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Wochenblatt VG Montabaur

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Kanzlei Gerd Fuchs

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Steuerberater

Im Tannenhain 6 56235 Ransbach-Baumbach

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BGB-Gesellschaft

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Ü' Marx & Jansen

REVIS10NS- UND TREUHAND-GMBH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Prüfer für Qualitätskontrolle (§57a WPO)

ist unser

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ZerlifizitflM

Die BGB Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GbR) ist ein Zusammenschluss mehrerer Per­sonen zur Förderung eines ge­meinsamen Zwecks. An einer GbR können natürliche Personen, juri­stische Personen (z.B. Kapitalge­sellschaften) aber auch Perso­nengesellschaften beteiligt sein. Die GbR gehört zu den Perso­nengesellschaften Übt sie ein Han­delsgewerbe aus oder ist sie im Handelsregister eingetragen, wird die GbR automatisch zu einer Of­fenen Handelsgesellschaft (OHG). Personengesellschaften gehören nicht zu den juristischen Perso­nen und haben damit keine eige­ne Rechts- und Geschäftsfähig­keit. Daher wird nicht die jewei­lige Personengesellschaft zur Ein­kommensteuer veranlagt, sondern die einzelnen Gesellschafter der Personengesellschaft. Am Ende eines Geschäftsjahres ist der Ge­winn der Gesellschaft festzustel­

len und den einzelnen), schaftem zuzurechnen. E* ; einzelnen Gesellschaften!! diese Gewinnzurechnungt künfte aus Gewerbebetrieb Personengesellschaften sin: i f immer gewerblich tätig (Aw ,3n f me: PartnerschaftsgesdlsA U|ll der keine berufsfremde f beteiligt ist) und unterliegel her mit ihrem Gewinn de| werbesteuer, insofern freiung von der Geweii greift. Der Gewerbesteuer ii liegt die PersonengeseM Grundlage für die Berei der Gewerbesteuer i den Bestimmungen des I mensteuergesetzes ermilt winn. Dieser wird um I nung noch § 8 GewStGf um Kürzungen nach §9G vermindert. Greift keine! befreiung, unterliegen dieji ten Umsätze der Per* schaft der Umsatzsteuer

Dierdorfer Straße 4 56276 Großmaischeid Tel. 02689/9850-0 www.marx-jansen.de E-Mail: info@marx-jansen.de

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3 Marx Jansen Thelen

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RECHTSANWALTSSESElLSCHAFT MBH Sebastian Korts, Petra Korts Rechtsanwälte. Fachanwälte für Steuerrecht M. I. Tax-Master of International Taxation. MBA HültzstraBe 26 50933 Köln Telefon 0221/9402100 Telefax 0221/9402101 Internet www.korts.de E-Mail info@korts.de

DER LOHNSTEUERBERATUNGSVERCIn

Rheinland-Pfalz e.V. - Lohnsteuerhilfeverein Sitz: 56410 Mo- hilft Arbeitnehmern im Rahmen einer Mitgliedschaft 'S beim Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag bei der Einkommensteuererklärung, wenn *- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,

> Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Einnahmen bis 9.000 (ledige) und 18.000 (verheil

>- Einkünfte nach dem Alterseinkünftegesetz (neu)

> ne ben solchen Einkünften noch Einnahmen aus Kapital­vermögen bis zu 9.000 (ledige)/18.000 (verheiratete)' 1

^ Antrag auf Eigenheimzulage 'S Hilfe in Kindergeldfragen

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