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Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kom- (KWO) öffentlich bekannt gemacht. 08 2004 Klaus Mies

1 Stadtbürgermeister

als Wahlleiter für die Wahl des Ortsbeirates

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1 Bauaesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am (BGBL I S. 2141 und 1998 BGBl. I S. 137), in der

ndenFa ,fnn U M 9 ontabaur hat in seiner Sitzung am 03.06.2004 den den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Vmaiit zu ändern. Dabei soll das Bebauungsplangebiet

iJuSS ftmeut zu ändern. Dabei soll das Bebauungspfangebiet J nstra Rp aeteilt werden und nur der innere Teil zur Rechtskraft * Hon ßementsprechend sollen auch das Umlegungsverfahren rt c oh oßuna zunächst nur für diesen Bereich durchgeführt wer- .n'ctoHt Montabaur beabsichtigt, das durch die Beschlüsse des "' 0ie wnrn^l 01 2002 und 05.09.2002 (bekannt gemacht im Amts- Ähandsaemeinde Montabaur am 26.07.2002 und 25.10.2002) Jul BauGB eingeleitete Baulandumlegungsverfahren dem Gel- a Vh des neuen Bebauungsplanentwurfes anzupassen und die Nor Beschlüsse entsprechend zu ändern. In Orientierung an dem r voraesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen nittelbar an die Meisenstraße angrenzenden Flurstücke teilweise J Umlegungsverfahren entlassen werden. Die Teile des Umle- fcebietes die voraussichtlich aus dem Umlegungsverfahren entlas­sen sollen, sind in dem abgedruckten Kartenauszug dargestellt.

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Umlegungsverfahren sollen folgende Flurstücke entlassen werden: g: Horressen

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te/p r ';J 0 3 ; 4 /1 . 63412 , 635/1, 635/2, 636/1, 636/2, 637/1, 637/2, S/3 2258/1 639 , 639/2 - 647/1 648/1 848/1 850/1 2256/1, 2256/1,

Ä« r l p9 en tümer haben die Möglichkeit, zu der beabsichtigten ibeschii y e 9ungsgebietes durch den noch zu fassenden Ande- Konrari ah zum 20.09.2004 bei der Verbandsgemeinde Monta­gen Aaenauer ' Platz 8. 5641 o Montabaur, eine Stellungnahme

lr 13.08.2004 Klaus Mies

Stadtbürgermeister

©fressen

r y,S| SSft. r : ress6n bietet allen Interessenten einen Schnupper-

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an.

__________ Nr. 34/2004

Termin: Donnerstag, 02.09.2004 Ort: Waldspielplatz Horressen Dauer: ca. 2,5 Stunden

Der Kurs wird durch AOK Dipl.-Sportlehrer Frank Neurath durchgeführt. Anmeldung bitte bei Tanja Schmidt, Tel. 2834.

SG Horressen / Eigendorf

Nach dem gelungenen Auftakt in der Kreisliga A Westerwald-Wied hat unsere I. Mannschaft am kommenden Sonntag, 22.08.2004 ab 14.30 Uhr Heimrecht gegen den SV Fortuna Nauort, der ebenfalls durch einen Kan­tersieg aufhorchen ließ. Unsere II. Mannschaft muss versuchen, im Spiel beim SV Thalhausen zuletzt verlorenen Boden wettzumachen. Termin: Samstag, 21.08.2004,17.30 Uhr.

Wirzenborn

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe

der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Wirzenborn wurde das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise SX 02906/2004 aktualisiert. Den Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.

Anlass:

Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computer­gerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flur­stücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrs­wegeflächen sowie Flurstücke,die durch Wege oder Gewässer durch­schnitten werden und dann mit Oberhaken in der Liegenschaftskarte dar­gestellt sind. ,Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unterteilung zu erreichen.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermes­sungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffent­lich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.

Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 23.08. bis 27.09.2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Monta­baur ausgelegt und kann während der Dienststunden

Montag - Donnerstag.von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermes­sungs- und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift ein­zulegen.

Ihr Vermessungs- u. i-A. Rolf Volland

Katasteramt Westerburg Fachbereichsleiter 1/

Obervermessungsrat

Vollsperrung der Kapellenstraße

Wegen Kanalanschlussarbeiten ist es notwendig, die Kapellenstraße am Mittwoch, 25.08.2004 in der Zeit von 7.30 bis 12.30 Uhr für den Fahr­zeugverkehr zu sperren.

Für die Dauer der Sperrung ist die Zufahrt nur über den Wirtschaftsweg Richtung L 318 (Heiligenrother Straße) möglich.

Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der geänderten Beschilderung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

AHRBACHGEMEINDEN

Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur

Kartenverkauf für den BereichAhrbachgemeinden bei folgenden Seniorenvertretern:

Nähere Informationen: siehe beiMontabaur ist was los

Rudolf Eulberg, Oststr. 3,56412 Boden, Tel. 02602/8966

Ursula Wirth, Steineckstr. 5, 56412 Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/8710