Wochenblatt VG Montabaur
§ 9 - Vorausleistungen w«,a.,cioi«tunaen auf Ausbau-
(1) Ab Beginn einer Maßnahme daü i tia zd zahlenden Beibeiträge bis zur voraussichtlichen Hohe' de 9 ^ Person a nge-
trages erhoben werden. ü'e Vorausleistung Beitrag ergeht. Satz
< 2 > 'S Erhebung von T*
beitragen nach § 8 Absatz 2 zu erheben.
deren Ablösebestimmungen erlässt, bem.ssisichi der nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe de ser Satzung zu ermittelnden Ausbaubeitrages.
S 11 - Beitragsschuldner
m Beitraasschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des beitragspflichtigen Grundstückes ist.
(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentumer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(3) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 12 - Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch sehnlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsgläubigers,
3. den Namen des Beitragsschuldners,
4. die Bezeichnung des Grundstückes,
5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,
6. den zu zahlenden Betrag,
7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und
10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§ 13 - Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 10.08.1996 außer Kraft.
(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. 56337Kadenbach, 08.08.2004 (Siegel) Marx
Ortsgemeinde Kadenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn *
1 .
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder a
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann ** ° enannler ' Jahresfrist jedermann diese Verletzung
56337 Kadenbach, 08.08.2004 , &) He(mu( Ma „
Ortsbürgermeister
Einladung zum Beigeordnetengespräch
31.08.2004,20.00
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
7iir Fraktionssitzungen
onssitangeÄ- 6 ' teU " 9 am “6.09.2004 linden folgende Frakti- FWG Kadenbach:
CDU Äh: 2004 ' 20 00 Uhr ’ Gem6Wahaaa
Mittwoch, 01 .09.2004,19.00 Uhr, Gemeindehaus
SPD Kadenbach:
Freitag, 03.09.2004, 20.00 Uhr, Gemeindehaus
Helmut Marx i0rts
Bücherei-Info
Ab Dienstag, 31.08.2004 istrii^
rei im Gemeindehaus Kadenba^'r
K
Bl
merpause wieder geöffnet Öffnungszeiten der Bücherei-
sonntags von.
und dienstags von . .
17,30.,
Seniorenfahrt
Die kath. Kirchengemeinde lädt alle Kadenbachs d- ger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben a/itoS* fahrt ein. Termin: Donnerstag, 09.09.2004, Abfahrt m= ,,ia le. Anmeldungen werden ab sofort erbeten an innrw n U M oder Astrid Rein. Tel. 8999. 9nd Be
Sportfreunde Germania Kadenbach ev
FUSSBALL ,Vi
1. Mannschaft
Am Sonntag, 29.08.2004, bestreitet die 1. Mannschaft , spiel. Um 14.30 Uhr ist Anstoß gegen die SG Kettig Alte Herren
Nach der Sommerpause starten die Alten Herren am 28 06 m Uhr mit einem Auswärtsspiel in und gegen die Mannschaft!
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 fein
donnerstags.von 18.00 bisläl
Tel. und Fax: 02620/8442 E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de
01. September 2004, (Mittwoch) 19.00 Uhr, in das Gemeindehaus (Sitzungssaal), Hauptstr. 52, ein
Fritz Roggenbach, Ohm
Seniorenkreis St. Anna, Neuhäusel
Die Sommerferien sind vorbeil Wir treffen uns wieder < 01.09.2004, wie immer um 15.00 Uhr im St.-Anna-Hau
Verkehrsverein Neuhäusei e.V. .
Am Freitag. 10.09.2004, wollen wir zum Schwimmbadnacn dem. Wir treffen uns um 14.00 Uhr an der Neuen ist eine Pause mit kleiner Stärkung eingeplant, uia 18.00 Uhr mit dem Bus vorgesehen.
Hierzu sind wieder alle, auch Gäste, herzlich eingela bitten wir um tel. Anmeldung unter der Tel. 2678.
Haupts
[vom
Vt^ 9
Bern 0 )’
fw e .
Speie l
r,.‘Öffe ">r
ftenb
idie ö j:wvm
Besprechung zwecks Vorbereitung des Weihnachtsmarktes 2004
ln diesem Jahr soll am 05.12.2004 der 9. Weihnachtsmaikl^ Ortsgemeinde stattfinden. Auch diesmal kann der Weihnachts Unterstützung/Teilnahme weiterer Gewerbetreibenden, Geschäfte, Gastronomen, Geldinstil Firmen etc.
noch attraktiver gestaltet werden. Hinsichtlich der Durchführt sation, Teilnahme etc. lade ich hiermit dii_VfiISifiSÄ®^ sowie Vertreter der o.a. Unternehmungen (auch die ' bisher Geschäftsleute) recht herzlich zu einer Besprechung für oen
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft ... a a sG^ 1 '
Am Sonntag, 29.08.2004, Meisterschaftsspiel KJJ’ 9 Pfaffendorf, Spielbeginn: 14.30 Uhr im Augst-Staai
2. Mannschaft Am Sonntag, 29.08.2004 Meisterschaftsspiel * SG E/N/H II, Spielbeginn: 11.00 Uhr.
Kreisliga D
SCVä 6
lätiterui Enem Die picht«
MSP
jießek:
Jgsfri
pnWe
fjsfris'
omme
i$owe
isatz 2
|#gli isqeme isatzB meiste
ständi leiden, r liung Eich' 'am E
Fundsache
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachsieUj führte Fundsache abgegeben: 1 Paar Motorradhandschuhe. Der/die Verlierer(in) kann den o.a. Gegenstand (20/04) gegensl chenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während* chen Dienststunden abholen, beachten Sie bitte diediesbeztk weise im Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürj
[ses in de iekai pnst wer (j )$, 1 Gi [41 Abs.!
mntr [§2-,Aus |(1) Der 0 'Hai
l;
l
Kin lAus (2) Die Ai ■eter / |3) Die k [nderc ieind' MiÖeste linder; lussm und Fina §3-Übt msschi iowe aislber Mist führt i itd ;imm (2) Diel iheit rates. ihm die E mptsa
S4-on Die Orts §5-Au Ortsger
Ü)Zur, Ifsönli tatesfür "ung,
emeEni

