Wochenblatt VG Montabaur
Gemeindeverwaltung.
Ortsbürgermeister privat.
Internet, www.kadenbach-ww.de Vermietung der Grillhütte: Helmut Stein
.Tel. und Fax: 02620/633
Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
.Tel. 02620/8175
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - IV. Erweiterung” der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2. des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in der Sitzung am 02.02.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes “Auf der Höh - IV. Erweiterung" öffentlich auszulegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.04.2004 bis 14.05.2004 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Kadenbach, 26.03.2004 Helmut Marx, Ortsbürgermeister
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Öffnungszeiten des Schredderplatzes
Von März bis einschließlich November ist der Schredderplatz jeweils ersten Samstag des Monats von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
In dieser Zeit werden folgende Grünabfälle in haushaltsüblichen Ment (ca. 1 Kubikmeter pro Saison, je Haushalt) gegen einen geringen Un stenbeitrag entgegengenommen:
1. Schnitt von Stauden, Sträuchern, Hecken und Bäumen mit einer m; malen Aststärke von 10 Zentimetern.
2. Stammholz, dass sich zum Verbrennen auf dem Martinsfeuer eigr kann in geschnittener und entasteter Form (maximal ein Stamm, in Stü längen von 1 m) ebenfalls abgegeben werden.
Rasenschnitt und sonstige Gartenabfälle können wir nicht entgegennehm Ich darf darauf hinweisen, dass außerhalb der Öffnungszeiten kein Ma rial angeliefert werden kann und das Grünzeug auch nicht außerhalb c umzäunten Geländes abgelagert werden darf.
Obstbaumlieferung
Ich möchte nochmals daran erinnern, dass am Freitag, 02.04.2004,1 Uhr die bestellten Obstbäume am Dorfplatz abgeholt werden könne
Helmut Marx, Ortsbürgermei
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1 —nrtsbürgermeisters ,;
Vertretung d ®* ^? 6 0 4.2004 werde ich vom Zweiten Beigeord- in det Zeit vom Ä vertreten. Die Dienststunden trnden zur
neten Jörg Klee rhen Zeit statt.
Ich bitte um Beachtung.
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
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Verkehrs- und
Kadenbach e.V. v v * ' mm | un g (JHV) des WK am Donnerstag,
önladungzur Jahresbaupwersammiung t f . ^ Tagesordn .^9
n 04 2004,19.30 Uhr, Gf ^.fortsvereine in der Hauptstraße, 01^03-2004 Mitglieder des WK und inte
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Sportfreunde Germania Kadenbach
Fußball, 1. Mannschaft
Am Sonntag, 04.04.2004, ist die SG Lahnstein II Gastgeber der Kadenbacher Mannschaft.
Achtung: Spielbeginn ist 11.00 Uhr
Am darauffolgenden Donnerstag, 08.04.2004, findet das Nachholspiel Kadenbach - Waldesch statt. Anstoß in Kadenbach ist um 19.00 Uhr
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags. von 18-00 bis 19.30 Uhr
donnerstags...... : . von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel. und Fax: 02620/8442
E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel @t-online.de
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten:
dienstaas . von 17-00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags'.Z'.;;»".von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Ortsgemeinde Neuhäusel Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 29.01.2004, wird die nachstehend bezeichnete Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung
Flunstückl liw'Tl" <RUr 3 ' verlaufend von der -Hillscheider SK*' retuoir 113/2 ~4 e, lwoise—) (K i, 4 ) bis aut Höhe des Hauses 1»
Litzeland 1”, Grundstück Flur 3, Flurstück 22/1

