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Wochenblatt VG Montabaur

Nr ,5

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

_ ....von 19.00 Uh

* von 1 y.uu Uhr bis 20.00 Uhr

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Ä .. Tel: 06485M696

Gemeindeverwaltung. 06485/793

Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung . 0 . n . 7HA

ln der Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158, Az.. ö 8.1 Westerwaldkreis, erlässt das Kulturamt als Flurbereinigungsbehorde qem § 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung folgende

Vorläufige Anordnung

1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von der geplanten Verlegung der K 158 Obererbach - Weroth mit Nebenan­lagen gemäß demPlanfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Kreisstraße Nr. 158 (K158)

Obererbach - Weroth in den Gemarkungen Pütschbach, Steinefrenz, Oberhausen, Obererbach, Weroth und Hundsangen des Landesbetrie­bes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz - Planfeststellungsbehörde - betroffen sind, wird zum Zwecke des Ausbaues dieser Maßnahme

ab dem 08.09.2003

Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der Wester­waldkreis als Unternehmensträger zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke, die nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses ganz oder teilweise, dauernd bzw. vorü­bergehend entzogen werden:

Gemarkung Hundsangen:

Flur 11 Nrn. 1,2,3, 4, 5, 6, 7 und 44 Flur 48 Nrn. 7278, 7279/1 und 7279/2 Gemarkung Obererbach:

Flur 11 Nrn. 3, 5/1 und 6

Flur 15 Nrn. 1,19, 20, 22, 23, 24, 25, 27, 28 und 29 Flur 16 Nr. 1

Gemarkung Oberhausen:

Flur 2 Nrn. 1,2/3, 24, 25/1,29 und 41

Flur 3 Nrn. 5, 6,13,15, 17, 18 und 40

Flur 5 Nrn. 3, 4, 5/1, 5/2, 6, 7, 8/2, 9/2 und 27

Flur 7 Nrn. 15, 16, 17, 18/1,18/2, 19, 20, 21,22, 23/1,29, 30, 31 und 32

Flur 8 Nrn. 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 23

Flur 12 Nrn. 2/2, 4, 8, 9, 10/1, 10/2, 11, 12,13,14,15,16, 33, 34, 35, 47,

50,51,54, 55, 60 und 63

Flur 13 Nrn. 19, 20, 21,22, 23, 24, 25/1, 25/2, 26, 27, 30 und 31 Flur 14 Nrn. 1,2 und 3/1

Gemarkung Pütschbach:

Flur 9 Nrn. 8, 9, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 24/1,24/2, 25, 26, 27, 28 31 32, 62, 64, 66, 67, 69, 70, 71,72, 73/1, 74 und 78.

Gemarkung Steinefrenz:

Flur 3 Nrn. 34, 133/1, 156, 157/1 und 170

Gemarkung Weroth:

Flur 4 Nrn. 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 131 und 132 Die betroffenen Flächen, für die Besitz und Nutzung entzogen werden, sind in Karten, die Bestandteil dieser Anordnung sind, nachgewiesen Der Entzug von Besitz und Nutzung erfolgt bis zu einer Ersatzreqelunq im Flur­bereinigungsplan.

Die entsprechenden Karten liegen vom Tage der Veröffentlichung ab einen Monat lang während den Dienststunden bei den Verbandsgemeindever­waltungen Wallmerod und Montabaur und beim Kulturamt Westerburo - Zimmer 409 - zur Einsichtnahme aus. y

2. Die vorläufige Anordnung ergeht mit der Auflage, dass alle bewirt­schafteten Flachen, deren Besitz und Nutzung nicht entzogen werden wahrend der Bauphase zur ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erreichbar bleiben.

3 Den Betroffenen wird auf Antrag eine Entschädigung für die durch die Vorläufige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt Anträoe auf Ent Schädigung können formlos bis zum 31.08.2003 beim KuüS Westen bürg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg und ab dem 01 09 2003 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westerwaid/Osteifel- Bah^ hofstraße 32, 56410 Montabaur gestellt werden Ia/Usleifel Ba-

4. Die Wertermittlung der Grundstücke hinsichtlich der Boden- und Bestandswerte ist, soweit sie für die Bemessung der EntschädkLnpn von Bedeutung ist, durch die Flurbereinigungsbehörde unter HinzuziP hung von Sachverständigen durchgeführt worden. Die entsprechenden Nachweise lagen bei dem Termin zur Offenlage der Ergehn sse deY Wert ermittlung am 1 8.03.2002 zur Einsichtnahme aus. 9 der Wert

Der ermittelte Bodenwert ist festgestellt und bildet auch die Gr. mHi a n ö die Bemessung der Abzüge nach § 88 Nr. 4 FlurbG sowt^de Ahf n dungsanspruche nach § 44 FlurbG. sow e der Ab n '

Der Anspruch auf^Abfindung bleibt, soweit dieser nicht durch Air

s 88 Nr. 4 FlurbG gemindert wird, auch für die vnn * -

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betroffenen Flächen erhalten. Er wird bei der Bestimm im Flurbereinigungsplan berücksichtigt.

5. Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anorrim

nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VerwaltungsgerichtsordnH.^* 20 . 12.2001 (BGBl. I S. 3987) in der jeweils gültigen Fassun ^

Gründe: ^ an 8 f

Die Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K i«y> Beschluss vom 24.08.2001 eingeleitet. Die für das UnternoÜ 1 ^ 6 dige Behörde (Landesbetrieb Straßen und Verkehr) hat n Vorläufigen Anordnung beantragt. aen &

Da die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mitn nähme umgehend begonnen werden soll, würde eine \iln~ erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit führen.

Die Voraussetzungen zum Erlass dieser Anordnung sind riahn 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung § 36 FlurbG gegeben. ers

Die Allgemeinheit hat im Hinblick auf die durch die Verleaunnri Obererbach - Weroth zu erwartenden Entlastung der Ortslaae 0 sowie Minderung der Umweltbelastungen für die Anlieger ein! an der möglichst schnellen Ausführung der Baumaßnahme Dfe Vollziehung dieser Anordnung liegt daher sowohl im öffentl'rchenl! se als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten. "

Die Voraussetzungen zur Anordnung der sofortigen VollziehunJ vorläufigen Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO sind' gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von einem Monati dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch ei werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 31.08 beim

Kulturamt Westerburg Jahnstr. 5 56457 Westerburg und ab dem 01.09.2003 beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westerwald/Osteifel Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur einzulegen.

Der Widerspruch kann im gesamten Zeitraum auch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier

schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widersprui nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Fristbeiel der oben genannten Behörden eingegangen ist.

Kulturamt Westerburg, 11.08.2003 i.A. Hartwig Ej

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Frauengemeinschaft Girod

Unsere diesjährige Wanderung findet am 26.08.2003 nach Molsbergs! Wir treffen uns um 18.00 Uhr an der Schule.

Unser diesjähriger Tagesausflug findet am 06.09.2003 statt. Näheres^ noch bekanntgegeben.

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KirchenchorSt. Jakobus Girod

Unsere Sommerpause neigt sich dem Ende zu und wir möchten des auf die kommenden zwei Mittwochabende hinweisen:

Am 20.08.2003 findet um 20.00 Uhr im Jugendheim Girod eine wj Vorführung für alle Aktiven statt, die zum einen das Passionskonzert welches wir am 13.04.2003 in der Pfarrkirche Girod aufgefunrtna Zum anderen sehen wir das Hochamt anlässlich des Kirchweinte . wir neues geistliches Liedgut incl. Band darboten. J

Am 27.08.2003 erfolgt dann die 1. reguläre Gesangstunde nach der merpause und wir werden zusammen mit unserem Chorleiter ku , die kommenden Auftritte für den Herbst angehen. Neueinsteig natürlich immer willkommen!

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis^

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus I Tel.: 06485/222

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Unser diesjähriger Seniorenausflug findet am 06.09-2003 jstif ren dieses Jahr zum Weinfest in das schöne Winningen.

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