Nr. 02/2ojgochenblatt VG Montabaur
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Nr. 02/2005
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ffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung jer Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005
stsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- vom 07.08.1973
BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Kadenbach in der derzeit geltenden Fassung
ie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge- _es über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 i der derzeit geltenden Fassung)
)ie Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grund- Eitelbomt 6 - er für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und nden Thon]s|| Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- wird%. Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. MusikkapäS e Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn uc " ^ die Abgabenpflicht neu begründet wird,
Abschluß l der Abgabenschuldner wechselt,
en wiede ^ der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
rständlichT* sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
unq wird“W” e zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- a \hbescheide allgemein festgesetzt, r 1 00 € er • >ie Fest^tzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- 0 rg U ng S |jj!^t en sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen a ögabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem eutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen iechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher lescheid zugegangen wäre, taghtsbehelfsbelehrung:
ie Probenji^ en ,jj e durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der tegrationinlÄgjpjjeapgaben k ann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung jr QiS'Cnnii^bekaiintmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Der leaesn^^ij^ 0C | er zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung llontabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei IO -22.00 lfifcfjjft|j C h er Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) lirfcewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei erpehörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die 'erpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben, laus “Nasa /. V. Stein, Erster Beigeordneter
e alle aus E|ktive Gemeindearbeit erwünscht!
i Tanz undt)|j e i, e Mitbürgerinnen und Mitbürger,
u Beginn eines Jahres hat sich sicherlich der ein oder andere von Ihnen 3IC .\«| ei v^ e gt, was e r in diesem Jahr im privaten Bereich ändern möchte, wel- en: Wira^g neue Aufgaben und Herausforderungen er im beruflichen Bereich ngehen möchte.
,uch wir als Gemeindeverwaltung stecken uns zu Beginn eines jeden ahres neue Ziele, um Dinge zu ändern, zu verbessern oder um Neueren Absingen einzuführen.
abei sind wir jedoch auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Es wäre schön,
enn Sie gerade jetzt den Beginn des Jahres zu Überlegungen nutzen
ürden, was wir in unserem Ort verbessern können.
s wäre für uns hilfreich, wenn Sie an uns herantreten würden, um ihre
orrStellungen und Wünsche zur Fortentwicklung unserer Gemeinde dar-
?005 JSte ! len - ® ie können dies in kurzer schriftlicher Form machen, Sie kön-
nnc; pJhJich i edocb aucb an a ^ e Fiatsmitglieder oder an mich persönlich oder
00 ^ a H^F fonisch wenden, um Ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen m Eitelborr| rzüste||en
Vorsitze^ würden uns fr euen, wenn Sie von diesem Angebot reichlich Gebrauch h n wdrden - de genauer wir Ihre Wünsche kennen, um so besser kön-
Kassentl^ wir darauf in unserer Ratsarbeit reagieren.
Hpc 8 Ne# lbstverst ändlich ist dieses Angebot nicht auf den Zeitraum des Jah- lahres 20C:j? be 9 inns beschränkt:
äsfassuiw sollten das ganze Jahr hindurch mit uns darüber reden, wie wir unse- er Versa*»Gemein-dearbeit noch besser machen können.
Ihr Helmut Marx, Ortsbürgermeister
eniorentreff - Wir feiern Fassenacht!
Brfljächste Seniorentreff findet am Dienstag, 18. Januar 2005, 15.00 i/Neuhäu:, r ’ in der Unterkirche statt.
lerzu laden wir alle Seniorinnen und Senioren zu einem gemütlichen Bei- tmmensein bei Kaffee und Kuchen mit einem kleinen fastnachtlichen rogramm ganz herzlich ein. Willkommen sind auch all jene älteren Mit- —- 'Irgerinnen und Mitbürger, die bisher noch nicht dabei sein konnten.
jr all jene, die den Weg zur Unterkirche nicht mehr alleine bewältigen k l| innen, kann ein Fahrdienst eingerichtet werden. Anmeldungen zur Abho- ng werden rechtzeitig erbeten bei Ingrid Berrang (Tel. 2061).
- Helmut Marx, Ortsbürgermeister
ennisclub 1986 Kadenbach e.V.
oo bis2O0 i * nladun 9 zur Mitgliederversammlung
’ h \i er eifc e r ,^ t 9 |iederversarnml ung für das Jahr 2004 findet am Freitag, "L . o262i - ].. 1 ? 5 > um 20.00 Uhr im Vereinsheim des TC 1986 Kadenbach statt.
, h l 3 l e Mlt 9 |ieder sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen.
)1 (a »gesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 0262$ öeriCht d6S 1 ' Vorsitzenden . 3. Bericht des Sportwartes und des
Jugendwartes, 4. Kassenbericht, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl des Schatzmeisters, 8. Brainstorming Ideenmanagement, 9. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis zum 21.01.2005 beim
1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel. und Fax: 02620/8442
E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBI.1 S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben, kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Stein, Erster Beigeordneter
Kartenvorverkauf “Clownsparade” der Baljatscher
Unter diesem Motto feiern wir in diesem Jahr den Karneval mit unseren Kappensitzungen am Karnevalssamstag und -Sonntag im St.-Anna-Haus. Der Kartenvorverkauf findet statt am Freitag, 14.01.2005, um 19.00 Uhr im Vereinslokal ‘Thüringer Hof.
Männergesangverein “Constantia” 1873 Neuhäusel e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Der Vorstand des MGV lädt hiermit alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung (JHV) ein. Diese findet am Freitag, 21.01.2005, um 19.00 Uhr im Vereinslokal, Thüringer Hof, statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Vorstandsberichte, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Jahresprogramm, 6. Änderung der Mitgliedsbeiträge, 7. Sonstiges.
Eventuelle Anträge / Anregungen zur Tagesordnung sind dem Vorstand bis spätestens acht Tage vor der JHV schriftlich einzureichen. An die JHV schließt sich ein gemütliches Beisammensein im Vereinslokal an.
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Vorbereitungsspiel: am Freitag, 14.01.2005, SG Eitelborn/Neuhäusel - SC Simmern. Spielbeginn: 19.30 Uhr auf der Nörr.
Sportgemeinschaft Neuhäusel
Jazz-Tanz (6-10 Jahre)
Es gibt gleich eine Änderung im neuen Jahr. Der Jazz-Tanz findet nicht mehr freitags, sondern jetzt immer dienstags von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr in der neuen Halle statt. Weiterhin gibt es einen Wechsel bei der Übungsleiterin.

