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Nr. 14/2004

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Wochenblatt VG Montabaur

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nifl Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in ^raft Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewid- aten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rat­haus- Neubau, Konrad- Adenauer- Platz 8,2. Stock, Zimmer 230, einge­sehen werden.

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reaen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Monta­baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Neuhäusel, den 19.03.2004 Montabaur, den 19.03.2004

Roggenbach . Schaaf

(Ortsbürgermeister) (Bürgermeister)

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz ist der Ortsbürgermeister kraft Geset­zes Wahlleiter für die Wahlen des Ortsgemeinderates und des Ortsbür­germeisters am 13.06.2004.

Bewirbt sich der Ortsbürgermeister, so tritt an seine Stelle als Wahlleiter der 1. Ortsbeigeordnete, sofern sich dieser nicht ebenfalls bewirbt.

Da der Wahlvorschlag für die Kandidatur von Herrn Ortsbürgermeister Fritz Roggenbach für die Wahl des Ortsbürgermeisters vorliegt, ist nunmehr der I. Ortsbeigeordnete der Ortsgemeinde Neuhäusel, Herr Manfred Tauchert, Höhenweg 4, 56335 Neuhäusel, Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürger­meisters der Ortsgemeinde Neuhäusel. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters können auch dort abgegeben werden.

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Mittwoch, 07.04.2004, Meisterschaftsspiel der Kreisliga A: FC Arz­heim - SG Eitelbom/Neuhäusel, Spielbeginn: 19.00 Uhr Am Samstag, 10.04.2004, Nachholspiel der Kreisliga A: SG Eitelborn/ Neuhäusel - TuS Immendorf. Spielbeginn: 15.00 Uhr

2. Mannschaft

Am Sonntag, 04.04.2004, Meisterschaftsspiel der Kreisliga D: SG E/N/H II - TuS Arenberg, Spielbeginn: 11.00 Uhr in Hillscheid.

Am Mittwoch, 07.04.2004, Nachholspiel der Kreisliga D: SG E/N/Il II - FC Urbar II, Spielbeginn: 19.00 Uhr.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon:.02620/8614

Öffentliche Bekanntmachung

56410 Montabaur, 26. März 2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Wahlamt -

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 2004 vom 23.03.2004 I.

Fundsache

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufge­führte Fundsache abgegeben:

1 Anhänger (vermutlich von einer Halskette)

Der/Die Verlierer/in kann den o.g. Gegenstand (16/04) gegen entspre­chenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während den übli­chen Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hin­weise im Wochenblatt.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Kath. öffentliche Bücherei Neuhäusel

Vom 01. bis 16.04.2004 (Osterferien) ist die Bücherei geschlossen.

Ab 22.04.2004 neue Öffnungszeiten:

sonntags von 11.00 bis 11.45 Uhr und donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr

Wechsel des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel

Aus beruflichen Gründen trat der stellvertretende Wehrführer der Feuer­wehr Neuhäusel, Uwe Kilian, von seinem Amt zurück. Bei seiner Amt­seinführung im Jahr 2002 löste er Ralf Kühnes in diesem Amt ab, der zu diesem Zeitpunkt Wehrführer wurde. Uwe Kilian wird auch nach dem Aus­scheiden aus dem Amt des Stellv. Wehrführers weiterhin der Feuerwehr Neuhäusel als Führungskraft zur Verfügung stehen.

Die Mannschaft wählte bereits im Sommer 2003 Jörg Klingeberg zum neu­en Stellv. Wehrführer. Hierfür waren sogar zwei Wahlgänge erforderlich, da die erste Wahl durch einen Einsatz unterbrochen wurde.

Im Rahmen einer Wehrführerweiterbildung wurde Jörg Klingeberg durch den ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, zunächst zum Brandmeister befördert und anschließend zum neu­en stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel ernannt.

Weitere Informationen zur Feuerwehr im Internet unter www.feuerwehr- neuhaeusel.de

r°arJiü'u Be '9 00 rdneter Andree Stein, Jörg Klingeberg, Wehrleiter oia Holzenthal, Uwe Kilian, stellv. Wehrleiter Axel Knopp

CiarniH u /' Be '9 00 rdneter Andree Stein, Jörg Klingeberg, Wehrleiter

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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 19.03.2004 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf...960.000,

in der Ausgabe auf.960.000,

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.880.000,

in der Ausgabe auf.880.000,

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.,

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.429.093,

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,

für den zweiten Hund.38,

für jeden weiteren Hund.51,

3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für jeden Hund.766,

§4

Die Personalkostenansätze schließen im Haushaltsjahr 2004 Aufwen­dungen für die Bewilligung von Altersteilzeit von Angestellten mit ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 1.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzunq

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Haus­haltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 19.03.2004 Im Aufträge

Kreisverwaltung gez. Meckel

des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.04.2004 -16.04.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Simmern, 23.03.2004 gez.Schmidt

Ortsgemeindeverwaltung Simmern Ortsbürgermeister