Wochenblatt VG Montabaur
Nr, ft
Fastnachtsumzug 2005
Aufgrund der Aufteilung des Wurfmaterials bitten wir diejenigen, die sich noch nicht für den Fastnachtsumzug angemeldet haben, sich bis spätestens 29.01.2005 bei Andrea Speier, Tel. 4425, zu melden.
Frauengemeinschaft Nomborn
Am 28.01.2005, um 20.11 Uhr der Startschuss fällt, die Frauengemeinschaft dann ihr Kaffeekränzchen hält. Für Anmeldung sind wie in jedem Jahr, eure Vorstandsfrauen da. Auch Nichtmitglieder laden wir herzlich ein, um fröhlich zu feiern mit dem Frauenverein.
6,00 Euro ist der Eintrittspreis, damit es jeder hier gleich weiß. Alle anderen das ist klar, zahlen 8,00 Euro in diesem Jahr. Es laden euch hiermit herzlich ein, ins “Haus Numburne” der Vorstand vom Frauenverein.
Anmeldung bis zum 25.01.2005
Bibelgesprächskreis
Am Dienstag, 25.01.2005, um 20.00 Uhr, findet im Gemeindehaus in Nomborn das nächste Treffen statt. Thema dieses Abends wird die Bibelstelle aus der Apostelgeschichte, Kapitel 4, Verse 23 bis 37, sein “Die Apostel berichten der Gemeinde”, d.h. die Apostel Petrus und Johannes berichten der Gemeinde, wie sie von den Hohepriestern unter Druck gesetzt wurden. Da in dieser Position die Reaktion der Gemeinde gefragt war, ist mit einem regen Hinterfragen und Austausch zu rechnen. Alle Interessenten sind ganz herzlich eingeladen.
Spinnstube
Dienstag, 01.02.2005
Wirtreffen uns zum Spinnen ab 19.30 Uhr im Gemeindehaus.
MGV “Arion” Nomborn
Die Jahreshauptversammlung des MGV “Arion” Nombom findet statt am Montag, 31.01.2005,20.00 Uhr, im Gasthaus “Zu den Linden” in Nombom. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Eröffnung und Begrüßung,
2. Totenehrung, 3. Bericht des Vorsitzenden, 4. Bericht des Schriftführers, 5. Bericht des Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Vorstandswahlen, 8. Verschiedenes Anträge an die Hauptversammlung können bis zur Eröffnung schriftlich an den Vorsitzenden gerichtet werden.
ELBERTGEMEINDEN
Waldschule Montabaur, Grund- und Hauptschule
Einladung zu einer Infoveranstaltung in der Waldschule
Am Samstag, 29.01.2005, lädt die Waldschule Montabaur zu einer Infoveranstaltung für die Eltern und Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 5. Klassen ein.
Möglichkeiten, die die Waldschule bietet sowie die Ganztagsschule, sind die wichtigsten Besprechungspunkte.
Beginn: 10.00 Uhr
Schlüter, Schulleiter
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags..von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niederelbert findet am Donnerstag, dem 27. Januar 2005, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Teilnahme am Wettbewerb 2005 „Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft“
3. Teilnahme am Dorferneuerungswettbewerb 2004/2005 Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung (DE) - Unser Dorf hat Zukunft
4. Beschlussfassung für die Durchführung einer Ausschreibung zur Pflege der Pflanzflächen in der Ortslage
5. Verschiedenes
Michtöftentltch« Sluung , Bauangelegenlwite"
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Zu der öffentlichen bitzurry
lich ein *f a ^lbert 1 7.01.2005 Müller, Ortsbürge^« 56412 , l! FSonMlttunfl«":
Hinweis auf Fr 2 005, 2Q qq Uhfi Rathaus, Sttzungj,
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Öffentliche Bekanntmachung über die Feu der Gemeindeabgaben für das Kalenderjah"
(Festsetzung der Grundsteuer gern. $ 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, gew, durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur AbgabenorrW EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der ^ Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Niederelbert Inder geltenden Fassung sowie des Landwlrtschaftskammerbr gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaft»!, Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 In der derzeit geltenden Fi_ Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 2005* Steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer! die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenden; Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt Die werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4 . sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neta^ benbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höheij richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten sdi Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetz^ Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffetäj der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Vi gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz8,564i:i tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruch» Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch nodf dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zurZaltu( Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
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Verlegung des Briefkastens der Deutschen Post AG
Nachdem die Poststelle in Niederelbert am 24.12.2004 ges
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de, ist es notwendig, den alten Briefkasten gegen einen kästen zu ersetzen und diesen von dem bisherigen Standort zuv^
Der neue Briefkasten kann ab sofort genutzt werden.
Willi Müller, OrtsbürgnÜ
Vergabe des Schlagabraumes .
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