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Wochenblatt VG Montabaur

Unsere Öffnungszeiten während der Osterferien vom l. 16 Apr " 2

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Sonntag

14.00

19.00

06.00

08.00

08.00

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08.00

19.00 Uhr 21.00 Uhr 07.00 Uhr 21.00 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 21.00 Uhr 07.00 Uhr 21.00 Uhr

19.00 Uhr

18.00 Uhr

17.00 Uhr

Schwimmkurse

Vereinsschwimmen

Frühschwimmen

Wassergymnastik

Frauenbad

Frühschwimmen

Auf Ihren Besuch freut sich

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Der besondere Service für unsere Bürger:

Anruf-Sammel-Taxi der Verbandsgemeinde Montabaur

Augst-Llnic: 0 26 20/95 33 88

sonstige VG-Llnlen: 0 26 02 / 94 70 76 8

..billig .. .praktisch ... zuverlässig ...bequem

Sie wissen doch, Ast-Angebote ergänzen den ÖPNV

- Fahrten It. Fahrplan zwischen den Bussen

am Abend und an den Wochenenden

Abfahrt von allen AST-Haltestellen

- Rückfahrten bis vor Ihre Haustüre (auch nach dem Einkauf)

- Preise zwischen 0,90 und 3,30

Bitte beachten Sie: Jede Fahrt muss 30 Minuten vor der fahr­planmäßigen Abfahrt (Telefonnummern s.o.) angemeldet werden Weitere Informationen sowie Taschenfahrpläne glbt's bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.

Muss eine Wand atmen können?

Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die vor einer Außenwanddämmunq zurückscheuen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Redu­zierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten

_ Nr. 14/2004

J-- ~ Hass Wände atmen können, also zum Luft

Vorurteils. Die Iübertragen ist schlichtweg falsch. Eine notwendige austausch im Haus be t 9 | mäßig es Offnen von Fenstern und Tür en

tung findet nach wie vor au y einzige, was sich im Winter durch

oder übereine b 5 «flt sind etwa 1 bis 2 % des Wasser-

die Außenwände nach drauiie y efjndet Damjt dieser Wasserdamnf

da^-^iSS X^nrWrtrt. kommt es darauf an, dass 52

keinen Schaden ' r V£ ia a usqeführt wird. Was das heißt und wie viel Ener

Dämmmaßnahme nchtig a sg^ ejnsparen könnerii erläutern Ihnen ge.

gie Sie mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V j n

ne die Ener 9 '® u® n B er atungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung

einem ^rsontehen eat a 9 m 9 Donnerstagi 08.04.2004, von 15.00 Uhr Unser nn e i r i 9 ilr b |n?echstunde in Montabaur in der Verbandsgemeinde

un ' er 02602/126 - 199 odw -«

Schiedspersonen im Bereich

Bezirk

fNime der Schiedsperson dzw. des Vertreters

Telefon

Amtszeit bis"

1

Schiedsperson:

Benno Philippi

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur

Vertreter:

Gregor Hommrich

n^Pkweo 23. 56412 Großholbach

02602/5590

02602/18410

28.06.2008

II

Schiedsperson:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3.56412 Un- tershausen

02620/2273

dienst!.

02603/972286

02602/4761

13.02.2008

m

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3, 56412 Un- tershausen

Vertreter:

Reinhard Labonte.

Am Nörrenpfad 6. 56337 Eitelbom

02602/4761

02620/2273

dienstl.

02603/972286

06.09.2007

IV

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:

Benno Philippi

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur

02602/18410

02602/5590

29.10.2008

Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.

Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel und Simmem.

Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hor­bach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- hausen, Stahlhofen und Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nombom, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.

Kraftfahrzeugsteuer

Zulassungen von Mai an nur noch mit Einzugsermächtigung Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss künftig eine Ein­zugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Sonst wird der Fahrzeug­schein nicht ausgehändigt. Das steht in einer Landesverordnung, die zum 1. Mai in Kraft tritt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch vom Beach­ten der Zahlungstermine entlastet werden. Die Behörden sparen unnöti­ge Verwaltungskosten.

Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung. Ungenügend sind eine Einzugsermächtigung für ein anderes Fahrzeug oder für eine andere Steu­erart. Auch der Verweis auf die künftige Eröffnung eines Kontos reicht nicht aus: Das aktuelle Bestehen einer Bankverbindung muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch das Vorzeigen einer Bankkarte. Ähnliches gilt bei der Zulassung mit Hilfe eines bevollmächtigten Dritten: Hier gibt der Fahrzeughalter dem Bevollmächtigten zusätzlich zu den Zulassungsun­terlagen eine unterschriebene Einzugsermächtigung mit und einen Nach­weis über ein bestehendes Konto, etwa eine Kopie der Bankkarte.

Von der Pflicht zur Einzugsermächtigung können Ausnahmen gewährt werden. Fahrzeughalterinnen und -halter, denen es nicht möglich ist, an 1 Girokonto zu führen oder deren Fahrzeug von der Steuer befreit ist, besor- gen sich beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Bestätigung und legen sie der Zulassungsstelle vor. Keine Einzugsermächtigung * der Zulassungsstelle braucht zu erteilen, wer einen Schwerbehindertem i ausweis mit den Merkzeichen H, Bl oder aG besitzt.

Hintergrund der neuen Regelung ist hohe Zahl von Fällen, in denen* Ktz-steuer unpünktlich, in falscher Höhe oder gar nicht gezahlt wird.

yergisst durchschnittlich jeder Zweite, die Kfz-Steu nom^h C * zu i en tnchten. Für die Finanzverwaltung heißt das: Es mu# gemahnt und eventuell vollstreckt werden. Für die ZulassungsbehördJ r n n n d K edeuten: Fahrzeu 9 ® müssen von Amts wegen abgemeldet we- qnn nnn Finanzverwa| tung verschickt in Sachen Kraftfahrzeugsteuer »u» Kf7°ä°f pro Jahr - dassind drei Viertel ihrer Mahnungen. 0 *

20olf?n«fJon a9 D? 6r Y er 9 | ©ichbar wenig zum Steueraufkommen bet

waren knann h° R n einland ' Pfalz an Kfz-Steuer 395 Millionen Euro,* 5 waren knapp drei Prozent des Gesamtaufkommens der Finanzämter.