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Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kom- (KWO) öffentlich bekannt gemacht. iß 08 2004 Klaus Mies
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1 Bauaesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am (BGBL I S. 2141 und 1998 BGBl. I S. 137), in der
ndenFa ,fnn U M 9 ontabaur hat in seiner Sitzung am 03.06.2004 den den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes ’»Vmaiit zu ändern. Dabei soll das Bebauungsplangebiet
iJuSS ftmeut zu ändern. Dabei soll das Bebauungspfangebiet J nstra Rp” aeteilt werden und nur der innere Teil zur Rechtskraft * Hon ßementsprechend sollen auch das Umlegungsverfahren rt c oh oßuna zunächst nur für diesen Bereich durchgeführt wer- .n'ctoHt Montabaur beabsichtigt, das durch die Beschlüsse des "' 0ie wnrn^l 01 2002 und 05.09.2002 (bekannt gemacht im Amts- Ähandsaemeinde Montabaur am 26.07.2002 und 25.10.2002) ■Jul BauGB eingeleitete Baulandumlegungsverfahren dem Gel- a Vh des neuen Bebauungsplanentwurfes anzupassen und die Nor Beschlüsse entsprechend zu ändern. In Orientierung an dem r voraesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen nittelbar an die Meisenstraße angrenzenden Flurstücke teilweise J Umlegungsverfahren entlassen werden. Die Teile des Umle- fcebietes die voraussichtlich aus dem Umlegungsverfahren entlassen sollen, sind in dem abgedruckten Kartenauszug dargestellt.
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Umlegungsverfahren sollen folgende Flurstücke entlassen werden: ™g: Horressen
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te/p r ';J 0 3 ; 4 /1 . 63412 , 635/1, 635/2, 636/1, 636/2, 637/1, 637/2, S/3 2258/1 639 , 639/2 - 647/1 • 648/1 • 848/1 • 850/1 • 2256/1, 2256/1,
■Ä« r l p9 en tümer haben die Möglichkeit, zu der beabsichtigten ibeschii y™ e 9ungsgebietes durch den noch zu fassenden Ande- Konrari ah zum 20.09.2004 bei der Verbandsgemeinde Montagen Aaenauer ' Platz 8. 5641 o Montabaur, eine Stellungnahme
lr ’ 13.08.2004 Klaus Mies
Stadtbürgermeister
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r y,S| SSft. r : ress6n bietet allen Interessenten einen Schnupper-
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__________ Nr. 34/2004
Termin: Donnerstag, 02.09.2004 Ort: Waldspielplatz Horressen Dauer: ca. 2,5 Stunden
Der Kurs wird durch AOK Dipl.-Sportlehrer Frank Neurath durchgeführt. Anmeldung bitte bei Tanja Schmidt, Tel. 2834.
SG Horressen / Eigendorf
Nach dem gelungenen Auftakt in der Kreisliga A Westerwald-Wied hat unsere I. Mannschaft am kommenden Sonntag, 22.08.2004 ab 14.30 Uhr Heimrecht gegen den SV Fortuna Nauort, der ebenfalls durch einen Kantersieg aufhorchen ließ. Unsere II. Mannschaft muss versuchen, im Spiel beim SV Thalhausen zuletzt verlorenen Boden wettzumachen. Termin: Samstag, 21.08.2004,17.30 Uhr.
Wirzenborn
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe
der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
In der Gemarkung Wirzenborn wurde das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise SX 02906/2004 aktualisiert. Den Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.
Anlass:
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computergerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flurstücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrswegeflächen sowie Flurstücke,„die durch Wege oder Gewässer durchschnitten werden und dann mit Oberhaken in der Liegenschaftskarte dargestellt sind. ,Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unterteilung zu erreichen.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 23.08. bis 27.09.2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Montabaur ausgelegt und kann während der Dienststunden
Montag - Donnerstag.von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ihr Vermessungs- u. i-A. Rolf Volland
Katasteramt Westerburg Fachbereichsleiter 1/
Obervermessungsrat
Vollsperrung der Kapellenstraße
Wegen Kanalanschlussarbeiten ist es notwendig, die Kapellenstraße am Mittwoch, 25.08.2004 in der Zeit von 7.30 bis 12.30 Uhr für den Fahrzeugverkehr zu sperren.
Für die Dauer der Sperrung ist die Zufahrt nur über den Wirtschaftsweg Richtung L 318 (Heiligenrother Straße) möglich.
Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der geänderten Beschilderung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
AHRBACHGEMEINDEN
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
Kartenverkauf für den Bereich “Ahrbachgemeinden” bei folgenden Seniorenvertretern:
Nähere Informationen: siehe bei “Montabaur ist was los”
Rudolf Eulberg, Oststr. 3,56412 Boden, Tel. 02602/8966
Ursula Wirth, Steineckstr. 5, 56412 Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/8710

