Nr. 03/2005
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Threshauptversammlung des Westerwaldvereines
‘fc' ntaa 23 01.2005 findet in Niederelbert im Gasthaus “Zum Dorf- Amfonnw^ ^ Uhr dje Jahreshauptversamm | un g des westerwald- brunnen . u )aden wjf zu ejner Kurzwanderung ein, die um 15.00 v 0reins S pg thaus beginnt. Außer den bereits bekanntgegebenen Tages- ^^nnpnunkten möchten wir über den diesjährigen Tagesausflug genau- ° IWormieren, der in diesem Jahr nach Marburg an der Lahn führen wird. 0r • t dorthin eine Fahrt mit dem Bus geplant, eine interessante Stadt- koMnn und eine kleine Wanderung ohne Steigung. Über ein zahlreiches ■■feinen zur Versammlung freuen wir uns sehr.
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Oberelbert
Fax:,...
E-Mail'
chstunde des Ortsbürgermeisters
. .von 18.00 bis 19.30 Uhr
indeverwaltung, Tel.02608/595
.02608/9449805
de
Tel.: . 02608/1499
lljjfcürgermeister,
\/Kietung der Stelzenbachhalle: jQrger Mans, Stelzebach-Stubb.944603
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'Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005
etzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- om 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- fül^ngsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl IS. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Oberelbert in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die jemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Geldstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen jgjSaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Aqfijibenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben wer- derTnur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. $ch neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die z u erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- escheide allgemein festgesetzt.
estsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen ibenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem :igen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen htswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher heid zugegangen wäre, itsbehelfsbelehrung
die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der eindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung kanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist [rifthch oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung itabäLir, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei licher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) wahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei ihörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die ichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. e am Sw " Vßhretung: Stein, 1. Beigeordneter JerTeiw *,
ie bitteirif| Oberelbert Helau
1-wganmeldung für Fastnachtsonntag
Amfastnachtsonntag steht die Oberelberter Fastnacht ganz im Zeichen i des nun schon traditionellen Umzuges.
I Alle, die am Zug teilnehmen möchten, werden gebeten sich umgehend ■ Obgm. Karl Jung (Tel. 1499; e-mail: gemeinde@oberelbert.de) naluiri rJ 1Z ! J ™ e ! den- Über möglichst zahlreiche Beteiligung aus den Nachbaror- " * en wurden wir Oberelberter uns freuen.
h ,. u l. . Sc ^ luss des Vereinsringes werden in diesem Jahr keine Zuschüs- it i/flrsucNfl unn' - Wa 9® n 9 ez ahlt. Die eingesparten Gelder werden in den Kauf «Mde fiirii? US Di t2 '' c ^ ern Wurfmaterial investiert. Dadurch können die Gruppen n nJüu 6 p ' anun 9 e n in etwa von der doppelten Menge Wurfmaterial im Ver- 9 Ich zum letzten Jahr ausgehen.
uenü ™ : fnrtl eld , un9en müssen bis spätestens 23.01. erfolgen, damit das Wurf- ; ria entsprechend geordert werden kann.
*■.Bunte Abende
VJIwIrJ' ^"staltung am kommenden Samstag gibt es noch Karten im ka^p au '' m Dorf laden Oberelbert und evtl, auch noch an der Abend- • uie 2. Sitzung am Samstag, den 29.01. ist restlos ausverkauft.
Vereinsring Oberelbert
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Vortrag mit Dr. Franz Alt
“Sonne und Wind schicken uns keine Rechnung”
Die Veranstaltung mit Dr. Franz Alt als Referent zum Thema “Sonne und Wind schicken uns keine Rechnung” findet natürlich am Donnerstag, den 10.02. um 19.00 Uhr in der Stelzenbachhalle statt. Im Wochenblatt der letzten Woche war irrtümlicherweise der 12.02. genannt.
Dr. Alt, von 1972 -1992 Moderator und Leiter des Politmagazins Report, ist seit vielen Jahren nicht nur in Deutschland sondern auf der ganzen Welt als engagierter Kämpfer für eine Wende in der Energiepolitik unterwegs. Alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, werden an diesem Abend sicherlich Gelegenheit haben, einen der kompetentesten und angesehensten Fachleute auf diesem Gebiet zu hören und mit Ihm ins Gespräch zu kommen.
Deshalb sollten sich alle, die Dr. Franz Alt live erleben möchten, diesen Termin vormerken und in ihren Terminkalendern fest einplanen. Der Eintritt kostet 2,- €.
Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern werden auf Beschluss des Ortsgemeinderates für ein Hilfsprojekt der Andheri-Hilfe gespendet, die Hilfsprojekte in Südindien durchführt und z.Zt. im Rahmen der Flutopferhilfe dort tätig ist. In dieser Organisation engagiert sich auch Dr. Franz Alt.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Vergabe des Schlagabraums
Bürger der Ortsgemeinde Oberelbert, die sich ihr Brennholz aus Schlagabraum selbst aufarbeiten möchten, treffen sich bitte am Samstag, 22.01., 11.15 Uhr am Waldeingang bei der “Doppelheck”. Der Termin findet auch bei schlechtem Wetter statt. Rückfragen richten Sie bitte unter 02608/922130.
Revierförster Gebhard Klein
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 02608/204
In dringenden Fällen.Tel. und Fax 02608/810
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710
Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung:
Stein, Erster Beigeordneter

