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Nr ' °2/2Q(|/ OC henblatt VG Montabaur

Nr. 02/2005

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jenststunden des Ortsbürgermeisters weiterhin im Gemeindehaus

i^bp 6 (i 0!,? iltzungsort wird verlegt

ch d' fl h l! lie Dienststunden finden weiterhin - soweit dies die Baumaßnahmen n (E^'h «lassen - zur gewohnten Zeit im Gemeindehaus statt. Allerdings wer- chaufiS flen im nächsten Vierteljahr die Sitzungen des Ortsgemeinderates in den ffnuna«! 'Aal des benachbarten GasthausesZum Wiesengrund verlegt. Darauf KiessHn ffd in den öffentlichen Bekanntmachungen, die im Wochenblatt abge- ilefonnumnjuckt werden, jeweils noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

rt erhalten*

un g der provisorischer Jugendraum muss vorübergehend

S n p B 8 r ie sch,ossen werden

® em,e «7 uer j U gendraum wird mit Hochdruck fertig gestellt

ich der im 1. Obergeschoss des Gemeindehauses seit einem knappen £hr eingerichtete (provisorische) Jugendraum muss kurzfristig geräumt Arden, weil gerade in diesem Bereich mit den ersten Baumaßnahmen thein. WirtrJ Sgonn'en wird. Der neue Jugendraum ist derzeit noch nicht ganz fertig platz. MitdMCstellt, so dass ein reibungsloser Umzug leider nicht erfolgen kann.

^ uf4be Jugendliche, habt daher Verständnis dafür, dass für einen kurzen Y achtelubj^-j raum von wenigen Wochen für Euch keine Räumlichkeiten zur Ver­dung gestellt werden können. Ich verspreche Euch aber, dass alle Betei- sich m j t Nachdruck dafür einsetzen werden, dass Ihr den neuen iit nerziiciieijj® draum bald selbst einrichten und in Beschlag nehmen könnt, olgt nicht. Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Beratungstätigkeit

für private und öffentliche Bauvorhaben

Ldideszuschüsse stehen auch 2005 und 2006 zur Verfügung

findeta cJmlRahmen der Anerkennung als Schwerpunktgemeinden ist den drei chänkeT?Ü s 9 emeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen jeweils ein Lan- 8 v,: ieszuschuss gewährt worden, um in den Jahren 2004 bis 2006 interes- ? _ sieden Bauherren im Vorfeld einer baulichen Maßnahme eine gestalten­den 5 R*$ cbe bautechnische, städtebauliche oder landschaftsplanerische Bera- isturia de ? un 9 zukommen zu lassen. Diese kostenfreien Beratungsleistungen ste- 9 ° es hen grundsätzlich allen bauwilligen Haus- und Grundstückseigentümern w h jm (Ortsbereich zu. Besonders unterstützen möchte die Ortsgemeinde wocne , ry erc jj n g S Grundstücks- und Gebäudeeigentümer im alten Ortskern und Dtjfbereich.

ür diese Beratertätigkeit hat die Ortsgemeinde Gackenbach Beraterver- e mit der Stadtplanerin Claudia Redlin, Dreikirchen, und dem Archi- en Holger Kappler aus Dies abgeschlossen, mßahre 2004 haben in unserer Ortsgemeinde drei Beratungswillige die i-eistungen in Anspruch genommen. Weitere Zuschussmittel stehen aller­dings im laufenden Jahr 2005 und in 2006 zur Verfügung. Bauherren und firwiet amllP" rundstü ekseigentümer, die in diesen beiden Jahren gestalterische oder Viesenaru* 3au l' che Veränderungen an der vorhandenen Bausubstanz oder an den jie Heraus^ rundstücken vorneb|T| e n möchten, können also in den Genuss einer iderwege^ ostenlosen Fachberatung kommen. Haben Sie Interesse oder Fragen zu -egion %r esem Themenkomplex, dann sprechen Sie mich gerne an. bürgerinnei (

Weitere Fördermittel

i/andgeme/pi Maßnahmen der Dorferneuerung

^Darüber hinaus stehen im Rahmen der Dorferneuerung Bauherren, die UliSvWaßnahmen zur Gestaltung, Instandsetzung und Modernisierung erhal- ich lesenswerter Gebäude planen (Fassadengestaltung, Freilegen von Fach- verk, Einbau neuer Fenster und Türen in der Außenfassade, Energie- ld e.V. Versorgung usw.), nach wie vor Zuschussmittel aus unterschiedlichen iffentlichen Förderprogrammen zur Verfügung. Entsprechende Zuschus- lun ; ianträ 9 e mdssen in jedem Falle vor Beginn der Maßnahmen gestellt wer- a len. Fachleute der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung stehen hnen dabei gerne beratend und unterstützend zur Seite. Weitere Infor- nationen erhalten Sie bei der Ortsgemeinde bzw. den Dorferneuerungs-

-Bferaten der Verbandsgemeinde bzw. der Kreisverwaltung.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

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Bushaltestellen in Gackenbach 'sind ein echtes Aushängeschild

iut^gemacht, liebe Jugendliche

Jnter den Jugendlichen unserer Gemeinde scheint es einige besonders 00 bis 20Kl e 9Q adete Künstler zu geben. Leider scheint den jungen Damen und Her­an zuhause die Möglichkeit versagt zu sein, ihre besonderen zeichneri- 0643 if hen Talente auszuleben. Daher suchen sie sich immer wieder - insbe- -(.^hdere in den letzten Wochen und Monaten - unsere Bushaltestellen in ,örhat-otfv Waldstraße im Oberdorf bzw. im Bienenstück aus, um diese mit ihren 13 Kunstwerken zu verzieren.

0643^11« Bushaltestellen sehen im Moment wieder auswie eine Sau. So geht "" 06439 '/®®. aicht, liebe Freunde!! Solche mutwilligen Sachbeschädigungen - und 0 |ler@ M V rum hai ? delt es sich J a schließlich - machen die Ortsgemeinderäte und len Ortsbürgermeister so richtig stinkig. Euren Mist wieder weg zu machen u«rtinni°? tet Hämlich das Geld der Gemeinde, unser aller Geld! Und davon be9 V ben wir leiderz u wenig.

Tl dehaus*fe SCb l a 9 e folgenden Kompromiss vor:

Fiaenleisw> ne . m schulfreien Tag im März oder April werden die Gemeindear- vbei 1 h die beiden Buswartehallen reinigen und neu anstreichen. Und Ihr Sie heWra tl ft dabei - ! ^ och deut,ic her ausgedrückt: Jupp und Bernhard stellen Finsatztf'-u* 1eits 9 eiäte und die Farbe zur Verfügung, führen ein bisschen Auf- 'cht, geben gute Ratschläge ... und Ihr reinigt die Buswartehallen und

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streicht sie neu an. Wenn das so klappt, sind alle wieder froh und glück­lich. Wenn nicht, dann werden die Verursacher bzw. die Eltern von der Gemeinde die Rechnung bekommen.

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung,

Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227

Privatanschrift: Im Boden 1

E-Mail privat: uli@kleinkunst-mons-tabor.de

Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: gemeinde-horbach @ gmx.de Änderungen werden durch Aushang am Bür­germeisteramt bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Horbach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbei­trages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Horbach erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteu­er für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

Geschwindigkeitskontrollen

Wer rast verliert (nämlich seinen Führerschein!)

Im Herbst letzten Jahres hat die Ortsgemeinde eine Verkehrssicherheit­saktion durchgeführt. Es wurde dabei an den gesunden Menschenver­stand aller Verkehrsteilnehmer appelliert, sich in der Ortslage an die vor­gegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Jetzt wird kon­trolliert! In den kommenden Wochen wird von den zuständigen Behörden verstärkt an den Ortseingängen und in der Schulstraße die Geschwin­digkeit überwacht - verdeckt und zu den unterschiedlichsten Tages- und Abendzeiten.

Ziel ist es, unsere Ortsstraßen für Kinder, Alte, Rollifahrer und alle ande­ren Fußgänger, Skater oder Radfahrer sicherer zu machen! Jeder Unfall ist einer zuviel. Weniger Verkehrsgefährdung bedeutet mehr Lebens­qualität für uns alle. Deshalb sollten auch alle in ihrem Umfeld daran mit- wirken, dieRaser im Dorf zu bremsen. Meist sind dies Verkehrsteilneh­mer, die aus Übermut oder einfach nur aus Dummheit die Gefährdung anderer in Kauf nehmen. Besonders übel ist dies, wenn Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten leichtsinnig gefährdet werden. Zum Führerscheinentzug muss es nicht kommen! Wer sich jedoch nicht an die Tempobeschränkungen und andere Vorschriften der Straßenver­kehrsordnung hält, wird sich hierfür voll verantworten müssen - auch wenn nicht nurDurchfahrer, sondern Horbacher selbst davon betroffen sein sollten. Beispiel: derLappen ist weg, wenn jemand mit 60 statt erlaub­ten 30 km/h durch die Schulstraße fährt.

Uli Schmidt, Ortsbürgermeister