Wochenblatt VG Montabaur
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Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 37 km/h festgestellt werden.
Innerhalb von zwei Stunden fuhren 3 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 7 Fahrzeuge bis zu 65 km/h, 5 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, ein Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 75 km/h gemessen und ein weiterer Fahrzeugführer mit 87 km/h.
Insgesamt 83 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.
Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
Montabaur (einschließlich Stadtteile)
Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
Oer besondere Service für unsere Bürger:
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Augst-Linie: 0 26 20/95 33 88
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Bitte beachten Sie: Jede Fahrt muss 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt (Telefonnummern s.o.) angemeldet werden Weitere Informationen sowie Taschenfahrpläne glbt‘s bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.
Nur noch drei Wochen - Arbeitgeber-Meldung zur Beschäftigung Schwerbehinderter fällig
Zahlreiche heimische Betriebe müssen noch bis 31. März ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht nachkommen. Betroffen ist, wer im Jahr 2003 durchschnittlich mehr als 20 Arbeitsplätze hatte und deshalb zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Alle Betriebe haben in den vergangenen Wochen ein entsprechendes Schreiben der Agentur für Arbeit und die dazu gehörenden Vordrucke erhalten. Es ist auch möglich, die Anzeige elektronisch zu erstatten. Neben elektronischen Anzeigen über Internet akzeptiert die Agentur für Arbeit für das Anzeigejahr 2003 auch erstmalig Anzeigen auf CD-ROM.
Arbeitgeber, die ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie beträgt monatlich bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 % = 105 EUR, von 2 % bis weniger als 3 % = 180 EUR und von weniger als 2 % = 260 EUR
pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz. Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen.
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Samstag, 20. März 2004 07.00 bis 16.15 Uhr .
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Das Team des
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31. März 2004: Letzter Termin für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2003
Für das Jahr 2003 können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur noch bis zum 31. März 2004 wirksam gezahlt werden. Wichtig ist dies vor allem für Versicherte, die sich durch die regelmäßig
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
oh. ^ ma " un< d Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannte nungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeinde .mH h r D h d :' Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153ff.- tor,w5 ei r ° es d mrr iungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wjttich^KG, 56195Höhr
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Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung I °
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Fürunverlan t E ' n2elversanddurc h den Verlag0,60 Euro zzgl Vertag keine^Haftunn^rtlf Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der gekennzeichnet sein i mw ,u dssen m,t Namen und Anschrift des Verfassers i gereicht werden so " ten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein-
ezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,!
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der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche
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