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Wochenblatt VG Montabaur
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27. märz 2004 I flhrbachhalle Boden
ClnttKtsttarten erteilet) Sie im Uarwtwuf für € 10,- unter unserer (fotliRe-flr.: (826021 958489, bei Scbfflbuiaren Wetzlar in IHonUbaur und in der Gaststätte „Zur Tante Anna" ln Boden, nu&erdem an der Abendkasse für € 12,-. tülr freuen uns mH Ihnen auf ein Shnw-Ptigrimm der fxlrakiasse!
Öffentl. Bekanntmachungen
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 10.03.2004 Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Kreisstraße Nr. 82 (K 82)
mit Anbindung an die Landesstraße Nr. 313 (L 313) durch einen Kreisverkehrsplatz in Montabaur - Anhörungsverfahren -
1. Der Erörterungstermin beginnt
am Dienstag, den 06. April 2004 um 9.30 Uhr
im großen Sitzungssaal (Rathausneubau, 3. Ebene) der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich.
(Siegel) Edmund Schaaf, Bürgermeister
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Die Verwaltung informiert
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
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Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montah, oder Postfach 1262, 56402 Montabaur aDaur
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Montag. 08.00 bis 12.30 Uhr
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Dienstag. 08.00 bis 12.30 Uhr
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Mittwoch. 08.00 bis 12.30 Uhr
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Donnerstag. 08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag. 8.00 bis 12.30 Uhr
Zentrale Telefonnummer. 02602/126-0
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Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag.8-°° bis 16-00 Uhr durchgehend!
Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend!
Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend'
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend j
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Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag.08.00 bis 12.30 Uhr - 1 '
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Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr;
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Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
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Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr .
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Freitag...08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192
Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
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Beraten und beschlossen
2!?w ma u ive 5 aus d ® r öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeindei aer Verbandsgemeinde Montabaur vom 11 . März 2004
Der Verbandsgemeinderat fand sich zu einer Sondersitzung zusammen, Bitz-, Be um über die |mderFr (
Beteiligung der Verbandsgemeinde Montabaur an der Aufstellung aes Regionalen Raumordnungspfanes - Teilplan Windenergie
zu beraten.
Die Windenergienutzung erlebte in den 90er Jahren einen erheblichen ^9^ Aufschwung. Im Zeitraum zwischen 1990 und 2001 ist die Anzahl der so ™ aer v genannten. Windenergieanlagen in Deutschland von 350 auf über 11.000 »end niagen angestiegen. Dabei wurden und werden zunehmend auch Stan- ■ aorte in den Mittelgebirgen in Anspruch genommen. Hauptgründe für die- r iet nie se Entwicklung bestehen zum einen in der Weiterentwicklung der Win- Wialtsgel aenenergietechnik und zum anderen in der politischen Förderung der Win- Wiebem aenergienutzung. Der Bundesgesetzgeber fördert die Windenergie durch m aktuell das Energieeinspeisungsgesetz, wonach die Energieversorgungsunter- Wanten nehmen Strom aus Windkraftanlagen zu erhöhten Preisen abnehmen, hoheKonf also die Windenergie subventionieren müssen. Baurechtlich wird die titiolungsj Zulassung von Windkrafträdern erleichtert, weil sie als sogenannte pnvi- Wigeni egierte Vorhaben im Außenbereich eingestuft werden. T^ebie
m so genannten „Außenbereich“, also außerhalb bebauter Gebiete un Pdenerg rtslagen, sind Windenergieanlagen zulässig, wenn „öffentliche Betov PMster-Mir pe nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesiche Bereich li ist. Um einer unkontrollierten Ausbreitung solcher Anlagen dennoch eni- Wnk Un?
gegen zu wirken und den Gemeinden Steuerungsmöglichkeiten offe joni.oo na ten gibt es im Baugesetzbuch (BauGB) den „Planungsvorbehalt.uie- % Es , 3 c^ gsvorbeha,t “ ermöglicht den Planungsträgern, an best ™ eilen Flachen für Windkraftanlagen vorzusehen und , ai | sz ^ nHrfer ^ Ie,f üh adurch soll eine Konzentration von Windkraftanlagen ermöglicht u aiim d e ,
Pi=n Sen Aufstellun 9 en verschiedenen Stellen vorgebeugt w ® rc *. a | e J a 9edf Planungsinstrumente für diese Konzentration kommen der ReI ^tröffe,
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Raumordnungsplan und der Flächennutzungsplan d ® r rec | ie nden P'® nen ^igzu de de in Betracht. Wenn eine Ausweisung m de l

