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Meldeschluss ist der 24.08.2003. y en -

Meldung oder Informationen bei G. Grünthaler t ,

Seiner, ^ 06485/4594. ntnaler ' Tel. 06485/1766 oder

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Großholbach

i»rhstunde des Ortsbürgermeisters

w ecn .von 19.00 bis 20.00 Uhr

^^"n wprden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege- ^02602/4157. Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Tel.

Imet: www.

grossholbach.de

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Heilberscheid

I irechstunde des Ortsbürgermeisters

..von 18.00 bis 19.00 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455

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Molsbergst

Schöne Kirmestage in Heilberscheid I tusche ich allen Einwohnerinnen und Einwohnern und den Gästen aus nah und fern!

Bei hoffentlich hochsommerlichen Temperaturen feiern wir in die­sen Jahr wieder mit einem ansprechenden Programm (im Vor­derteil abgedruckt) unsere diesjährige Dorfkirmes.

Das Team der Zeltbewirtschaftung Dormann wird Sie mit kühlen Getränken erfrischen und eine nette Kirmesjugend zeigt durch ihre Aktivitäten, dass das Interesse an diesem heimatlichen Fest 1 wie vor besteht.

| Verbringen Sie ein paar schöne Stunden im Festzelt, anstatt auf 1 dem Balkon, und plaudern Sie in geselliger Runde mit Nachbarn [ und Bekannten.

Die Kinder werden durch die Schaustellerfamilie Wolf mit Karus­sell und Ständen unterhalten und sind am Montag um 15.00 Uhr tu Freifahrten eingeladen.

Bitte lichten Sie Straßen und Häuser freundlich für die Festtage .her und zeigen Sie Flagge - durch die Dorffahne am Haus und Uurch Ihre Anwesenheit im Zelt!

Mit freundlichen Grüßen

Axel Braun, Ortsbürgermeister

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Kirmesjugend 2003

P Heilberscheid .. eiahrioe n Kirmesvorberet-

l| " Donnerstag, 14.08., starten wir mit der dtesja arbeitsfähigen Hel- % Zum Zeltaufbau ab 16.00 Uhr erwarten w«r a«e terstützung zuge-

l® f , da wir unseren U21-Kickern hierbei .R eror dentliches Kon-

* 1 '*en. An allen Kirmestagen im Zelt dann au

jy»straining. . , mpn e -, ne s Freund-

^^öhnungsbehandlung findet dann >m ® Mittwoch, 20 . 08 ., ^%pieles gegen die Hobby-Kickers '® se b M -,i berS cheid.

^Anstoß ist um 19.00 Uhr im Waidstadion Heilb

Nr. 33/2003

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von .17.00 bis 19.00 Uhr

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent­nehmen.

Tel. u. Fax:.06485/223

Öffentliche Bekanntmachung

ln der Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158, Az.: 81027-HA 8.1, Westerwaldkreis, erlässt das Kulturamt als Flurbereinigungsbehörde gern. § 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung folgende

Vorläufige Anordnung

1 .

Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von der geplanten Verlegung der K 158 Obererbach - Weroth mit Nebenan­lagen gemäß demPlanfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Kreisstraße Nr. 158 (K158) Obererbach - Weroth in den Gemarkungen Pütschbach, Steinefrenz, Oberhausen, Obererbach, Weroth und Hundsangen des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz - Planfeststellungsbehörde - betroffen sind, wird zum Zwecke des Aus­baues dieser Maßnahme ab dem 08.09.2003

Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der Wester­waldkreis als Unternehmensträger zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke, die nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses ganz oder teilweise, dauernd bzw. vorü­bergehend entzogen werden:

Gemarkung Hundsangen:

Flur 11 Nrn. 1,2, 3, 4, 5, 6, 7 und 44 Flur 48 Nrn. 7278, 7279/1 und 7279/2 Gemarkung Obererbach:

Flur 11 Nrn. 3, 5/1 und 6

Flur 15 Nrn. 1,19, 20, 22, 23, 24, 25, 27, 28 und 29 Flur 16 Nr. 1

Gemarkung Oberhausen:

Flur 2 Nrn. 1,2/3, 24, 25/1,29 und 41 Flur 3 Nrn. 5, 6, 13, 15, 17, 18 und 40 Flur 5 Nrn. 3, 4, 5/1,5/2, 6, 7, 8/2, 9/2 und 27

Flur 7 Nrn. 15.16, 17, 18/1,18/2, 19, 20, 21,22, 23/1,29, 30, 31 und 32 Flur 8 Nrn. 13,14,15,16,17,18, 19, 20 und 23 Flur 12 Nrn. 2/2, 4, 8, 9,10/1,10/2,11, 12,13, 14,15, 16, 33, 34, 35, 47, 50, 51, 54, 55, 60 und 63

Flur 13 Nrn. 19, 20, 21,22, 23, 24, 25/1, 25/2, 26, 27, 30 und 31 Flur 14 Nrn. 1,2 und 3/1 Gemarkung Pütschbach:

Flur 9 Nrn. 8, 9, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 24/1,24/2, 25, 26, 27, 28, 31, 32, 62, 64, 66, 67, 69, 70, 71,72, 73/1,74 und 78.

Gemarkung Steinefrenz:

Rur 3 Nrn. 34, 133/1, 156, 157/1 und 170

Gemarkung Weroth:

Flur 4 Nrn. 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 131 und 132 Die betroffenen Flächen, für die Besitz und Nutzung entzogen werden, sind in Karten, die Bestandteil dieser Anordnung sind, nachgewiesen. Der Entzug von Besitz und Nutzung erfolgt bis zu einer Ersatzregelung im Flur­bereinigungsplan.

Die entsprechenden Karten liegen vom Tage der Veröffentlichung ab einen Monat lang während der Dienststunden bei den Verbandsgemeindever­waltungen Wallmerod und Montabaur und beim Kulturamt Westerburg - Zimmer 409 - zur Einsichtnahme aus.

2 .

Die vorläufige Anordnung ergeht mit der Auflage, dass alle bewirtschaf­teten Flächen, deren Besitz und Nutzung nicht entzogen werden, während der Bauphase zur ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaf­tung erreichbar bleiben.

3 .

Den Betroffenen wird auf Antrag eine Entschädigung für die durch die Vor­läufige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Anträge auf Ent­schädigung können formlos bis zum 31.08.2003 beim Kulturamt Wester­burg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg und ab dem 01.09.2003 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westerwald/Osteifel -, Bahn­hofstraße 32, 56410 Montabaur gestellt werden.

4 .

Die Wertermittlung der Grundstücke hinsichtlich der Boden- und Bestands­werte ist, soweit sie für die Bemessung der Entschädigungen von Bedeu­tung ist, durch die Flurbereinigungsbehörde unter Hinzuziehung von Sach­verständigen durchgeführt worden. Die entsprechenden Nachweise lagen