Wochenblatt VG Montabaur
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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Welschneudorf, 06.05.2004 Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister
Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Bekanntgabe
der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
ln der Gemarkung Welschneudorf wurde das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise SX 07249/2003 und 7688/2003 aktualisiert.
Den Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.
Anlass:
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computergerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flurstücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrswegeflächen sowie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer durchschnitten werden und dann mit Oberhaken in der Liegenschaftskarte dargestellt sind.
Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h.
ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unterteilung zu erreichen.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 20.05. bis 23 06 2004 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Montabaur ausgelegt und kann während der Dienststunden
Montaa - Donnerstag. von 08.00 Uhr bis
Kan 9 .von 08.00 Uhr bi
eingesehen werden.
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nie” Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezente-
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Tennisclub 1987 e.V. Welschneudorf
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GELBACHHÖHEN
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 19.00 bis 20.00 II
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
MGV “Frohsinn” Daubach
Dorfcafe am Sonntag, 16.05.2004, geöffnet
Nach einem Sonntag Pause, ist unser Dorf cafe im Heimathaus in de! I von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr wieder für Sie geöffnet. Wir, vom MGVTd sinn” Daubach werden Sie mit gutem Kaffee und selbstgebackenem KucK verwöhnen. Außerdem bieten wir eine Ausstellung von IsentrautMi Frau Heck wird Ihnen und uns eine Ausstellung Dekorativer Musterj Blaudruck oder anderen Farben auf Stoff und anderen Materialien präs ren. Auf Wunsch können alle Gegenstände auch käuflich erworben wert Wir vom MGV “Frohsinn” und Frau Heck würden uns freuen, wennvnra Sonntag viele Gäste im Heimathaus begrüßen könnten.
achmittäg in Stahlhofen
Seniorennarhm < >i ,n g an d ' e Senioren aus Daubach und StahMefW um 15 nn i ihrT!^ 3m Mlttwoch -19.05.2004. Wir beginnen wieget wir uns im PfaüH* 6in ? r Andacht in der Pfarrkirche. Anschließend!^ der Chrktonrfu^ 308 k ßl Kaffee und Kuchen in gemütlicher Runde,Sjf sem Narhrü« ^ eun vom l 9 na tius-Lötschert-Haus in Horbach wird an J der von SKS? Unser Gast sein und s P richt über “ Die Barmheam anstaltunn kt 5 aUr J Jnd der Heili 9 e Johannes vom Kreuz". TrägerderfJ anstaltung ist das Kath. Bildungswerk. |
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Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von ^■ OOD : 2 0
Telefon:.
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Sicher ist es dem einen oder anderen schon au j 9 f S S chonz^ p 0 S platz wieder hergerichtet wurde. Hier wurde nie. son dernde rl \. eine kostspielige “Generalsanierung” durchgef n ver $etie
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