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Nr. 02/2005
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:osten die mit der Erzielung innahmen im Zusammen- j stehen, können als Wertsten bei der Erzielung von men aus nichtselbständi- eit, aus Kapitalvermögen us Vermietung und Ver- ng sowie als Betriebsausgeltend gemacht werden, stimmten Grenzen ist eine erstattung durch den Ar- er steuerfrei möglich. Al- kann der Arbeitnehmer die losten als Werbungskosten inen Einkünften aus nicht- ndiger Arbeit ansetzen. Für glichen Weg zur Arbeit
P nn|rdie Entfernungspauscha- zum Ansatz bringen. Ein Ander Kilometerpauschale oder m Änsafz der tatsächlich ent- en Fahrtkosten ist zum Teil ihmen der doppelten Haus- inmg möglich, generell kann
dies jedoch bei Dienstreisen erfolgen. Besonderheiten sind bei Fahrten im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit oder einer Fahrtätigkeit zu beachten.
Werden Einkünfte aus Vermietung erzielt, können entstandene Fahrtkosten per Beleg oder mit der Kilometerpauschale als Werbungskosten angesetzt werden. Fahrtkosten können auch mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Zusammenhang stehen. So fallen regelmäßig Fahrt- kosten beim Besuch der Hauptversammlung oder bei der Fahrt zum Kreditinstitut an. Fahrtkosten, die einem Selbständigen, Freiberufler bei seiner Berufsausübung oder die im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit entstehen, sind Betriebsausgaben. -sh
Dipl.-Kfm.
Andreas Burgfeld
Steuerberater
Bahnhofsplatz 1-3 • 56410 Montabaur Tel. (02602) 1003-0 • Fax (02602) 100320
Doris Schardt
Steuerberjterin
56235 Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 213 Tel. 0 26 23 / 98 76 - 0 - Fax 0 26 23 / 98 76 - 54 stb.Schardt@datevnet.de
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BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Mitglied im BDL-Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Berlin Mitnehmern, Beamten, Rentnern und Unlerhultscmpfängern bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig Hilfe in Steuersachen bei ausschließlich:
lahmen aus nichtselbständiger Arbeit/L.St.Karte (tietung und Kapitaleinkünfte, wenn diese lahmen 9.000/18.000 Euro nicht übersteigen |itnchmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
56410 Montabaur-Elgendorf Baumbacher Str. 67 Tel. 0 26 02 / 9 02 17
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- §§ 3 und 4 Investitionszulagengesetz 1999
- Lohnsteuerermäßigung
Beratungsstellen Termine nach Vereinbarung
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56424 Ebemhahn Schubertstr. 12 Tel. 026 23/71 55
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