Wochenblatt VG Montabaur
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
mittwochs.von 18.00 bis 20.00 Uhr
1)nH .nach Vereinbarung
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Vermietung der Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Simmern
zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.12.2004
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Als neuer § 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Simmern wird eingefügt:
§ 4 - Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister
Dem Ortsbürgermeister werden folgende Entscheidungen übertragen:
1. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung.
2. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und den Richtlinien des Ortsgemeinderates.
3. Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB in Verbindung mit den §§ 14 Abs. 2 und 19 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn durch das Vorhaben bzw. die Teilung des Grundstückes die Grundzüge der städtebaulichen Ordnung nicht berührt werden, ausgenommen ist die Erteilung des Einvernehmens zur Neuerrichtung von Gebäuden, soweit es sich nicht um Garagen oder untergeordnete Nebengebäude handelt.
4. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte.
5. Zustimmung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 GastVO.
6. Zeitpunkt und Höhe der Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Haushaltssatzung.
7. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie Vertragsabschlüsse bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € im Einzelfall.
Die übrigen Paragraphen verschieben sich dementsprechend.
56337 Simmern, 16.12.2004 (S.) Haseneier
Ortsgemeinde Simmern . Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56337 Simmern, 16.12.2004 (S.) Haseneier
Ortsbürgermeister
Kriegsgräberfürsorge
Dank an alle Spender
Die diesjährige Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge erbrachte einen Gesamtbetrag von 525,90 Euro. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denjenigen ganz herzlich bedanken, die mit ihrer Spende die Arbeit des Volksbundes fördern. Mit dem Erlös dieser Sammlung wird die Unterhaltung und Pflege der Kriegsgräber sichergestellt Ein herzlicher Dank an dieser Stelle auch an die Spender
Besonderer Dank gilt in diesem Jahr der Reservistenkameradschaft I mern, die die Sammlung mit ihren Mitgliedern durchgeführt hat und d zu diesem erfreulichen Ergebnis beitrug.
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
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Kindergarten Simmern
Krankheits- und Urlaubsvertretungen
Für den kommunalen Kindergarten in Simmern werden zwei ,- örs . oesucht, die im Krankheits- bzw. für Ur aubsfälle die hauptberS Erziehungskräfte vertreten können. Die Vertretung kann auch durch« Person erfolgen, die nicht die fachlichen Voraussetzungen (Erzieh!
St. Sollten Sie Interesse daran haben und bereit sein, sich “ au ft; zur Verfügung zu stellen, können Sie sich während der Offnungs? des Kindergartens bei der Leiterin des Kindergartens, Frau Kiesslir sönlich informieren oder direkt fernmündlich unter der Telefone» 02620/8448 sich mit dieser in Verbindung setzen. Von dort erhalten, gerne auch weitere Einzelheiten mitgeteilt. Die Vergütung der hilfstätigkeit erfolgt nach der üblichen Besoldung im kommunalen BeÄ r0V
Jörg Haseneier, Ortsbürgem te^ SC
SPD-Ortsverein Simmern A^ch d
Aktive Senioren 55 Plus in der SPD Jahr eil
Unsere nächste Wanderung führt uns nach Neuwied am Rhein WirJ$ rder fen uns am Sonntag, 23.01.2005, um 10.30 Uhr am Dorfplatz.'
Pkw geht es dann zum Parkplatz nach Neuwied. Uber gut begehf® ste 1 Wege wandern wir, bevor wir anschließend in ein Lokal am Yachtclub Mittagessen einkehren.
Alle Senioren, Freunde, Bekannte als auch interessierte Simmemei Lust am Wandern und Geselligkeit haben, laden wir hiermit herzlich’
Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer/innen erfolgt nicht,
Ihr/euer Kommen freut sich das Seniorenteam.
Termin bitte vormerken!
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SC Simmern 1946 e.V.
Jahreshauptversammlung 2005
Die Jahreshauptversammlung des SC Simmern 1946 e.V. findetamF;M Rah
tag, 11.02.2005,19.00 Uhr im Vereinslokal “Zur Bauernschänke’’W^ sgei
Wirges statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totenged ken, 3. Berichte des Vorstandes, 4. Berichte der Abteilungen, 5. Bef des Schatzmeisters, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung desffl Standes, 8. Neuwahlen des Vorstandes, 9. Verschiedenes.
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung bitten wir eine Woche vorffiS Versammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen.
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BUCHFINKENLAND "
Sitzung des Arbeitskreises Buchfinkenland
Werbeprospekt und Beschilderungsmaßnahmen geplant
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises Buchfinkenland findet amll tag, 24.01.2005, um 20.15 Uhr im Gasthaus “Zum WiesengrurS Gackenbach statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Heraus^ eines Werbeprospektes für die neuen Dreidörferrundwanderwegest einheitliche Ausschilderungsmaßnahmen für die Kleinregion “Bw kenland”. Alle Arbeitskreismitglieder und interessierte Mitbürgerin»! Mitbürger sind zu der Sitzung herzlich eingeladen.
Die Ortsbürgermeister der Buchfinkenlandgm
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Kinder- und JugendChor Buchfinkeniand e.V. f® rsor 9'
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Auf die am 21.01.2005 stattfindende Jahreshauptversammlung w«|™ ra 9*
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freitags.von 19.00 bis2Ci' eg " a J e
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Telefon Gemeindehaus.
Fax Gemeindehaus. 06439
E-Mail Gemeindehaus:.og-gackenbach@t-o"> J
Privatanschrift: Halfterweg 16 4 i q d !
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Umbaumaßnahmen im Gemeindehaus beginf ab6n w
ln den nächsten Tagen wird mit den angekündigten Umbauma®'® scb | a nti Gemeindehaus begonnen. Dafür muss das Gemeindehaus e j ner gehend geräumt werden. Der Ortsgemeinderat wird in Eige n | e ' s S er schiedene vorbereitende Maßnahmen durchführen, hierbei s |n ^l| e be |f* nen und Helfer gerne und herzlich willkommen. Wenn Sie heWJg ^ . ten, dann sprechen Sie mich wegen der Arbeits- und Einsatz“-^ Besten persönlich an. ’ y

