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Wochenblatt VG Montabaur

§ 9 - Vorausleistungen w«,a.,cioi«tunaen auf Ausbau-

(1) Ab Beginn einer Maßnahme daü i tia zd zahlenden Bei­beiträge bis zur voraussichtlichen Hohe' de 9 ^ Person a nge-

trages erhoben werden. ü'e Vorausleistung Beitrag ergeht. Satz

< 2 > 'S Erhebung von T*

beitragen nach § 8 Absatz 2 zu erheben.

deren Ablösebestimmungen erlässt, bem.ssisichi der nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe de ser Satzung zu ermittelnden Ausbaubeitrages.

S 11 - Beitragsschuldner

m Beitraasschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei­tragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei­tragspflichtigen Grundstückes ist.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen­tumsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentumer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

(3) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 12 - Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch sehnli­chen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei­tragsbescheides zur Zahlung fällig.

(2) Der Beitragsbescheid enthält:

1. die Bezeichnung des Beitrages,

2. den Namen des Beitragsgläubigers,

3. den Namen des Beitragsschuldners,

4. die Bezeichnung des Grundstückes,

5. die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage,

6. den zu zahlenden Betrag,

7. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei­tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrund­lagen nach dieser Satzung,

8. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

9. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und

10. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§ 13 - Inkrafttreten / Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 10.08.1996 außer Kraft.

(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgeho­benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. 56337Kadenbach, 08.08.2004 (Siegel) Marx

Ortsgemeinde Kadenbach Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn *

1 .

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder a

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann ** ° enannler ' Jahresfrist jedermann diese Verletzung

56337 Kadenbach, 08.08.2004 , &) He(mu( Ma

Ortsbürgermeister

Einladung zum Beigeordnetengespräch

31.08.2004,20.00

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

7iir Fraktionssitzungen

onssitangeÄ- 6 ' teU " 9 am6.09.2004 linden folgende Frakti- FWG Kadenbach:

CDU Äh: 2004 ' 20 00 Uhr Gem6Wahaaa

Mittwoch, 01 .09.2004,19.00 Uhr, Gemeindehaus

SPD Kadenbach:

Freitag, 03.09.2004, 20.00 Uhr, Gemeindehaus

Helmut Marx i0rts

Bücherei-Info

Ab Dienstag, 31.08.2004 istrii^

rei im Gemeindehaus Kadenba^'r

K

Bl

merpause wieder geöffnet Öffnungszeiten der Bücherei-

sonntags von.

und dienstags von . .

17,30.,

Seniorenfahrt

Die kath. Kirchengemeinde lädt alle Kadenbachs d- ger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben a/itoS* fahrt ein. Termin: Donnerstag, 09.09.2004, Abfahrt m= ,,ia le. Anmeldungen werden ab sofort erbeten an innrw n U M oder Astrid Rein. Tel. 8999. 9nd Be

Sportfreunde Germania Kadenbach ev

FUSSBALL ,Vi

1. Mannschaft

Am Sonntag, 29.08.2004, bestreitet die 1. Mannschaft , spiel. Um 14.30 Uhr ist Anstoß gegen die SG Kettig Alte Herren

Nach der Sommerpause starten die Alten Herren am 28 06 m Uhr mit einem Auswärtsspiel in und gegen die Mannschaft!

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 fein

donnerstags.von 18.00 bisläl

Tel. und Fax: 02620/8442 E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de

01. September 2004, (Mittwoch) 19.00 Uhr, in das Gemeindehaus (Sitzungssaal), Hauptstr. 52, ein

Fritz Roggenbach, Ohm

Seniorenkreis St. Anna, Neuhäusel

Die Sommerferien sind vorbeil Wir treffen uns wieder < 01.09.2004, wie immer um 15.00 Uhr im St.-Anna-Hau

Verkehrsverein Neuhäusei e.V. .

Am Freitag. 10.09.2004, wollen wir zum Schwimmbadnacn dem. Wir treffen uns um 14.00 Uhr an der Neuen ist eine Pause mit kleiner Stärkung eingeplant, uia 18.00 Uhr mit dem Bus vorgesehen.

Hierzu sind wieder alle, auch Gäste, herzlich eingela bitten wir um tel. Anmeldung unter der Tel. 2678.

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Besprechung zwecks Vorbereitung des Weihnachtsmarktes 2004

ln diesem Jahr soll am 05.12.2004 der 9. Weihnachtsmaikl^ Ortsgemeinde stattfinden. Auch diesmal kann der Weihnachts Unterstützung/Teilnahme weiterer Gewerbetreibenden, Geschäfte, Gastronomen, Geldinstil Firmen etc.

noch attraktiver gestaltet werden. Hinsichtlich der Durchführt sation, Teilnahme etc. lade ich hiermit dii_VfiISifiSÄ®^ sowie Vertreter der o.a. Unternehmungen (auch die ' bisher Geschäftsleute) recht herzlich zu einer Besprechung für oen

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft ... a a sG^ 1 '

Am Sonntag, 29.08.2004, Meisterschaftsspiel KJJ 9 Pfaffendorf, Spielbeginn: 14.30 Uhr im Augst-Staai

2. Mannschaft Am Sonntag, 29.08.2004 Meisterschaftsspiel * SG E/N/H II, Spielbeginn: 11.00 Uhr.

Kreisliga D

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Fundsache

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachsieUj führte Fundsache abgegeben: 1 Paar Motorradhandschuhe. Der/die Verlierer(in) kann den o.a. Gegenstand (20/04) gegensl chenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während* chen Dienststunden abholen, beachten Sie bitte diediesbeztk weise im Wochenblatt.

Roggenbach, Ortsbürj

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