Wochenblatt VG Montabaur
Unsere Öffnungszeiten während der Osterferien vom l. 16 Apr " 2
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19.00 Uhr 21.00 Uhr 07.00 Uhr 21.00 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 21.00 Uhr 07.00 Uhr 21.00 Uhr
■ 19.00 Uhr
■ 18.00 Uhr
■ 17.00 Uhr
Schwimmkurse
Vereinsschwimmen
Frühschwimmen
Wassergymnastik
Frauenbad
Frühschwimmen
Auf Ihren Besuch freut sich
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Der besondere Service für unsere Bürger:
Anruf-Sammel-Taxi der Verbandsgemeinde Montabaur
Augst-Llnic: 0 26 20/95 33 88
sonstige VG-Llnlen: 0 26 02 / 94 70 76 8
..billig .. .praktisch ... zuverlässig ...bequem
Sie wissen doch, Ast-Angebote ergänzen den ÖPNV
- Fahrten It. Fahrplan zwischen den Bussen
• am Abend und an den Wochenenden
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- Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre (auch nach dem Einkauf)
- Preise zwischen 0,90 € und 3,30 €
Bitte beachten Sie: Jede Fahrt muss 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt (Telefonnummern s.o.) angemeldet werden Weitere Informationen sowie Taschenfahrpläne glbt's bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.
Muss eine Wand atmen können?
Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die vor einer Außenwanddämmunq zurückscheuen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten
_ Nr. 14/2004
J-—- ~ Hass Wände atmen können, also zum Luft
Vorurteils. Die Iübertragen ist schlichtweg falsch. Eine notwendige austausch im Haus be t 9 ’ | mäßig es Offnen von Fenstern und Tür en
tung findet nach wie vor au y einzige, was sich im Winter durch
oder übereine b 5 «flt sind etwa 1 bis 2 % des Wasser-
die Außenwände nach drauiie y efjndet Damjt dieser Wasserdamnf
da^-^iSS X^nrWrtrt. kommt es darauf an, dass 52
keinen Schaden ' r V£ ia a usqeführt wird. Was das heißt und wie viel Ener
Dämmmaßnahme nchtig a sg^ ejnsparen könnerii erläutern Ihnen ge.
gie Sie mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V j n
ne die Ener 9 '® u® n B er atungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung
einem ^rsontehen eat a 9 m 9 Donnerstagi 08.04.2004, von 15.00 Uhr Unser nn e i r i 9 ilr b |n?echstunde in Montabaur in der Verbandsgemeinde
un ' er 02602/126 - 199 odw -«
Schiedspersonen im Bereich
Bezirk
fNime der Schiedsperson dzw. des Vertreters
Telefon
Amtszeit bis"
1
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur
Vertreter:
Gregor Hommrich
n^Pkweo 23. 56412 Großholbach
02602/5590
02602/18410
28.06.2008
II
Schiedsperson:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3.56412 Un- tershausen
02620/2273
dienst!.
02603/972286
02602/4761
13.02.2008
m
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen
Vertreter:
Reinhard Labonte.
Am Nörrenpfad 6. 56337 Eitelbom
02602/4761
02620/2273
dienstl.
02603/972286
06.09.2007
IV
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur
02602/18410
02602/5590
29.10.2008
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel und Simmem.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- hausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nombom, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
Kraftfahrzeugsteuer
Zulassungen von Mai an nur noch mit Einzugsermächtigung Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss künftig eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Sonst wird der Fahrzeugschein nicht ausgehändigt. Das steht in einer Landesverordnung, die zum 1. Mai in Kraft tritt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch vom Beachten der Zahlungstermine entlastet werden. Die Behörden sparen unnötige Verwaltungskosten.
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung. Ungenügend sind eine Einzugsermächtigung für ein anderes Fahrzeug oder für eine andere Steuerart. Auch der Verweis auf die künftige Eröffnung eines Kontos reicht nicht aus: Das aktuelle Bestehen einer Bankverbindung muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch das Vorzeigen einer Bankkarte. Ähnliches gilt bei der Zulassung mit Hilfe eines bevollmächtigten Dritten: Hier gibt der Fahrzeughalter dem Bevollmächtigten zusätzlich zu den Zulassungsunterlagen eine unterschriebene Einzugsermächtigung mit und einen Nachweis über ein bestehendes Konto, etwa eine Kopie der Bankkarte.
Von der Pflicht zur Einzugsermächtigung können Ausnahmen gewährt werden. Fahrzeughalterinnen und -halter, denen es nicht möglich ist, an 1 Girokonto zu führen oder deren Fahrzeug von der Steuer befreit ist, besor- gen sich beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Bestätigung und legen sie der Zulassungsstelle vor. Keine Einzugsermächtigung * der Zulassungsstelle braucht zu erteilen, wer einen Schwerbehindertem i ausweis mit den Merkzeichen H, Bl oder aG besitzt.
Hintergrund der neuen Regelung ist hohe Zahl von Fällen, in denen* Ktz-steuer unpünktlich, in falscher Höhe oder gar nicht gezahlt wird.
yergisst durchschnittlich jeder Zweite, die Kfz-Steu nom^h C * zu i en tnchten. Für die Finanzverwaltung heißt das: Es mu# gemahnt und eventuell vollstreckt werden. Für die ZulassungsbehördJ r n n n d K edeuten: Fahrzeu 9 ® müssen von Amts wegen abgemeldet we- qnn nnn Finanzverwa| tung verschickt in Sachen Kraftfahrzeugsteuer »u» Kf7°ä°f pro Jahr - dassind drei Viertel ihrer Mahnungen. 0 *
20olf?n«fJon a9 D? 6r Y er 9 | ©ichbar wenig zum Steueraufkommen bet
waren knann h° R n einland ' Pfalz an Kfz-Steuer 395 Millionen Euro,* 5 waren knapp drei Prozent des Gesamtaufkommens der Finanzämter.

