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' jineinderates oder der Ortsgemeinde erhalten en* S2 B ! lräte d es rfwß *< sowe,t durch Rechtsvorschrift nicht an<ter«f J Schädi 9 u "g -,. n 41 , Bestimmungen des § 6 Abs TS V bestimmt %

* DS - 3 °is 5 entsprechend

!£ Sitzungen der Ausschüsse eine Entschädigung in Form a ..ihoq in Höhe von 10,00 je Sitzung.

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Stückes# werden, tgelte. j20 Abs. 2

Entschädigung des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 1 Satz 1 KOmAEVO.

nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der tpuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha­ler von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und ale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die idsentschädigung nicht angerechnet.

Ldsentschädigung für Ortsbeigeordnete j Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Orts- neisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent- dung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 I KOmAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für iuer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für frag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts- Geister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertre- ir einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine

J dsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.

beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht gewählte Mitglie­des Ortsgemeinderates sind, erhalten für die Teilnahme an den Sit- en des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Orts- jnderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister r §50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetz­te. Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermei­lers an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern j/derden Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleich- g^ewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechen-

B " für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen rgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistem ich § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sit- lägeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Auf­entschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.

ܧ6Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

ern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn- »nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn- puer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und Schale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die jndsentschädigung nicht angerechnet.

P e tsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-

iimgir t.

tig tritt die Hauptsatzung vom 19.09.1999, zuletzt geändert rljjj ^ atzun 9 zur Änderung der Hauptsatzung vom 19.11.2002,

(S.) Erich Herbst

Dichtung der Ratsmitglieder , u

fi ei ? er Erich Herbst verpflichtete die Ratsmitglieder durch

Wa 9 auf die gewissenhafte Erfüllung der mit ihrem Amt verbu

10.08.2004 femeinde Heiligenroth IWeis

(S.) Erich Herbst Ortsbürgermeister

NB §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von^^jie^gSndert nder Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB S. f folgendes

H Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wiru «

^wiesen: , p or mvorschriften

ngen, die unter Verletzung von Verfahrens- oe ae kommen es Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes . f * an gültig ^rgeiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anrany

feide gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Geneh-

Ära" ' der sattun9

standet oder jemand die Verletzung der Verfahre Konrad-

schritten gegenüber der Verbandsgerneindev ic ^ un g des

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter d mac ht.

Sachverhaltes, der die Verletzung begründen so . yi . s0 kann

Vmand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend 9 se Verletzung f aach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese ver «td machen.

w.

08.2004

die konstituierende Sitzung fci3.072oo4 meinderat es Heiligenroth

j__ Nr. 34/2004

denen Pflichten und verwies auf die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz.

Ernennung des Ortsbürgermeisters

Der erste Ortsbeigeordnete, Herr Jürgen Esselmann, überreichte dem gewählten Ortsbürgermeister Erich Herbst die Ernennungsurkunde. Ver­eidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wie­derwahl handelte.

Neufassung der Hauptsatzung

Die Neufassung der Hauptsatzung wurde beschlossen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt­gemacht.

Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Ortsgemeinderat wählte Herrn Jürgen Esselmann zum ersten Orts­beigeordneten. Ortsbürgermeister Erich Herbst überreichte ihm die Ernen­nungsurkunde. Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte. Sodann wählte der Ortsgemeinderat Herrn Helmut Burkey und Herrn Günther Behr zu weiteren Ortsbeigeord­neten. Ortsbürgermeister Erich Herbst überreichte ihnen die Ernen­nungsurkunden. Er vereidigte Herrn Günther Behr und führte ihn in sein neues Amt ein. Bei Herrn Burkey entfielen Vereidigung und Einführung in das Amt, da es sich um eine Wiederwahl handelte.

Bildung der Ausschüsse

Folgende Personen wurden zu Mitgliedern und Stellvertretern der nach­folgend bezeichneten Ausschüsse gewählt:

Haupt- und Finanzausschuss:

Ifd.-Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)

1.

Markus Krebs

Joachim Ortseifen

2.

Thilo Marx

Peter Nink

3.

Franz-Josef Kaiser

Heiko Krämer

4.

Peter Wörsdörfer

Michael Saal

5.

Hans-Jörg Leyendecker

Silvia Fischer

6.

Roland Herbst

Helmut Burkey

7.

Claudia Bellessem

Volker Reichwein

Kindergartenausschuss:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)

1.

Armin Hübinger

Markus Krebs

2.

Petra Ferdinand

Roland Linz

3.

Wolfgang Jung

Heiko Krämer

4.

Daniel Kurth

Lothar Hild

5.

Andreas Wolf

Christiane Leyendecker

6.

Silvia Fischer

Annemarie Fenzke

7.

Jörg Weidenfeller

Claudia Bellessem

Bau- und Umweltausschuss:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)

1.

Rudi Maier

Walter Ferdinand

2.

Hans Bierenfeld

Roland Linz

3.

Wolfgang Jung

Herbert Kromik

4.

Michael Saal

Erwin Jösch

5.

Michael Hohler

Erich Daun

6.

Torsten Schlemmer

Hans Jörg Leyendecker

7.

Patrick Fries

Ulrich Kohlhaas

Rechnungsprüfungsausschuss:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)

1.

Joachim Ortseifen

Thilo Marx

2.

Peter Nink

Rudi Maier

3.

Peter Wörsdörfer

Siegfried Herbst

4.

Anna-Maria Herbst

Günther Behr

5.

Burkhard Boddenberg

Roland Herbst

6.

Silvia Fischer

Helmut Burkey

7.

Claudia Bellessem

Volker Reichwein

Jugend-

- und Freizeitausschuss:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)

1.

Bernd Ferdinand

Jens Neuroth

2.

Roland Linz

Peter Nink

3.

Erwin Jösch

Albert Wolf

4.

Klaus Palik

Sieglinde Scalfone

5.

Burkhard Boddenberg

Silvia Fischer

6.

Michael Eidt

Manfred Ellmaurer

7.

Volker Reichwein

Patrick Fries

Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates für die Legislaturperiode 2004 bis 2009 wurde in der in der Sitzung vorliegenden Form beschlossen.

MGVHoffnung, Heiligenroth

Nach der Sommerpause beginnt unsere Probenarbeit wieder am Montag, 23.08.2004, zur üblichen Zeit.

Im Hinblick auf die in nächster Zeit anstehenden wichtigen Termine wäre es wünschenswert, dass die Sänger sich möglichst vollzählig an der Pro­benarbeit beteiligen.