Nr. 14/2004
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Wochenblatt VG Montabaur
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nifl Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in ^raft Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewid- aten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus- Neubau, Konrad- Adenauer- Platz 8,2. Stock, Zimmer 230, eingesehen werden.
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reaen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Neuhäusel, den 19.03.2004 Montabaur, den 19.03.2004
Roggenbach . Schaaf
(Ortsbürgermeister) (Bürgermeister)
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz ist der Ortsbürgermeister kraft Gesetzes Wahlleiter für die Wahlen des Ortsgemeinderates und des Ortsbürgermeisters am 13.06.2004.
Bewirbt sich der Ortsbürgermeister, so tritt an seine Stelle als Wahlleiter der 1. Ortsbeigeordnete, sofern sich dieser nicht ebenfalls bewirbt.
Da der Wahlvorschlag für die Kandidatur von Herrn Ortsbürgermeister Fritz Roggenbach für die Wahl des Ortsbürgermeisters vorliegt, ist nunmehr der I. Ortsbeigeordnete der Ortsgemeinde Neuhäusel, Herr Manfred Tauchert, Höhenweg 4, 56335 Neuhäusel, Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Neuhäusel. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters können auch dort abgegeben werden.
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Am Mittwoch, 07.04.2004, Meisterschaftsspiel der Kreisliga A: FC Arzheim - SG Eitelbom/Neuhäusel, Spielbeginn: 19.00 Uhr Am Samstag, 10.04.2004, Nachholspiel der Kreisliga A: SG Eitelborn/ Neuhäusel - TuS Immendorf. Spielbeginn: 15.00 Uhr
2. Mannschaft
Am Sonntag, 04.04.2004, Meisterschaftsspiel der Kreisliga D: SG E/N/H II - TuS Arenberg, Spielbeginn: 11.00 Uhr in Hillscheid.
Am Mittwoch, 07.04.2004, Nachholspiel der Kreisliga D: SG E/N/Il II - FC Urbar II, Spielbeginn: 19.00 Uhr.
Simmern
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon:.02620/8614
Öffentliche Bekanntmachung
56410 Montabaur, 26. März 2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Wahlamt -
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 2004 vom 23.03.2004 I.
Fundsache
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufgeführte Fundsache abgegeben:
1 Anhänger (vermutlich von einer Halskette)
Der/Die Verlierer/in kann den o.g. Gegenstand (16/04) gegen entsprechenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während den üblichen Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise im Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Kath. öffentliche Bücherei Neuhäusel
Vom 01. bis 16.04.2004 (Osterferien) ist die Bücherei geschlossen.
Ab 22.04.2004 neue Öffnungszeiten:
sonntags von 11.00 bis 11.45 Uhr und donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr
Wechsel des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel
Aus beruflichen Gründen trat der stellvertretende Wehrführer der Feuerwehr Neuhäusel, Uwe Kilian, von seinem Amt zurück. Bei seiner Amtseinführung im Jahr 2002 löste er Ralf Kühnes in diesem Amt ab, der zu diesem Zeitpunkt Wehrführer wurde. Uwe Kilian wird auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Stellv. Wehrführers weiterhin der Feuerwehr Neuhäusel als Führungskraft zur Verfügung stehen.
Die Mannschaft wählte bereits im Sommer 2003 Jörg Klingeberg zum neuen Stellv. Wehrführer. Hierfür waren sogar zwei Wahlgänge erforderlich, da die erste Wahl durch einen Einsatz unterbrochen wurde.
Im Rahmen einer Wehrführerweiterbildung wurde Jörg Klingeberg durch den ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, zunächst zum Brandmeister befördert und anschließend zum neuen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel ernannt.
Weitere Informationen zur Feuerwehr im Internet unter www.feuerwehr- neuhaeusel.de
r°arJiü'u Be '9 00 rdneter Andree Stein, Jörg Klingeberg, Wehrleiter oia Holzenthal, Uwe Kilian, stellv. Wehrleiter Axel Knopp
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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.03.2004 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf...960.000,— €
in der Ausgabe auf.960.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.880.000,— €
in der Ausgabe auf.880.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.429.093,— €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,— €
für den zweiten Hund.38,— €
für jeden weiteren Hund.51,— €
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund.766,— €
§4
Die Personalkostenansätze schließen im Haushaltsjahr 2004 Aufwendungen für die Bewilligung von Altersteilzeit von Angestellten mit ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 1.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzunq
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 19.03.2004 Im Aufträge
Kreisverwaltung gez. Meckel
des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.04.2004 -16.04.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Simmern, 23.03.2004 gez.Schmidt
Ortsgemeindeverwaltung Simmern Ortsbürgermeister

