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!! Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 02/2005

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:osten die mit der Erzielung innahmen im Zusammen- j stehen, können als Wer­tsten bei der Erzielung von men aus nichtselbständi- eit, aus Kapitalvermögen us Vermietung und Ver- ng sowie als Betriebsaus­geltend gemacht werden, stimmten Grenzen ist eine erstattung durch den Ar- er steuerfrei möglich. Al- kann der Arbeitnehmer die losten als Werbungskosten inen Einkünften aus nicht- ndiger Arbeit ansetzen. Für glichen Weg zur Arbeit

P nn|rdie Entfernungspauscha- zum Ansatz bringen. Ein An­der Kilometerpauschale oder m Änsafz der tatsächlich ent- en Fahrtkosten ist zum Teil ihmen der doppelten Haus- inmg möglich, generell kann

dies jedoch bei Dienstreisen er­folgen. Besonderheiten sind bei Fahrten im Rahmen einer Ein­satzwechseltätigkeit oder einer Fahrtätigkeit zu beachten.

Werden Einkünfte aus Vermie­tung erzielt, können entstandene Fahrtkosten per Beleg oder mit der Kilometerpauschale als Wer­bungskosten angesetzt werden. Fahrtkosten können auch mit der Erzielung von Einkünften aus Ka­pitalvermögen im Zusammenhang stehen. So fallen regelmäßig Fahrt- kosten beim Besuch der Haupt­versammlung oder bei der Fahrt zum Kreditinstitut an. Fahrtkosten, die einem Selbstän­digen, Freiberufler bei seiner Be­rufsausübung oder die im Rahmen einer unternehmerischen Tätig­keit entstehen, sind Betriebsaus­gaben. -sh

Dipl.-Kfm.

Andreas Burgfeld

Steuerberater

Bahnhofsplatz 1-3 56410 Montabaur Tel. (02602) 1003-0 Fax (02602) 100320

Doris Schardt

Steuerberjterin

56235 Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 213 Tel. 0 26 23 / 98 76 - 0 - Fax 0 26 23 / 98 76 - 54 stb.Schardt@datevnet.de

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BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Mitglied im BDL-Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Berlin Mitnehmern, Beamten, Rentnern und Unlerhultscmpfängern bieten wir im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig Hilfe in Steuersachen bei ausschließlich:

lahmen aus nichtselbständiger Arbeit/L.St.Karte (tietung und Kapitaleinkünfte, wenn diese lahmen 9.000/18.000 Euro nicht übersteigen |itnchmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

56410 Montabaur-Elgendorf Baumbacher Str. 67 Tel. 0 26 02 / 9 02 17

- gesetzlichen Renteneinkünften/Riesterrente

- §§ 3 und 4 Investitionszulagengesetz 1999

- Lohnsteuerermäßigung

Beratungsstellen Termine nach Vereinbarung

- Kindergeldsachen, Eigenheimzulage

- Mini-Jobs und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

56424 Ebemhahn Schubertstr. 12 Tel. 026 23/71 55

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