dung zu einer Anliegerversammlung wegen
r«Ihflii der Gehwege entlang der Margeritenstraße andesstraße 313) in MT- Eschelbach
ctfldt Montabaur beabsichtigt, im Sommer 2005 die Gehwege ent- D' e a rqeritenstraße (Landesstraße 313) in Montabaur-Eschelbach Ji n9 hauen Die Ausbauplanung, die grundsätzlich auch die Erneuerung rhandenen Wasser- und Abwasserleitungen beinhaltet, möchten der ihn P n am Mittwoch, 18.05.2005 um 19.00 Uhr in der Waldbachhalle W J[ ntabaur-Eschelbach in einer Anliegerversammlung vorstellen. Hier- ' l°Hen wir alle Grundstückseigentümer entlang der Margeritenstraße
■h desstraße 313 ) in Montabaur-Eschelbach herzlich ein. i Rahmen dieser Veranstaltung können Anregungen und Wünsche der ‘iifioer zur Baumaßnahme, zur Gestaltung etc. diskutiert und mögli- arweise auch in die Planungen aufgenommen werden. Den Bürgern hen die betroffenen Fachbereiche der Verbandsgemeindeverwaltung 1 Vertreter des planenden Ingenieurbüros für alle Fragen aus tech- !!her Sicht zur Verfügung. Gleichzeitig können Fragen zu den anfal- Jden Ausbaubeiträgen und den Kosten für die Erneuerung der Wassernd Abwasserleitungen gestellt und beantwortet werden, laus Mies Jürgen Klaeser
Bürgermeister Werkleiter
[portplatz gesperrt
Len Platzpflegearbeiten ist die Rasenfläche des Sportplatzes in der Zeit vom 04.07. bis 05.08.2005 gesperrt.
Wir bitten um Beachtung.
Miandsgemeindeverwaltung Montabaur Machbereich 2 -
SV “Olympia” Eschelbach
1, f Mannschaft
Im vorletzten Spiel der Saison treffen wir uns bereits am Pfingstsamstag, 14.05.2005, auf die SG Dierdorf /W.! istoß ist um 15.30 Uhr in Eschelbach.
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AH Eschelbach
Am Samstag, 14.05.2005 spielen wir um 17.15 Uhr, nach dem Spiel unserer 1. Mannschaft, in Eschelbach gegen Holler.
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Ettersdorf
ffentliche Bekanntmachung
Kufsteilung des Bebauungsplanes “Ortslage“ der |tadt Montabaur - Ettersdorf;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat von Montabaur seiner Sitzung am 03.03.2005 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Ettersdorf wurde aus Idem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, [so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald- Teises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Gleichzeitig wurden die istehenden Bebauungspläne “Dürre Wiesen”, “Bornrainsfeld” und “Auf Bern alten Hof sowie die Ergänzungssatzung für das Grundstück Flur 4, larzelle 137/1 aufgehoben.
[Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Sjuamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, phrend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 112.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - [18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen Terden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft ver- gngen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Daring des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der |emeinde geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ^erdie Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- lögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- lender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
P^^cbädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die aen §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die 9en bean? er ^ ntschäcli 9 un 9 schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-
§ 44 Abs. 4 BauGB:
mnn nt ^ C I'5 <d ^ un 9 sans P ruc b , erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- Sietpnv Ab ! auf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- grbef^Sensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs
Flur 1
0.6FH nnx-10.00
Flur 2
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur,. 10.05.2005 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
AH Ettersdorf
Unser nächstes Fußballspiel findet am Freitag, 13.05.2005 statt.
Gegner: AH Altendiez; Spielort: Altendiez; Spielbeginn: 19.30 Uhr; Abfahrt: 18.45 Uhr
Horressen
Öffentliche Bekanntmachung
Nächste Sitzung des Ortsbeirates Horressen
Die nächste Sitzung des Ortsbeirates Horressen findet am Mittwoch, dem 18. Mai 2005, um 19.00 Uhr im Kath. Gemeindehaus, Buchenstraße 3 statt. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Einwohnerfragestunde
3. Frühjahrsputz in der Gemeinde
4. Bepflanzung neuer Friedhof
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Bau-/Grundstücksangelegenheiten - vorsorglich -
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56410 Montabaur, 09.05.2005 Nebgen, Ortsvorsteher

