Wochenblatt VG Montabaur___
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 08.04.2003
Regionaler Raumordnungsplan/Windenergienutzung
Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur er au dem Ortsgemeinderat, dass die Verbandsgemeinde verp •
Standorte für die Windenergie auszuweisen, da ansonsten eine> Nega_ Planung unterstellt werden könne und somit die Errichtung krafträdern im Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde mogntfi sei, da diese Anlagen privilegierte Vorhaben im Außenbereich seien. Aiuf ent sprechende Rechtsprechung wurde verwiesen. Weiterhin ||e gen groise Teile des Verbandsgemeindegebietes im Naturpark Nassau, wo eine Zulassung ausgeschlossen werde. Die herrschenden Windverhältnisse ermöglichen einen wirtschaftlichen Betrieb - laut Gutachten eines e r i bers - am gewählten Standort in Girod. Der Ortsgemeinderat Girod habe sich mit großer Mehrheit für die Ausweisung der Flächen ausgesprochen. Mit der Ausweisung am Standort Girod sollen sonstige Windanlagenstandorte im Verbandsgemeindegebiet ausgeschlossen werden.
Von allen Ratsmitgliedern wurden Bedenken erhoben; die Hauptargumente sind:
• die unmittelbare Nähe zur Gemarkungsgrenze Ruppach zumindest einer Anlage.
• In der benachbarten Flur in der Gemarkung Ruppach-Goldhausen befinden sich Ausgleichsflächen vor allem für den Vogelschutz und die Naherholung.
• Mit der Errichtung dieser Anlage wird der einzig verbleibende Erholungsraum für Ruppach-Goldhausen wesentlich beeinträchtigt; Belastungen zu Gunsten der Allgemeinheit durch Bergbau und Gewerbeansied- lung, Bahn und Autobahn.
• Die Gemeinde Ruppach-Goldhausen trägt bereits jetzt in erheblichem Maße Lasten
zu Gunsten der Allgemeinheit
• Die Schaffung gleicher Lebensbedingungen innerhalb der Verbandsgemeinde ist nicht mehr gewährleistet.
• Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist nur mit Subventionen möglich; wurde bereits von EU-Kommissar Mario Monti bemängelt.
• Der als überörtlich ausgewiesene Rad- und Wanderweg (Zehnhäuser Weg) ist wegen Eiswurf gefährdet.
• Neueste Rechtsprechung geht davon aus, dass bereits im Planungszustand Positiv- wie Negativflächen ausreichend begründet sein müssen; dies ist nur mittels umfangreicher Gutachten zu begründen und kann faktisch nicht geleistet werden. Das aktuelle Urteil (75 Seiten) muss noch näher ausgewertet werden.
• Der Beschluss durch den Verbandsgemeinderat erfolgte ohne Information oder Beteiligung der Bevölkerung.
• Da ca. 4/5 des Verbandsgemeindegebietes im Naturpark Nassau liegen und sicherlich der kleine verbleibende Rest nicht alle Belastungen alleine tragen kann, müssen verbandsgemeindeübergreifende Lösungen gefunden werden; der Raumordnungsplan bietet Möglichkeiten dazu.
• Wegen der zur Zeit unklaren Rechtslage muss der Beschluss ausgesetzt werden.
• Im Bereich der Verbandsgemeinde sind Flächen mit höherer Windstärke und größerem Abstand zu Wohnbau- und Erholungsflächen vorhanden, die zur Ausweisung wesentlich besser geeignet sind.
• Argumentationen wie Lärmentwicklung oder Schlagschatten greifen nicht in der Argumentation aus Ruppach-Goldhäuser Sicht wegen der räumlichen Entfernung zur Ortslage Ruppach-Goldhausen; jedoch sind die Ortslage von Steinefrenz (Abstand ca. 600 m) sowie die Aussiedlerhöfe Sonnenhof und Marienhof (Abstand ca. 300 m) hiervon betroffen.
Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen sprach sich gegen die dargestellte Ausweisung aus.
Vogelschutzgebiete und Ausgleichsflächen in Ruppach-Goldhausen
Ortsbürgermeister Sprenger stellte die betroffenen Flächen vor und erläuterte das Konzept. Dieses soll - wie in der Sitzung vorgestellt - umgesetzt werden.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzuna 2003 an. a
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgeleqt Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2003, die die summarische Zusammenfassuna de«; Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 749 . 000,00 €
Vermogenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. i e 3g6 00Q .
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folot fest gelegt: a 1
Grundsteuer A. 9RQ
Grundsteuer B . ZZZZZZZZZ .o?? V ' \Y
Gewerbesteuer. ZZZZ.'. . V- u
Die Hundesteuer beträgt . u V-
für den ersten Hund . .
für den zweiten Hund . ZZZZ. .si nn €
für jeden weiteren Hund. ZZZZZ. .102 00 €
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw Pr* '1
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haltsjahr2003 enthält der dem Haushaltsplan beigef^yjWtf
aus werden auszugsweise einige Informationen zur v „,h
Rückblick 2002
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2002 ist positive, fTilaunc Zahlen des Haushaltes 2002 zu erwarten war. Zum AuL a H Finanz dadurch, dass eine ursprünglich vorgesehene Neuverl??i ' ' von 74.000,00 € nicht eingetreten ist und dass die on" noch über Rücklagen von 9.072,12 € verfügen kann Die günstige Entwicklung wurde insbesondere hervoran 1 1 reinnahmen bei der Veräußerung von Grundstücken sn!l gerungen oder Einsparungen bei Investitionen. DieGiwi zum 31.12.2002 beläuft sich auf 242.482,07 € Eine sich! J- nende Pro-Kopf-Verschuldung von 213,26 € liegt demänfr* gleichbaren Landesdurchschnitt von 318,02 €. innahr
Man kann also zusammenfassend feststellen, dass sich ri f basis für die Aufstellung des Etats 2003 deutlich qeaeniW ten des Haushaltes 2002 verbessert hat. M
Aden
Haushalt 2003
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.145.000,00 € fo auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 749.00000T ausgeglichenen Vermögenshaushalt 396.000,00 €. ’
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredits 48.000,00 € benötigt werden, ist deren konkrete Festsetzung haltssatzung erforderlich. VerpflichtungsermächtigungensM veranschlagen, so dass sich eine Festsetzung erübrigt. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich vrg € um 94.000,00 € auf nunmehr 749.000,00 €. Der Rückg^fOrdnu mens ist darauf zurückzuführen, dass sich der Forstetatfef über dem Vorjahr reduziert hat und die Einnahmen im Bereift; Vergleich zum Haushaltsjahr 2002 erheblich nach untenkorri mussten. 1
Für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen bildet dasSteuei im Unterabschnitt “Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem.1 das wichtigste Einnahmenpotential des Verwaltungshaushatel zentuale Anteil an den Gesamteinnahmen beläuft sich aul{ (Vorjahr: 83,53 v. H.).
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folg« chen erwartet:
2002 3,19 v. H. 0,47 v. H.
8,19 v. I
4,62 v. H.
Erstattungen, Zuweisungen, Zinsen Gebühren
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaut. hen auf den Erfahrungswelten des Vorjahres, sind aufgrund« nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche odertarifveitr' gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentual einzelnen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an den Geaf ben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 2003 E
1. Personalausgaben.14,41 v. H. (VorjahrL ^
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,28 v. H. (Vorjahr!;
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche y.
Einrichtungen .3,73 v. H. (Vorjahr ‘
4. Umlagen.59,99 v. H. (Vorjahrs ‘
5. Zinsausgaben .1,59 v. H. (Vorjahr^
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt .4,00 v. H. (Vorjahr;
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 2003 f unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen unddea^ lig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für das l fahren “Damm-Steinheck” ein Überschussbetrag von 30i Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 21.05.2002 beschlossene! gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des VenWW tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhabe das Volumen. «
Für folgende Investitionen, lnvestitionsförderungsmaßnaW|
gaben sind entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung 2 1
1. Ausstattung Bürgermeisteramt (PC).
2. Kinderspielplätze - Bauausgaben.
3. Freizeitgelände - Bauausgaben.
4. Grunderwerb im Umlegungsverfahren.
5. Zuweisung für Dorferneuerungsmaßnahmen.
6. Straßenbau allgemein - Bauausgaben.
7 - Ausbau der Schulstraße jjlke
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.. w
Ausbau des Kirchweges
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9 - Erschließung “Damm-Steinheck”
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Straßenoberflächenentwässerungsanteil.."
10. Umbau und Modernisierung der Aussegnungshallo
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