Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

58

Nr.

25 / 200 «

Äutomarkt

- - - -

Sonderpreis bei Altbausanierung i

novo ferm

Mann & Kefferpütz GbR

Wir machen das Tor!

re

Türen Antriebe Montage

bach/Uww.- -

Telefax: 0 26 26/14 24 02 »E-Mail: info@meistertor.de »Internet: www.meistertor.de

__ Se r v j Q e

56249 Herschbach/Uww. Rheinstraße 31 e Mobil 01 71/3 63 91 87 eTelefon: 0 26 26/14 24 00 +14 24 01 Toiofnv n 9R/14 24 02 «E-Mail: info@meistertor.de «Internet: www.meistertor.de

Neues Team an Ihrer

Haltverbote

Shell Station!

HERZLICH WILLKOMMEN-WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH.

Schon bemerkt - an Ihrer Shell Station hat der Betreiber gewechselt! Wir gehen mit viel Schwung und Spaß an die Arbeit und werden Ihnen weiter­hin den gewohnten Service präsentieren.

Das absolute Haltverbot wie auch das eingeschränkte Halt­verbot gelten nur bis zur näch­sten Kreuzung oder nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite. Soll die Verbots­strecke vor der nächsten Kreu­zung oder Einmündung auf­hören, so ist das Ende durch ei­nen von der Fahrbahn wegwei­senden weißen F^feil im Schild

zu kennzeichnen. I Eine Haltverbotszone endl nicht an der nächsten Emmürt düng oder Kreuzung, sonil erst durch das Aufhebung« chen. Mit diesem Zeichen den die Grenzen der Haltvl botszone bestimmt, ohne dass« nerhalb dieses BereichesdieZl chen wiederholt werden. 1

Unsere Angebote: Wagenpflege

außen/innen

Bitburger Pils

Kiste 20 x 0,5 I + Pfand

Shell Station Alain Lanne GmbH

Alleestr. 24, 56410 Montabaur Tel.: 026 02/52 05

22,00

12,99

Streckenverbote

Als Sträckenverbot werden Ge­schwindigkeitsbeschränkungen undfltJerholverbote bezeichnet. Anders als Haltverbote enden diese Stkeckenverbote nicht oh­ne welkeres an der nächsten ^ng oder Einmündung, erst mit einem Aufhe- aichen. Bei einer Kombi­lies Streckenverbotes mit Jefahrenzeichen endet Ordnung nur dann ohne weiteres nach Ende der ange­zeigten Gefahrenstelle, wenn sich dies zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in er­kennbarer Nähe kein Aufhe- bungsz aichen folgt. Ein Aufhe-

sonde

nation

einem

bungszeichen ist auch dann ei behrlich, wenn sich die Län des Streckenverbotes unmitt bar aus einem Zusatzsch ergibt. Geschwindigkeitst Schränkungen enden durch ne Zeichen oder innerorts am Or ausgangsschild.

Da Streckenverbote nicht na jeder Einmündung wiederh werden, kann dem ortsunki digen Kraftfahrer kein Temj: oder Überholverbotsverstoß v geworfen werden, wenn er na dem Einbiegen kein Verkeh Zeichen passiert.

Oldtimer-

Versicherungsprämien:

Haftpflicht

Das reguläre Haftpflicht-System basiert auf sog. Typklassen (10 bis 25). Je niedriger die Einstufung, desto günstiger die Prämie, die natürlich auch je nach Gesell­schaft unterschiedlich hoch aus­fällt.

In der Oldtimer-Sparte orientie­ren sich die Prämien im allge­meinen am Fahrzeugalter (ge­staffelt, z. B. vor 1970, 1980..., Vorkrieg), wobei die Devise gilt: Je älter, desto günstiger. Zu­sätzlich wird, wie bis vor einem Jahrzehnt in der regulären Haft­pflicht üblich, häufig die Mo­torleistung in kW/PS herange­zogen. Für 20 bis 30-jährige Fahr­zeuge mitmittlerer" Motor­stärke liegt die Jahresprämie dann i. a. noch unter 150 £

Teilkasko/Vollkasko Zugrunde gelegt wird hier der in­dividuelle Marktwert des Ob­jekts. Bei einigen Gesellschaften genügt, bis zu einer bestimmten Wertgrenze, eine Selbstein-

Ünge br<

iWUSS'

:Waag

iner

'zung, im übrigen wei. Wertgutachten gefordi ür bieten sich spezieller r -Gutachter an, aber! verständigenorganisati vieTÜV, Dekra, DAT. Mei sogenannte "Kurzgutat (unter ca. 100) ausr! d, wobei einige Versieg rfreulicherweise diese Ki übernehmen. 1 eilkasko-Jahresprämie kam i, je nach Anbieter (teilwwtht e rd zusätzlich noch nach Baf^dun differenziert) zwischericf^Weg Yo und 0,7 % vom Fahrn* wert liegen. Die Proz< in der Vollkasko (Selbst ungz. B. 1.0000 schwang :hen ca. 1 % bis 2%. Mercedes S-Klasse -Limoi aus derHeckflossen"-fy ^

le, angesetzt mit einemZejjL^

von 10.000 iin der m ij)n : o (z. B.0,5%)504u4% erf 'ollkasko (z. B. 1,5%) ^ ahr kosten.

sdung ein auf c Humen »tange EidenT l die

zur ffNiti

Und

\