Wochenblatt VG Montabaur
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters 02602/8425
nach Vereinbarung.
Vom21 W bts 23 G 0?2004 feiert unsere Gemeinde das Kirchweihfest. Die
Kirmes wird als Straßenkirmes veranstaltet. ,, tfl .
Der Schaustellerbetrieb Annelie Schmitt aus Ruckeroth wi d haltungsgeräte und Verkaufsstände im Bereich der Gas statt «b Zur 'Tan te Anna” bzw am Kirmesplatz aufbauen. Für Unterhaltung, Essen una Getränke istdurch die Gaststätte “Zur Tante Anna” bestens gesorgt Ein besonderer Dank gilt den beiden Söhnen der Familie S ? b ^heis, die sich wieder bereit erklärten, mit Unterstützung der Ortegemeinde den Kirmesbaum aufzustellen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre Häuser zur Kirmes wieder mit der Gemeindefahne zu schmucken.
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie Besuchern unserer Kirmes wünsche ich an den Kirmestagen frohe und gesellige Stunden.
Eulberg, Ortsbürgermeister
Straßenreinigung
Verschiedene Grundstückseigentümer werden hiermit nochmals an die Pflichten nach der Straßenreinigungssatzung erinnert.
Auch die Pflege verschiedener Grundstücke (bebaut und unbebaut) lässt sehr zu wünschen übrig. Die Verbandsgemeinde Montabaur (Ordnungsamt) wurde gebeten, entsprechende Kontrollen durchzuführen und Vergehen nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen zu ahnden.
Eulberg, Ortsbürgermeister
ASV “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden
Mit einem Paukenschlag eröffnet der ASV “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden am Samstag, 21.08.2004, die Ringersaison 2004. Gast in der Ahrbachhalle in Boden ist um 20.00 Uhr die Mannschaft der KSG Ludwigshafen. Die Truppe aus der Pfalz war in der vergangenen Saison, ebenso wie der ASV Boden, einer der drei Top-Vereine der Ringer-Oberliga. Hochspannung versprechen insbesondere die Kämpfe in der leichtesten Klasse in der Oliver Palik gegen Hasan Yilmaz antreten wird und in der schwersten Gewichtsklasse. Dort trifft Thomas Ferdinand vermutlich auf den Ludwigshafener Exweltmeister Bogdan Darras, dem der 42-jährige Westerwälder in der vergangenen Saison mit 9:3 nach Punkten unterlag.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.........nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606,
..Fax: 02602/917396
i t l: t 7 . gemeinde.heiligenroth@freenet.de
internet:. www.heiligenroth.de
Öffentliche Bekanntmachung
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 10.08.2004 §1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Vp^mornabTur de" ann,maChUn9en "" lnte ™* unter der Adresse
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Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum) FrisSZei de/ An?
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gungsfrist so festzulegen, dass an mindestenl Jnh^ To d| e Ausie- genommen werden kann. esiens sieben Tagen Einsicht
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentlirh« A lie i 0 „ schrieben ist und hierfür keine besonriprpnßllr Aus,e 9 un 9 vorge- Absatz 2 entsprechend beS ° nderen Bestimmungen gelten, gilt
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs 4 DVD 7 < < r o-r n ^ Ortsgemeinderates oder eines Ausschüsse lalw? Zu § 27 .GemO des Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmarhimnct!^ ri i abweicber, d von
Umstände d^vo^gescMeTeneBekanntrn^^^
werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen hu « machung durch öffentlichen Aushang an der Bei« 6 ö sich am Bürgermeisteramt befindet. ann ^ai%
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Besen ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandsi rn r
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41 Abs. 5 GemO), erfolgen gemäß Absatz Ts AusschSÜH Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. ’ rn §2
Ausschüsse des Ortsgemeinderates
( 1 ) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse-
1 . Haupt- und Finanzausschuss
2. Kindergartenausschuss
3. Bau- und Umweltausschuss
4. Rechnungsprüfungsausschuss
5. Jugend- und Freizeitausschuss
(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 7 Mitaiied«n,n,u.
glied einen Stellvertreter. y e untf ™
(3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus MitaliedPm h meinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgei
Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitalieriri meinderates sein; entsprechendes gilt für die StellverS?
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Schussmitglieder. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 best hn nungsprüfungsausschuss nur aus Ratsmitgliedem ™ 8 §3
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Aus,
(1) Soweit einem Ausschuss keine abschließende Entscheide nis über Angelegenheiten übertragen ist, hat er innerhalb sein®] digkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderates v< Berührt eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Aus», obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Federführung l bestimmt der Ortsbürgermeister den federführenden Ausschuss.''
(2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmt genheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des OL derates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderat^s ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird. Die Bestimm« Hauptsatzung bleiben unberührt.
§4
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates aufWj bürgermeister Dem Ortsbürgermeister werden folgende Entscheidungen übel
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Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und mittein zur Fristwahrung.
Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbarenl haltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und den' nien des Ortsgemeinderates.
Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB in Verbind den §§ 14 Abs. 2,19 Abs. 3 Satz 1, 31, 33 und 34 BauG^i durch das Vorhaben bzw. die Teilung des Grundstückes dief züge der städtebaulichen Ordnung nicht berührt werden. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte. Zustimmung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20Abs.2l GastVO.
Zeitpunkt und Höhe der Aufnahme von Krediten nach Mal Haushaltssatzung.
§5
Ortsbeigeordnete
(1) Die Ortsgemeinde hat drei Ortsbeigeordnete.
§6
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen undder persönlichen Aufwendungen erhalten die Mitglieder desuns rates für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgerneinaei» Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung einer Ratssi eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsge (
von 10,— €. -
(3) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die RaW
Dienstreisen Rftisflknstfinufirnütiinn nach dem Landesre
Jcii§50 mlöhe. iers 'an i j/derdei fig'gew es gilt für tesfürge geh §69 sgelc jsents |)|6Ab!
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Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem I (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird näc^ 16 "^ ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitneiw ^
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gangenen tariflichen und
Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Soziaivoi^-. -^ dienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchscn dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall n^ht ge nen, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bere ,_, 4| >
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steht, der in der Regel nur durch das Nachholen v ®;"' f j 0n kana eilll lBfrich die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen w 2 , EL * einen Ausgleich entsprechend den Bestimmung 611 ° T flW i rc jnu f SB^m n p (5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem J |grdi« { lfc Df | i ' zungsgejd gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzunge^ t !? ch
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zungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der na nr nen Sitzungen jährlich das Zweifache der Zahl der zungen nicht übersteigen.

