Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 02.03.2004
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, dienach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehor de vom 01.03.2004 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 411 000 >°0 Eur0
in der Ausgabe auf. 411 000 ' 00 Euro
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.333.000,00 Euro
in der Ausgabe auf.333.000,00 Euro
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. >
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. >
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.22,00 Euro
für den zweiten Hund.46,00 Euro
für jeden weiteren Hund.75,00 Euro
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund.500,00 Euro
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 01.03.2004
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises i.A. Meckel
Abt. 2-20, Az.: 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.03.2004 bis 24.03.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags, von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heilberscheid, 02.03.2004 Braun
Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.) Ortsbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat. ’
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Westerwälder Borussenfohlen Heilberscheid
Für die Reise zum Bundesligaspiel Bayern München - Borussia Mönchengladbach am Samstag, 27.03.2004, sind noch drei Karten erhältlich. Kostenpunkt: Euro 56,00 für Mitglieder, Euro 86,00 für Nichtmitglieder. Abfahrt vom ICE-Bahnhof Montabaur erfolgt um 8.45 Uhr.
i 9 ?« n r°M h l ? 1 ltfa l! re " möch 5f. bitte umgehend anmelden unter Tel.: 06485/ 1238 (Markus Gerharz) oder 06485/4259 (Detlef Kremers).
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
ab 17.03.2004
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Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des WesterwaMk der Westerwälder Zeitung vom 28.02.2004 über die EinreiehunawSSlu Vorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegel
Bei der am 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderah Nentershausen sind 16 Ratsmitglieder zu wählen at
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen hu stens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der OrtsbüraermT sterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerte! benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe fe !lfürd Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 zum Ortsgemeinderatw# M13 0' berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriftfcv ^achsin Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit* Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unten mWahlvor Zeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für $ Bewerb
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Bürgern -süd zur B< terwäldei
jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unten Zungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsuni Schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abscl IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden , 1
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden, Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemqin- dewahlleiter
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1 .
2 .
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3.
während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltuni Rosenstraße, Jugendheim, 56412 Nentershausen beim Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Greiser, Nahestraße 2,56412 Nentershausen oder . ktändig u
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Neu- Lwahlvo bau, Ebene 2, Zimmer-Nr. 233, Konrad-Adenauer-Platz 8,564^ ^läge Montabaur einzureichen. / öiisljürgerm
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.2004,18.00 Uhr, ab. dfe
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Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Warn* ^ 2 - 4,5 ergruppen muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter jiOrtsbürai gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.2004,18.00 Uhr, schriftlich durch ^ die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. f Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen una Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustirnmen, » ^ 7 . Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustim- ' mung der Vertrauenspersonen. ,
56412 Nentershausen, 12.03.2004 ^onsbürgermei^
zugleich als Gemeindewahliß r
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Budo-Sportverein Diez e.V.
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Anfängerkurs in Selbstverteidigung Ne p.
Einen Anfänger-Grundkurs bietet der BSV Diez mit se in er Abtei u 9 Bl u tershausen für alle Kinder ab 7 Jahre jeweils montags und do ' F'wschlägei in der Zeit von 15.00 bis 16.15 Uhr, an. Den Interessierten werae ^erVertra techniken aus der Sportart Ju-Jutsu an 5 Nachmittagen vermi • j f'ffedererf su ist eine moderne Selbstverteidigungsart, die sich aus Juao, a(s Karate zusammensetzt. Ju-Jutsu ist längst bei der .-c selbstbe- Ausbildungsbestandteii. Ebenso wird durch diese Sportart rt; j a hn- wusstsein, Konzentration, Ausdauer und Disziplin trainiert. . unter Straße 10,56412 Nentershausen. Weitere Informationen er .
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06485/911696. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt Geist und Seele in Einklang bringen es nj n se-
Das Erlernen von Tai Chi und Qi Gong erfordert Geduld,'^haften, die rm hen, Gelassenheit und zielgerechtes Handeln - alles Eigen an we i- alltäglichen Leben oft hilfreich sind. Sie werden lernen zu ist,
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