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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 14/2004

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Verbandsgemeindewerke Montabaur -Wasserversorgung -

Jährliche

Trinkwasseruntersuchungen

Die Trinkwasserverordnung schreibt eine jährliche Untersuchung des abgegebenen Trinkwassers auf chemische Inhaltsstoffe vor.

Diese Untersuchung wurde im Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur im September 2003 in allen Trinkwasseranlagen

durchgeführt.

AHe untersuchten Stoffe lagen, wie in den vergangenen Jahren, z.T. weit unter den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung.

Den gesamten Untersuchungsumfang mit den zugehörenden Grenzwerten finden Sie für Ihre Ortsgemeinde im Internet unter der Intemetadresse:

yg-montabaur.de/MenüPunkt Gemeinden/Büraer/Dle Gemeinde in Zahlen/Wasserhärtebereich

Wenn Sie Fragen zu der Untersuchung oder einzelnen Inhaltsstoffen haben wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Telefon Nr. 02602/126201.

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag......08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer.02602/126-0

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnummer..02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde -

Die Verbandsgemeinde Montabaur, als zuständige örtliche Ordnungs­behörde weist nochmals auf die Meldepflicht nach der Gefahrenabwehr­verordnungGefährliche Hunde vom 30.06.2000 für nachfolgende Hun­derassen hin:

Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier,

Staffordshire Bullterrier

sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen.

Die Haltung dieser Hunde ist erlaubnispflichtig und wird im Einzelfall unter Beachtung strenger Maßstäbe beurteilt.

Anmeldungen sind durch persönliche Vorsprache bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- oaur (Ordnungsamt) vorzunehmen. Die Personalien der Halterin/des Hal- ers sowie die Rasse und das Alter des Hundes sind anzugeben.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß es nicht ausreicht, wenn die Hun- ae steuerrechtlich angemeldet sind.

unde, die unter die oben genannte Gefahrenabwehrverordnung fallen, Hii ? nzu * e ' n . en , ur| d haben einen Maulkorb zu tragen. Dies trifft auch für nae zu, die in der Vergangenheit durch die Ordnungsbehörde als

gefährlich eingestuft wurden und nicht unter die in der Verordnung nament­lich aufgeführten Hunderassen fallen.

Nähere Auskünfte erteilt: Herr Neurath, Tel.02602/126303, Zimmer Nr. 03 Montabaur, 22.03.2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -örtliche Ordnungsbehörde-

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der

Montabaur-Elgendorf, Baumbacher Str.

vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

Insgesamt 82 Fahrzeuge wurden während der zweistündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 40 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 6 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 5 Fahrzeuge bis zu 65 km/h 3 Fahrzeuge bis zu 70 km/h ein Fahrzeug bis zu 75 km/h und ein weiteres Fahrzeug fuhr bis zu 90 km/h.

Insgesamt 66 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwin­digkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

- Montabaur (einschließlich Stadtteile)

- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

- Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem)

- Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son­stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Fei­ertagen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Mons-Tabor-T?o*t

Allgemeiner Badebetrieb

MM*. 0904.2003

10.04.2003 07.00-18.00 0*

II7HJOO

OMM«. 12,04.2003 O*

Wir bitten unsere Badegäste um Beachtung.

Ihr Team

des Mons-Tabor-Bades Telefon 02602/46 11