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Nr. 19/2005

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ochenblatt

VG Montabaur

Eschelbach

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3er Eintritts!

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Tt^dung zu einer Anliegerversammlung wegen

r«Ihflii der Gehwege entlang der Margeritenstraße andesstraße 313) in MT- Eschelbach

ctfldt Montabaur beabsichtigt, im Sommer 2005 die Gehwege ent- D' e a rqeritenstraße (Landesstraße 313) in Montabaur-Eschelbach Ji n9 hauen Die Ausbauplanung, die grundsätzlich auch die Erneuerung rhandenen Wasser- und Abwasserleitungen beinhaltet, möchten der ihn P n am Mittwoch, 18.05.2005 um 19.00 Uhr in der Waldbachhalle W J[ ntabaur-Eschelbach in einer Anliegerversammlung vorstellen. Hier- ' l°Hen wir alle Grundstückseigentümer entlang der Margeritenstraße

h desstraße 313 ) in Montabaur-Eschelbach herzlich ein. i Rahmen dieser Veranstaltung können Anregungen und Wünsche der iifioer zur Baumaßnahme, zur Gestaltung etc. diskutiert und mögli- arweise auch in die Planungen aufgenommen werden. Den Bürgern hen die betroffenen Fachbereiche der Verbandsgemeindeverwaltung 1 Vertreter des planenden Ingenieurbüros für alle Fragen aus tech- !!her Sicht zur Verfügung. Gleichzeitig können Fragen zu den anfal- Jden Ausbaubeiträgen und den Kosten für die Erneuerung der Wasser­nd Abwasserleitungen gestellt und beantwortet werden, laus Mies Jürgen Klaeser

Bürgermeister Werkleiter

[portplatz gesperrt

Len Platzpflegearbeiten ist die Rasenfläche des Sportplatzes in der Zeit vom 04.07. bis 05.08.2005 gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.

Miandsgemeindeverwaltung Montabaur Machbereich 2 -

SVOlympia Eschelbach

1, f Mannschaft

Im vorletzten Spiel der Saison treffen wir uns bereits am Pfingstsamstag, 14.05.2005, auf die SG Dierdorf /W.! istoß ist um 15.30 Uhr in Eschelbach.

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AH Eschelbach

Am Samstag, 14.05.2005 spielen wir um 17.15 Uhr, nach dem Spiel unse­rer 1. Mannschaft, in Eschelbach gegen Holler.

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Ettersdorf

ffentliche Bekanntmachung

Kufsteilung des BebauungsplanesOrtslage der |tadt Montabaur - Ettersdorf;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat von Montabaur seiner Sitzung am 03.03.2005 beschlos­sene Aufstellung des BebauungsplanesOrtslage - Ettersdorf wurde aus Idem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, [so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald- Teises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. Gleichzeitig wurden die istehenden BebauungspläneDürre Wiesen,Bornrainsfeld undAuf Bern alten Hof sowie die Ergänzungssatzung für das Grundstück Flur 4, larzelle 137/1 aufgehoben.

[Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Sjuamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, phrend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 112.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - [18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen Terden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft ver- gngen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar­ing des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der |emeinde geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ^erdie Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- lögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- lender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

P^^cbädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die aen §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die 9en bean? er ^ ntschäcli 9 un 9 schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-

§ 44 Abs. 4 BauGB:

mnn nt ^ C I'5 <d ^ un 9 sans P ruc b , erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- Sietpnv Ab ! auf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- grbef^Sensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs

Flur 1

0.6FH nnx-10.00

Flur 2

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur,. 10.05.2005 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

AH Ettersdorf

Unser nächstes Fußballspiel findet am Freitag, 13.05.2005 statt.

Gegner: AH Altendiez; Spielort: Altendiez; Spielbeginn: 19.30 Uhr; Abfahrt: 18.45 Uhr

Horressen

Öffentliche Bekanntmachung

Nächste Sitzung des Ortsbeirates Horressen

Die nächste Sitzung des Ortsbeirates Horressen findet am Mittwoch, dem 18. Mai 2005, um 19.00 Uhr im Kath. Gemeindehaus, Buchenstraße 3 statt. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Bericht des Ortsvorstehers

2. Einwohnerfragestunde

3. Frühjahrsputz in der Gemeinde

4. Bepflanzung neuer Friedhof

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Bau-/Grundstücksangelegenheiten - vorsorglich -

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.

56410 Montabaur, 09.05.2005 Nebgen, Ortsvorsteher