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Nr. 14/2004

Wochenblatt VG Montabaur |-yj

Geld für die Wohnungsmodernisierung ~~

Im Jahre 2004 stellt das Land für die Modernisierung von Wohn unnan üt»

,el imklassischen" Programm zur Verfügung undbÄ eine Förderung im Hausbankverfahren als Förderung durch Zinsverhiti.

gung an. u,,n

lm herkömmlichen Programm darf der Höchstbetrag der förderunos- fähigen Kosten sowohl bei selbst genutzten als auch bei Mietwohnung 10.000 nicht ubersteigen. Der förderungsfähige Aufwand SwÜhE?« muss jedoch mindestens 2.000 betragen. and je Wohnun 9

Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch Bauzuschüsse in Hoho von 25 v.H. der förderungsfähigen Kosten. USSe n Hohe

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der nung nachhaltig erhöhen und die allgemeinen WohrSiSKtll 0 ^

Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Nutzung alternativer und reoene rativer Energien sowie Energ.esparmaßnahmen oder zum BeteäeUto erstmalige Einbau einer Zentralheizung oder eines Bades. Daneben Jrd auch der Einbau neuer Fenster mit Sonderverglasunq als Ersatz 2? fach verglasten Fenstern gefördert y 9 s trsatz von ein *

Kontn nSSmaßnahmen darf niCht vor Be -9 U ng der Md-

BWende Aufträge oder Kaufverträge gelten bereite als Beginn der Aus-

Antragsformulare sind bei den Verbandsgemeindevenvaltungen erhältlich Das neu aufgelegte Programm "Modernlslerungsförderunn *17, Verbilligung kommt hauptsächlich für Mietwohnungen in Betragt 2

Gefördert werden auch hier die bereits oben aufgeführten Maßnahmen.

In diesem Programm besteht die Förderung in der Zusage des Landes, sicherzustellen, dass die beteiligte Bank (in der Regel die Hausbank) dem Antragsteller ein Kapitalmarktdarlehen mit einem Zinssatz von 2,0 v.H. für die ersten 10 Jahre und 4,0 v.H. für die folgenden 5 Jahre bereitstellen kann (Zinsverbilligung).

Das Baudarlehen darf bis zur Höhe der durch Kostenvoranschläge von Fachfirmen nachgewiesenen Kosten zugesagt werden. Die Kosten pro Wohnung müssen mindestens 10.000 und dürfen nicht mehr als 30.000 betragen.

Die Beantragung des Baudarlehens erfolgt bei dem Kredit gebenden Insti­tut bzw. der Hausbank.

Weitere Auskünfte zum Modemisierungsprogramm 2004 erteilen die Ver­bandsgemeindeverwaltungen und die Kreisverwaltung, Referat Bauver­waltung, Telefon 06435/508-37 und die Kreisverwaltung Montabaur - Refe­rat Bauverwaltung - Telefon 02602/124-264.

Vergabe eines Pirschbezirks im Forstamt Neuhäusei

Zum 20.04.2004 wird im Forstamt Neuhäusel, Forstrevier Arzbach, der Pirschbezirk Buschert (Kategorie B) vergeben.

Bewerbungsschluss ist der 16.04.2004,10.00 Uhr.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Forstamt Neuhäusel, Industriestraße, 56335 Neuhäusel (Tel. 02620/95350).

Partnerschaften-Aktuell

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Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur e.V.

Brigitte-Sauzay-Programm

In Frankreich zur Schule gehen

Seit 1989 unterstützt das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) in Zusammenarbeit mit den deutschen und französischen Schulbehörden den längerfristigen individuellen Schüleraustausch zwischen beiden Ländern.

An diesem Austausch können Schüler der Klassen 8, 9, 10 und 11 teilnehmen, die mindestens zwei Jahre Französischunterricht hatten, sofern die Bestimmungen

des jeweiligen Bundeslandes dies gestatten.

Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel drei Monate, wobei in Ausnahmefällen die Dauer auf acht Wochen verkürzt werden kann. Die Wahl des günstigsten Zeitpunkts für diesen Ausbruch bleibt den pädagogischen Betreuern der beiden beteiligten Schulen überlassen. Mindestens sechs Wochen lang folgt der Schüler dem Unterricht in der Partnerschule und lebt in einer Familie mit einem gleichaltrigen

Schüler.

Kontaktadresse in RLP: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier,

Herr Kaspar (Referat 32), Tel. 0651/9494362,

E-Mail: thomas.kaspar@add.rlp.de. Weitere Infos: www.dfjw.org