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Wochenblatt VG Montabaur___

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 08.04.2003

Regionaler Raumordnungsplan/Windenergienutzung

Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur er au dem Ortsgemeinderat, dass die Verbandsgemeinde verp

Standorte für die Windenergie auszuweisen, da ansonsten eine> Nega_ Planung unterstellt werden könne und somit die Errichtung krafträdern im Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde mogntfi sei, da diese Anlagen privilegierte Vorhaben im Außenbereich seien. Aiuf ent sprechende Rechtsprechung wurde verwiesen. Weiterhin ||e gen groise Teile des Verbandsgemeindegebietes im Naturpark Nassau, wo eine Zulassung ausgeschlossen werde. Die herrschenden Windverhältnisse ermöglichen einen wirtschaftlichen Betrieb - laut Gutachten eines e r i bers - am gewählten Standort in Girod. Der Ortsgemeinderat Girod habe sich mit großer Mehrheit für die Ausweisung der Flächen ausgesprochen. Mit der Ausweisung am Standort Girod sollen sonstige Windanlagen­standorte im Verbandsgemeindegebiet ausgeschlossen werden.

Von allen Ratsmitgliedern wurden Bedenken erhoben; die Hauptargu­mente sind:

die unmittelbare Nähe zur Gemarkungsgrenze Ruppach zumindest einer Anlage.

In der benachbarten Flur in der Gemarkung Ruppach-Goldhausen befin­den sich Ausgleichsflächen vor allem für den Vogelschutz und die Nah­erholung.

Mit der Errichtung dieser Anlage wird der einzig verbleibende Erho­lungsraum für Ruppach-Goldhausen wesentlich beeinträchtigt; Belastun­gen zu Gunsten der Allgemeinheit durch Bergbau und Gewerbeansied- lung, Bahn und Autobahn.

Die Gemeinde Ruppach-Goldhausen trägt bereits jetzt in erheblichem Maße Lasten

zu Gunsten der Allgemeinheit

Die Schaffung gleicher Lebensbedingungen innerhalb der Verbandsge­meinde ist nicht mehr gewährleistet.

Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist nur mit Subventionen möglich; wur­de bereits von EU-Kommissar Mario Monti bemängelt.

Der als überörtlich ausgewiesene Rad- und Wanderweg (Zehnhäuser Weg) ist wegen Eiswurf gefährdet.

Neueste Rechtsprechung geht davon aus, dass bereits im Planungszu­stand Positiv- wie Negativflächen ausreichend begründet sein müssen; dies ist nur mittels umfangreicher Gutachten zu begründen und kann fak­tisch nicht geleistet werden. Das aktuelle Urteil (75 Seiten) muss noch näher ausgewertet werden.

Der Beschluss durch den Verbandsgemeinderat erfolgte ohne Informa­tion oder Beteiligung der Bevölkerung.

Da ca. 4/5 des Verbandsgemeindegebietes im Naturpark Nassau liegen und sicherlich der kleine verbleibende Rest nicht alle Belastungen allei­ne tragen kann, müssen verbandsgemeindeübergreifende Lösungen gefunden werden; der Raumordnungsplan bietet Möglichkeiten dazu.

Wegen der zur Zeit unklaren Rechtslage muss der Beschluss ausge­setzt werden.

Im Bereich der Verbandsgemeinde sind Flächen mit höherer Windstär­ke und größerem Abstand zu Wohnbau- und Erholungsflächen vorhan­den, die zur Ausweisung wesentlich besser geeignet sind.

Argumentationen wie Lärmentwicklung oder Schlagschatten greifen nicht in der Argumentation aus Ruppach-Goldhäuser Sicht wegen der räumli­chen Entfernung zur Ortslage Ruppach-Goldhausen; jedoch sind die Orts­lage von Steinefrenz (Abstand ca. 600 m) sowie die Aussiedlerhöfe Son­nenhof und Marienhof (Abstand ca. 300 m) hiervon betroffen.

Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen sprach sich gegen die dar­gestellte Ausweisung aus.

Vogelschutzgebiete und Ausgleichsflächen in Ruppach-Goldhausen

Ortsbürgermeister Sprenger stellte die betroffenen Flächen vor und erläu­terte das Konzept. Dieses soll - wie in der Sitzung vorgestellt - umgesetzt werden.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzuna 2003 an. a

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgeleqt Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 2003, die die summarische Zusammenfassuna de«; Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 749 . 000,00

Vermogenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. i e 3g6 00Q .

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folot fest gelegt: a 1

Grundsteuer A. 9RQ

Grundsteuer B . ZZZZZZZZZ .o?? V ' \Y

Gewerbesteuer. ZZZZ.'. . V- u

Die Hundesteuer beträgt . u V-

für den ersten Hund . .

für den zweiten Hund . ZZZZ. .si nn

für jeden weiteren Hund. ZZZZZ. .102 00

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw Pr* '1

A A A A _ 11 tlll jJ a aJ A ~ ~ | | a . . ^ j - I * f

enbl«

haltsjahr2003 enthält der dem Haushaltsplan beigef^yjWtf

aus werden auszugsweise einige Informationen zur v,h

Rückblick 2002

Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2002 ist positive, fTilaunc Zahlen des Haushaltes 2002 zu erwarten war. Zum AuL a H Finanz dadurch, dass eine ursprünglich vorgesehene Neuverl??i ' ' von 74.000,00 nicht eingetreten ist und dass die on" noch über Rücklagen von 9.072,12 verfügen kann Die günstige Entwicklung wurde insbesondere hervoran 1 1 reinnahmen bei der Veräußerung von Grundstücken sn!l gerungen oder Einsparungen bei Investitionen. DieGiwi zum 31.12.2002 beläuft sich auf 242.482,07 Eine sich! J- nende Pro-Kopf-Verschuldung von 213,26 liegt demänfr* gleichbaren Landesdurchschnitt von 318,02. innahr

Man kann also zusammenfassend feststellen, dass sich ri f basis für die Aufstellung des Etats 2003 deutlich qeaeniW ten des Haushaltes 2002 verbessert hat. M

Aden

Haushalt 2003

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.145.000,00 fo auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 749.00000T ausgeglichenen Vermögenshaushalt 396.000,00.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredits 48.000,00 benötigt werden, ist deren konkrete Festsetzung haltssatzung erforderlich. VerpflichtungsermächtigungensM veranschlagen, so dass sich eine Festsetzung erübrigt. Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich vrg um 94.000,00 auf nunmehr 749.000,00. Der Rückg^fOrdnu mens ist darauf zurückzuführen, dass sich der Forstetatfef über dem Vorjahr reduziert hat und die Einnahmen im Bereift; Vergleich zum Haushaltsjahr 2002 erheblich nach untenkorri mussten. 1

Für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen bildet dasSteuei im UnterabschnittSteuern, allgem. Zuweisungen und allgem.1 das wichtigste Einnahmenpotential des Verwaltungshaushatel zentuale Anteil an den Gesamteinnahmen beläuft sich aul{ (Vorjahr: 83,53 v. H.).

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folg« chen erwartet:

2002 3,19 v. H. 0,47 v. H.

8,19 v. I

4,62 v. H.

Erstattungen, Zuweisungen, Zinsen Gebühren

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaut. hen auf den Erfahrungswelten des Vorjahres, sind aufgrund« nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche odertarifveitr' gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentual einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Geaf ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 2003 E

1. Personalausgaben.14,41 v. H. (VorjahrL ^

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,28 v. H. (Vorjahr!;

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche y.

Einrichtungen .3,73 v. H. (Vorjahr

4. Umlagen.59,99 v. H. (Vorjahrs

5. Zinsausgaben .1,59 v. H. (Vorjahr^

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt .4,00 v. H. (Vorjahr;

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 2003 f unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen unddea^ lig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für das l fahrenDamm-Steinheck ein Überschussbetrag von 30i Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 21.05.2002 beschlossene! gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des VenWW tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhabe das Volumen. «

Für folgende Investitionen, lnvestitionsförderungsmaßnaW|

gaben sind entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung 2 1

1. Ausstattung Bürgermeisteramt (PC).

2. Kinderspielplätze - Bauausgaben.

3. Freizeitgelände - Bauausgaben.

4. Grunderwerb im Umlegungsverfahren.

5. Zuweisung für Dorferneuerungsmaßnahmen.

6. Straßenbau allgemein - Bauausgaben.

7 - Ausbau der Schulstraße jjlke

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.. w

Ausbau des Kirchweges

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btraßenoberflächenentwässerungsanteil.

9 - ErschließungDamm-Steinheck

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Straßenoberflächenentwässerungsanteil.."

10. Umbau und Modernisierung der Aussegnungshallo

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