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Schädigung für Mitglieder und Stellvertreter tonlS sSchü f flr Ausschüsse und ihre Stellvertreter erhalten für die
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!£ Sitzungen der Ausschüsse eine Entschädigung in Form a ..ihoq in Höhe von 10,00 € je Sitzung.
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Stückes# werden, tgelte. j20 Abs. 2
Entschädigung des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 1 Satz 1 KOmAEVO.
nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der •tpuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschaler von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und ale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die idsentschädigung nicht angerechnet.
Ldsentschädigung für Ortsbeigeordnete j Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Orts- neisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent- „dung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 I KOmAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für iuer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für frag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts- Geister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertre- ir einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine
J dsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.
beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht gewählte Mitgliedes Ortsgemeinderates sind, erhalten für die Teilnahme an den Sit- en des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Orts- jnderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister r §50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzte. Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeilers an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern j/derden Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleich- g^ewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechen-
B " für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen rgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistem ich § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sit- lägeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.
ܧ6Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
ern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn- »nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn- puer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und Schale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die jndsentschädigung nicht angerechnet.
P e tsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-
iimgir t.
tig tritt die Hauptsatzung vom 19.09.1999, zuletzt geändert rljjj ^ atzun 9 zur Änderung der Hauptsatzung vom 19.11.2002,
(S.) Erich Herbst
Dichtung der Ratsmitglieder , u
fi ei ? er Erich Herbst verpflichtete die Ratsmitglieder durch
Wa 9 auf die gewissenhafte Erfüllung der mit ihrem Amt verbu
10.08.2004 femeinde Heiligenroth IWeis
(S.) Erich Herbst Ortsbürgermeister
NB §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von^JÄ^jie^gSndert nder Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB ■ S. f folgendes
H Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wiru «
^wiesen: , p or mvorschriften
ngen, die unter Verletzung von Verfahrens- oe ae kommen es Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes . f * an gültig ^rgeiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anrany
feide gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Geneh-
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standet oder jemand die Verletzung der Verfahre Konrad-
schritten gegenüber der Verbandsgerneindev ic ^ un g des
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter d mac ht.
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen so . yi . s0 kann
Vmand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend 9 se Verletzung f aach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese ver «td machen.
w.
08.2004
die konstituierende Sitzung fci3.072oo4 meinderat es Heiligenroth
j__ Nr. 34/2004
denen Pflichten und verwies auf die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz.
Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der erste Ortsbeigeordnete, Herr Jürgen Esselmann, überreichte dem gewählten Ortsbürgermeister Erich Herbst die Ernennungsurkunde. Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte.
Neufassung der Hauptsatzung
Die Neufassung der Hauptsatzung wurde beschlossen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat wählte Herrn Jürgen Esselmann zum ersten Ortsbeigeordneten. Ortsbürgermeister Erich Herbst überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte. Sodann wählte der Ortsgemeinderat Herrn Helmut Burkey und Herrn Günther Behr zu weiteren Ortsbeigeordneten. Ortsbürgermeister Erich Herbst überreichte ihnen die Ernennungsurkunden. Er vereidigte Herrn Günther Behr und führte ihn in sein neues Amt ein. Bei Herrn Burkey entfielen Vereidigung und Einführung in das Amt, da es sich um eine Wiederwahl handelte.
Bildung der Ausschüsse
Folgende Personen wurden zu Mitgliedern und Stellvertretern der nachfolgend bezeichneten Ausschüsse gewählt:
Haupt- und Finanzausschuss:
Ifd.-Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)
1.
Markus Krebs
Joachim Ortseifen
2.
Thilo Marx
Peter Nink
3.
Franz-Josef Kaiser
Heiko Krämer
4.
Peter Wörsdörfer
Michael Saal
5.
Hans-Jörg Leyendecker
Silvia Fischer
6.
Roland Herbst
Helmut Burkey
7.
Claudia Bellessem
Volker Reichwein
Kindergartenausschuss:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)
1.
Armin Hübinger
Markus Krebs
2.
Petra Ferdinand
Roland Linz
3.
Wolfgang Jung
Heiko Krämer
4.
Daniel Kurth
Lothar Hild
5.
Andreas Wolf
Christiane Leyendecker
6.
Silvia Fischer
Annemarie Fenzke
7.
Jörg Weidenfeller
Claudia Bellessem
Bau- und Umweltausschuss:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)
1.
Rudi Maier
Walter Ferdinand
2.
Hans Bierenfeld
Roland Linz
3.
Wolfgang Jung
Herbert Kromik
4.
Michael Saal
Erwin Jösch
5.
Michael Hohler
Erich Daun
6.
Torsten Schlemmer
Hans Jörg Leyendecker
7.
Patrick Fries
Ulrich Kohlhaas
Rechnungsprüfungsausschuss:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)
1.
Joachim Ortseifen
Thilo Marx
2.
Peter Nink
Rudi Maier
3.
Peter Wörsdörfer
Siegfried Herbst
4.
Anna-Maria Herbst
Günther Behr
5.
Burkhard Boddenberg
Roland Herbst
6.
Silvia Fischer
Helmut Burkey
7.
Claudia Bellessem
Volker Reichwein
Jugend-
- und Freizeitausschuss:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)
1.
Bernd Ferdinand
Jens Neuroth
2.
Roland Linz
Peter Nink
3.
Erwin Jösch
Albert Wolf
4.
Klaus Palik
Sieglinde Scalfone
5.
Burkhard Boddenberg
Silvia Fischer
6.
Michael Eidt
Manfred Ellmaurer
7.
Volker Reichwein
Patrick Fries
Geschäftsordnung des Gemeinderates
Die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates für die Legislaturperiode 2004 bis 2009 wurde in der in der Sitzung vorliegenden Form beschlossen.
MGV “Hoffnung”, Heiligenroth
Nach der Sommerpause beginnt unsere Probenarbeit wieder am Montag, 23.08.2004, zur üblichen Zeit.
Im Hinblick auf die in nächster Zeit anstehenden wichtigen Termine wäre es wünschenswert, dass die Sänger sich möglichst vollzählig an der Probenarbeit beteiligen.

