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Konzentrationsplanung ein entgegenstehender öffentli- an anderer Stelle.
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Nr. 12/2004
” enemeinschaft Mittelrhein-Westerwald nutzt diesen Pia- indem sie im Entwurf des Teilplanes, der die Windener- h! ifft Vorbehalts- und Vorranggebiete mit gleichzeitigem Aus- 1 auch dS* ^Kfldeutsamer Vorhaben im übrigen Planungsraum vorsieht ^ifürdie Frage, ob eine Anlage raumbedeutsam ist, kann ange- üden dass dies ab einer Mindesthöhe von 100 m der Fall ist. hiPte sind Gebiete, die für die Nutzung der Windenergie sozu- '® rviert sind, im Rahmen einer späteren Abwägung - z.B. in der _ _ , 5 ln-haben sie ein besonderes Gewicht, weil Vorhaben, die I) Bf eanlagen verhindern würden, unzulässig wären.
JJJ s ind verbindliche Ziele der Raumordnung und der Lan-
?n Nach Einschätzung der Pianungsgemeinschaft haben sie ein ICH konfliktpotential mit anderen Funktionen und Nutzungen. Darü- l&MfJLjsen sie aus windkrafttechnischer Sicht eine möglichst hohe aus haben eine Mindestfläche von 25 ha und einen Mindestab-
S Kilometer voneinander.
itsaebiete liegen in Bereichen, die für die Windenergie bedeutend für die es noch keine abschließende Abwägung gibt. Bei Planungen ist eine Abwägung erforderlich, in die auch die mög- Szung für Windenergie einzubeziehen wäre.
«Planung der Verbandsgemeinde in Form des Flächennut- Ls und der Ortsgemeinden in Form der Bebauungspläne sind Regionalen Raumordnungsplan anzupassen. Konkurrierende Nutsind dabei ausgeschlossen.
«tderVerbandsgemeinde Montabaur hat die Planungsgemeinschaft vorbehaltsgebiete östlich der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen \m nördlich von Girod (18 ha) und ein Vorranggebiet nördlich von ihausen (209 ha) ausgewiesen. Im Rahmen der gesetzlich vorge- enen Anhörung wird der Verbandsgemeinde Gelegenheit gegeben, Planungsabsichten der Regionalplanung Stellung - Teilplan Wind- i-Stellung zu beziehen. Die Stellungnahme der Verbandsgemein- der Ortsgemeinden soll Gelegenheit geben, auf örtliche Belange Sonderheiten, die von der Planungsgemeinschaft bei der Erstellung Entwurfs nicht berücksichtigt wurden, hinzuweisen.
(Stellungnahme, über die der Verbandsgemeinderat zu entscheiden 0 der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald bis zum 12. i 20O4vorzulegen. Zur fachlichen Unterstützung wurde die Erstellung liidenergiestudie in Auftrag gegeben. Das damit beauftragte Büro isregionalplanerischen Auswirkungen für die Ausweisung der Voräs-und Vorranggebiete im Detail untersucht. Das Ergebnis wurde Fachausschüssen und dem Umweltbeirat vorgestellt und ist Grund- und Bestandteil der Stellungnahmen von Verbandsgemeinde und lenen Ortsgemeinden an die Planungsgemeinschaft. Die Pla- jsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald geht im Entwurf des Regio- iRaumordnungsplanes von einem Mindestabstand zwischen Windigen und Wohnbebauung von 500 m aus. In der Windenergie- iewurde - in Anlehnung an die Regelungen anderer Bundesländeriestabstand von 750 m gefordert. Zwischen der Erstellung der Stu- «Ider Sitzung des Verbandsgemeinderates setzte auf Landesebe- ä* Diskussion über die Mindestabstände ein. Es zeichnet sich ab, ileLandesregierung einen Mindestabstand von 1.000 m empfehlen Die Argumentation im Verbandsgemeinde rat machte deutlich, dass ilalls dieganz überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder einen Min-
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30 Uhr 00 Uhr 30 Uhr 00 Uhr 30 Uhr 00 Uhr 30 Uhr 00 Uhr 30 Uhr l/126-0
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' "■ Wand von 1.000 m für notwendig hält.
paeister Edmund Schaaf erläuterte die von der Verwaltung erar- inderates steBeschlussvorlage. Nach Prüfung und Abwägung aller Faktoren, irschutzfachlicher Belange - dazu gehört auch der Arten- und Bio- jsamman, Wz-, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungs- Sonder Freiräume, wird seitens der Verwaltung das Ergebnis wie folgt Stellung wengefasst: Auch die Planungen der betroffenen Ortsgemeinderäte irgje Weh der weiteren Entwicklung ihrer Gemeinden waren in die Über
all einzustellen.
«haltsgebiet in der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
und der vorliegenden planungsrechtlichen Ausschlussgründe (entstehende, konkretisierte Bauleitplanung) und der im Übrigen zu »den hohen Konflikte zu anderen Schutzgütern kann dem Vorbe- Wet nicht zugestimmt werden.
«Itsgebiet in der Ortsgemeinde Girod «ebenen Möglichkeiten der gemeindlichen Siedlungsentwicklung aktuellen Flächennutzungsplan bereits vorgesehen und stehen y, i en Vorbehaltsgebiet entgegen. Zusätzlich ergeben sich auch onehmen, Wie Konflikte, insbesondere mit dem Biotop- und Artenschutz sowie ’ wird I 7 Un9sfunktion eines noch nicht durch überörtliche Planungen in nntepnw- «genommenen, wohnnahen Naturraumes.
mH k? e * > ’ et > n der Ortsgemeinde Nentershausen/Niedererbach
i^Rpian- lp to e r n . e ^ iestudie kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung eines gesichert iiw^^^^tand 68 zur Siedlungsentwicklung eine im^nordli-
inoch ent- n offen zu halt“. Die- (Stimmten ruweisen. nt und der fden. Als
Regionale sgemein-
,n Plänen
■heblichen ahlderso jer 1 1.000 luch Stande für die- I der Win- g der Win- rgie durch ingsunter-
— Fläche von ca. 97 Hektar restriktionsfrei, d.h. ohne form in«”" d ‘ e Windenergie nutzbar, ist. Bei einem Schutzab- totar c T ver ringere sich die restriktionsfrei mögliche Fläche aut Es bleibe aber ein hohes Konfliktpotential mit dem Biotop- und msitaM-u zum Verzicht auf die Ausweisung dieser Fläche als Vor- C h ren so,lte - Darüber hinaus würde der einzig verbleibende der Region in unzumutbarer Weise eingeschränkt.
«iJl cler Verwaltung stimme mit den Voten der Ortsgemeindera- ^ Irenen Ortsgemeinden inhaltlich überein.
C°H rSi * ender Wolfgang Müller (CDU) nahm in seiner Rede en Beeinträchtigungen, die durch Windenergieanlagen
besondere auch im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz eintreten konnten und befürchtet eine Gefährdung für die Zugvögel.
Aber auch das Wohn- und Lebensumfeld für die rund 4.000 Menschen, die im Einzugsgebiet der Vorrangfläche Nentershausen/Niedererbach/ Dreikirchen leben, sei ohnehin schon erheblich beeinträchtigt durch die Bundesautobahn, die ICE-Strecke, Basalt- und Tonabbaubetriebe und diverse Gewerbeansiedlungen. Es könne nicht hingenommen werden, dass der einzige noch zusammenhängende Natur- und Erholungsraum in dieser Region durch eine die Landschaft dominierende Windenergieanlage zerstört wird.
Die CDU-Fraktion begrüße daher den Beschlussvorschlag der Verwaltung, mit dem deutlich auch das besondere Schutzbedürfnis dieser Vorrangfläche herausgearbeitet worden sei.
Fraktionsvorsitzender Jürgen Kronjäger (SPD) hob hervor, seine Fraktion sei grundsätzlich für die Errichtung von Windenergieanlagen und begründete dies mit den Vorteilen der Windenergie. Deshalb könne auch der hiesige Bereich als Standort nicht ausgeschlossen werden.
Weiter nahm er Bezug auf die Windenergiestudie, in der bereits alle nur denkbaren möglichen Argumente, die gegen die Errichtung von Windenergienanlagen sprechen, untersucht wurden. Mit dem Ergebnis dieser Studie sei die SPD-Fraktion einverstanden. Deshalb sei die Ablehnung der Vorbehaltsgebiete in den Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen und Girod auch anzuerkennen. Auch das Untersuchungsergebnis, das das Gebiet Nentershausen/Niedererbach als Vorranggebiet ausweise, sei eindeutig - die für die Windenergienutzung verbleibende Fläche von 97 Hektar (bei Abstand von 750 m zur Wohnbebauung) bzw. 67 Hektar (bei Abstand von 1.000 m) könne mit sachlichen und glaubwürdigen Argumenten nicht vermieden werden und mögliche Nachteile für Mensch und Natur seien hin- nehmbar. Die SPD-Fraktion stimme daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der über das Ergebnis der Windenergiestudie hinausgehe, deshalb nicht zu.
Fraktionsvorsitzender Heinz Vietze (FWG) unterstützte für seine Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung und erklärte, seines Erachtens spiegele diese auch die Vorberatung in den Fachausschüssen und im Umweltbeirat wider.
Fraktionsvorsitzender Dietmar Eisenhuth (B 90/Grüne) dagegen sprach sich nachdrücklich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus und kritisierte insbesondere auch die Argumente, die CDU-Frakti- onsvorsitzender Wolfgang Müller anführte, um das „besondere Schutzbedürfnis“ für das Vorranggebiet Nentershausen/Niedererbach deutlich zu machen. Er persönlich sei aus Überzeugung ein absoluter Gegner der Atomkraft und empfinde daher die Argumentation in der Beschlussvorlage gegen die Windenergieanlagen als unehrlich.
Bürgermeister Edmund Schaaf stellte sodann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, der zum Inhalt hat,
auf die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes in den Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen und Girod in ihrer Gesamtheit zu verzichten
auf die Ausweisung des Vorranggebietes nördlich von Nentershausen, von der (neben der Ortsgemeinde Dreikirchen in der Verbandsgemeinde Wallmerod) die Ortsgemeinden Nentershausen und Niedererbach betroffen sind zu verzichten. Grund hierfür ist neben den bereits in der Windenergiestudie aufgeführten Gründen das hohe Schutzbedürfnis dieses Bereiches angesichts der bestehenden außergewöhnlichen Vorbelastungen des Natur- und Landschaftsraumes durch Bundesautobahn und ICE-Strecke und der daraus resultierenden besonderen Bedeutung des Gebietes für die Erholungs- und Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung.
Darüber hinaus wird gefordert, die Pufferzonen in Bezug auf Siedlungsflächen auf einen Mindestabstand von 750 Metern festzusetzen und es wird die Initiative der Landesregierung unterstützt, diesen Abstand auf 1.000 Meter zu erhöhen.
Dieser Beschluss wurde mit der Ratsmehrheit von 25 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst.
Ein weiterer Beschluss wurde im Rahmen dieser Sondersitzung gefasst, nämlich die
Namensgebung für die Grundschule Welschneudorf.
Die Grundschule Welschneudorf hat beantragt, der Schule den Namen „Kastanienschule Grundschule Welschneudorf“ zu verleihen. Es ist Aufgabe des Schulträgers, also der Verbandsgemeinde Montabaur, jeder Schule eine Bezeichnung zu verleihen, in der die Schulart und die Schulsitzgemeinde anzugeben ist. Auf Wunsch und mit Genehmigung der Schulbehörde kann auch ein Zusatz - in diesem Falle also der Name „Kastanienschule“ - aufgenommen werden. Der Verbandsgemeinderat hat dazu einstimmig sein Einverständnis erklärt die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderliche Genehmigung bei Schulreferat in Trier einzuholen.
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der
Montabaur, Koblenzer Str.
vorstellen.
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.
Insgesamt 100 Fahrzeuge wurden während der zweistündigen Kontrolle gemessen.

