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Kredite^7 Hon Bau/die Fertigstellung des Kinderspielplatzes, auf e teFesfsJa0 e ' ' für die Dorferneuerung, auf die ErschließungAm hohlen .; < M8 un 9 en cchiat, die Zuweisungen an die Verbandsgemeinde ! P h L ErschließungIllbach", die Anschaffung von Sportgeräten auf den Bau einer Grillhütte.

Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ist eine lCh ilrung der Maßnahmen möglich.

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Änderung des BebauungsplanesIllbach

r 30 , 11 . 03.2003 gefasste Satzungsbeschluss wurde aufaehoh^n in das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren ? ?, d ,g des BebauungsplanesIllbach eingetreten. enahren zur V.

sgemeinderat stimmte dem Entwurf zur v ÄnH ar gsplanesIllbach" einschließlich Begründung sow?p d riL U n n9 des n und zeichnerischen Festsetzungen in der Form ne _ uen

leinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. m 2U W,e er dem

den Bebauungsplanentwurf einschlleBlic

^ung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erneut

jjhloss außerdem,

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auer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

rt und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher üblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und l angen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Vajfcandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftraqt die ~ ' - -*--

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Jffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten, gen können jedoch während der erneuten Offenlage lediglich zu inderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs icht werden.

lerung des BebauungsplanesAm hohlen Weg

(sgemeinderat stimmte dem Entwurf zur IV. Änderung des VigsplanesAm hohlen Weg - Auf der Schlaf einschließlich fiung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der jzu, wie er dem Ortsgemeinderat in Sitzung Vorgelegen hat.

J ^gemeinderat beschloss außerdem, den Bebauungsplanentwurf leßlich Begründung und den ergänzten textlichen sowie den rischen Festsetzungen für die Dauer eines Monates öffentlich

gen.

und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher jch bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen P der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.

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.% Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde gleichzeitig

igenrothetfeal&agt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu äistungen Lpferrtchten.

etrages aus fcg a be AusgleichsmaßnahmenAm hohlen Weg

PbVe|gabe der Arbeiten erfolgte gemäß vorliegendem Angebot.

Nr. 17/2003

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

für das Jahr 2003 vom 16.4.2003

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 11.04.2003 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im Verwaltungshaus­

halt

in der Einnahme auf.749.000,

in der Ausgabe auf.749.000,

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.396.000,

in der Ausgabe auf.396.000,

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.48.000,

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.,

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer .340 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten .werden:

2002 die Aufsli ieAbwiddi It aus eilen. laherdasVi

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Die Verwaltung informiert:

Reinigungspflichten

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchem an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik Die Verwaltung informiert.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

es 2003 vom 6. bis 9. Juni

Liebejlitbürgerinnen und Mitbürger,

dei/beiden Wochenenden vor der Kirmes geht die Kirmesgesellschaft [nsfreitags abends und samstags durchs Dorf, um ausgeblasene Eier mein. Natürlich werden auch volle Eier gerne angenommen!

^würden uns freuen, wenn wir durch Ihre Unterstützung wieder eine ^tvoiie Glocke an den Kirmesbaum hängen könnten. Parallel dazu ufen wir auch wieder Lose, mit denen Sie wieder tolle Sachpreise en können. Die diesjährige Verlosung findet, wie gewohnt, am Kir- unLw nac ^ dem '-* mzu 9 statt. Einer alten Tradition folgend, wird rdem Kirmesbaum durchgeführt. Wir bitten Sie, dies zu beach- «unschen Ihnen eine fröhliche Kirmeszeit. r^pnesgesellschaft 2003

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!SV <Heiligenroth

^^eiger-Kurs-Walking

o!it^6.04Sonn ® ine r Fortbildung der Übungsleiterin fällt am Samstag, . flWF®tan ocn, 'HstsigBr-Kurs-Walking aus. Der Kurs wird vorverlegt

| 9 sbeWS h2Wnlöbt u/in ' ü4 ' 2003 und finde t von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Treff- netL .. ki ist wie gewohnt das Sportlerheim.

i n vestiti°f ep!bau p ^,?, 4 23 P 3 ' 16-30 Uhr AH Heiligenroth - AH Horbach, Platz- khalteW*T U ' P - Kof| er, S. Kotier, Kohlhaas

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für den ersten Hund. 25,

für den zweiten Hund. 51,

für jeden weiteren Hund.102,

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 auf 48.000, festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.

56410 Montabaur, 11.04.2003 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 2-20 Az. 029/901.10 gez. Pistor

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.04.2003 -14.05.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 16.04.2003

Ortsgemeindeverwaltung (S.) Sprenger

Ruppach-Goldhausen Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).