enblatt VG Montabaur
Nr. 03/2005
Bücherei St. Kilian
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öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung J ) ÄS der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005
Kalente*! ükc e tzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset-
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m 07 08 1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- ^esetzuj ^Hnasaesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - " WN 3 I IS 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Nomborn ^•n der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammer- h^aes qem § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskam- n5||heinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung) nifÄrtsqemeinde Nombom erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer Wr die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die rrdWstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Ü be nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue benbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben wer- jur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn die Abgabenpflicht neu begründet wird, der Abgabenschuldner wechselt, der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
„ich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zVerhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- ■* scheide allgemein festgesetzt.
stsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen be ibescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem ge r Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen rtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher iheid zugegangen wäre, behelfsbelehrung
Geger die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der indeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung kanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist lieh oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung baur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben.Bei licher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) wahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei deflehörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die lichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
i. V. Stein, Erster Beigeordneter
cWaus S(l öffentliche Bekanntmachung
der|laushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des meinderates vom 02.12.2004 der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 2003
irgangenen, mmelL Idi raßenrand; Gabe zu
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?004, am Kauf der sen ei lern erstatt litzung 11 Uhr. lacht am 2I| ug an laus Ei taltungen ollte sich licole Thee kende ab 19.30 n und de n.oobisit:
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Ihaltsrechnung
Verwaltungs- hiushalt/ Euro
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428.185,04
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0,00
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0,00
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0.00
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IjjMfrne bereinigte ^■Aussaben
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150.019,87
578204,91
^■Khuss/Fehlbetrut
0.00
0.00
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gestellt:
ntabaur, 30.12.2004 Mdsgemeindeverwaltuna
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gez. Stein, I. Beigeordneter
jnveremf* statt. In
euwahlen.
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Uhr bis 11
istungsbeschluss
t?infj rtS g eme ' n d era t beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal- gemäß°§VH q ,ü|f Q as Haushaltsjahr 2003 aufgestellte Jahresrechnung
ÄriT^! 2eit '5 wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige- „ m ß ürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- nn Haushaltsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorla-
9 e Rechnungsbelege wird verzichtet.
minttlnrlf 1hraus 9 ab . en bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- III 9 ™ den sin b. wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
D^ll^' C ^ e Auslagung
nahmo U l fi lal o. re i :hriun 9 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- 0m 24.01.2005 - 03.02.2005 bei der Verbandsgemeindeverwal
tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, den 13.01.2005 (S.) Johannes Hübinger
Ortsgemeindeverwaltung Nombom Ortsbürgermeister
Vorstand ist gewählt
Am Sonntag, dem 16.01.2005, fand im Gemeindehaus die angekündigte Jugendvollversammlung statt.
Die Jugendlichen wollen sich organisieren und die Inhalte der Jugendarbeit selbst bestimmen.
Aus diesem Grunde sind zwei Gruppen gebildet worden.
Der 1. Gruppe gehören die Jugendlichen von 12 bis 13 Jahren an; in der 2. Gruppe haben sich die Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren zusammengeschlossen. Anschließend fanden die Vorstandswahlen statt und führten zu folgendem Ergebnis:
Gruppe 1: Svenja Beck, Niklas Höhn und Maximilian Mai Gruppe 2: Jonas Diefenbach, Steffen Reuter und Christopher Speier Die Öffnungszeiten des Jugendraumes wurden wie folgt festgelegt:
Gruppe 1:
Donnerstag.15.00-18.00 Uhr
Samstag .14.00 - 19.30 Uhr
Gruppe 2
Dienstag .19.00 - 22.00 Uhr
Freitag .20.00 - 24.00 Uhr
Samstag .20.00 - 24.00 Uhr
Nach dem Wahlvorgang ist die Haus- und Benutzungsordnung für den Jugendraum erarbeitet worden. Die Hausordnung soll im Jugendraum ausgehängt werden.
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Ich wünsche den Jugendlichen bei den kommenden Aktivitäten viel Erfolg und einen wachsenden Gemeinschaftssinn.
Den Eltern, die an dem Gespräch teilgenommen haben, danke ich für ihr Kommen und für das Interesse an der Jugendarbeit.
Ich hoffe, dass die Treffen im Jugendraum ohne Beschädigung der Räumlichkeiten und ohne Störung der Nachbarn ablaufen werden.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Danke
Wie Sie sicherlich bemerkt haben, sind die Arbeiten an der Friedhofshalle in der vergangenen Woche wieder aufgenommen worden. Fenster und Türen sind inzwischen eingebaut, so dass die Friedhofshalle nach außen hin abgeschlossen ist, d.h. der Stromanschluss wird in dieser Woche installiert und dann auch nutzbar sein.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um mich nochmals bei der Familie Thomas Speier recht herzlich zu bedanken, die in der Bauphase den Strom zur Verfügung gestellt hat.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

