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Wochenblatt VG Montabaur

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27. märz 2004 I flhrbachhalle Boden

ClnttKtsttarten erteilet) Sie im Uarwtwuf für 10,- unter unserer (fotliRe-flr.: (826021 958489, bei Scbfflbuiaren Wetzlar in IHonUbaur und in der GaststätteZur Tante Anna" ln Boden, nu&erdem an der Abendkasse für 12,-. tülr freuen uns mH Ihnen auf ein Shnw-Ptigrimm der fxlrakiasse!

Öffentl. Bekanntmachungen

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 10.03.2004 Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kreisstraße Nr. 82 (K 82)

mit Anbindung an die Landesstraße Nr. 313 (L 313) durch einen Kreisverkehrsplatz in Montabaur - Anhörungsverfahren -

1. Der Erörterungstermin beginnt

am Dienstag, den 06. April 2004 um 9.30 Uhr

im großen Sitzungssaal (Rathausneubau, 3. Ebene) der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stel­lungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belan­ge durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmäch­tigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbe­stellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich.

(Siegel) Edmund Schaaf, Bürgermeister

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Die Verwaltung informiert

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an.

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Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montah, oder Postfach 1262, 56402 Montabaur aDaur

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Montag. 08.00 bis 12.30 Uhr

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Dienstag. 08.00 bis 12.30 Uhr

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Mittwoch. 08.00 bis 12.30 Uhr

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Donnerstag. 08.00 bis 12.30 Uhr

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Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8-°° bis 16-00 Uhr durchgehend!

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend!

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend'

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Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr - 1 '

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Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr;

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Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

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Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr .

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Freitag...08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

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Beraten und beschlossen

2!?w ma u ive 5 aus d ® r öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeindei aer Verbandsgemeinde Montabaur vom 11 . März 2004

Der Verbandsgemeinderat fand sich zu einer Sondersitzung zusammen, Bitz-, Be um über die |mderFr (

Beteiligung der Verbandsgemeinde Montabaur an der Aufstellung aes Regionalen Raumordnungspfanes - Teilplan Windenergie

zu beraten.

Die Windenergienutzung erlebte in den 90er Jahren einen erheblichen ^9^ Aufschwung. Im Zeitraum zwischen 1990 und 2001 ist die Anzahl der so aer v genannten. Windenergieanlagen in Deutschland von 350 auf über 11.000 »end niagen angestiegen. Dabei wurden und werden zunehmend auch Stan- aorte in den Mittelgebirgen in Anspruch genommen. Hauptgründe für die- r iet nie se Entwicklung bestehen zum einen in der Weiterentwicklung der Win- Wialtsgel aenenergietechnik und zum anderen in der politischen Förderung der Win- Wiebem aenergienutzung. Der Bundesgesetzgeber fördert die Windenergie durch m aktuell das Energieeinspeisungsgesetz, wonach die Energieversorgungsunter- Wanten nehmen Strom aus Windkraftanlagen zu erhöhten Preisen abnehmen, hoheKonf also die Windenergie subventionieren müssen. Baurechtlich wird die titiolungsj Zulassung von Windkrafträdern erleichtert, weil sie als sogenannte pnvi- Wigeni egierte Vorhaben im Außenbereich eingestuft werden. T^ebie

m so genanntenAußenbereich, also außerhalb bebauter Gebiete un Pdenerg rtslagen, sind Windenergieanlagen zulässig, wennöffentliche Betov PMster-Mir pe nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesiche Bereich li ist. Um einer unkontrollierten Ausbreitung solcher Anlagen dennoch eni- Wnk Un?

gegen zu wirken und den Gemeinden Steuerungsmöglichkeiten offe joni.oo na ten gibt es im Baugesetzbuch (BauGB) denPlanungsvorbehalt.uie- % Es , 3 c^ gsvorbeha,t ermöglicht den Planungsträgern, an best eilen Flachen für Windkraftanlagen vorzusehen und , ai | sz ^ nHrfer ^ Ie,f üh adurch soll eine Konzentration von Windkraftanlagen ermöglicht u aiim d e ,

Pi=n Sen Aufstellun 9 en verschiedenen Stellen vorgebeugt w ® rc *. a | e J a 9edf Planungsinstrumente für diese Konzentration kommen der ReI ^tröffe,

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Raumordnungsplan und der Flächennutzungsplan d ® r rec | ie nden P'® nen ^igzu de de in Betracht. Wenn eine Ausweisung m de l