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Montabaur

n pntsprechend zu handeln. Die Langsamkeit und Natür- ^ an lunaen lässt Sie geschmeidiger werden. Das Üben von wird auch Ihre Konzentrationsfähigkeit lernen. Mit jeder M Ql ^hen tun Sie etwas für ihre Konzentration, was Ihnen sicher- W e rbeit j hren Hobbys und anderen Tätigkeiten zugute kommt, tfcps' 10 Abende jeweils freitags von 19.30 bis 20.30 Uhr iJhl ist begrenzt. Weitere Informationen erhalten sie unter

Nr. 11/2004

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Niedererbach

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hstunden des Ortsbürgermeisters

n .von 19.00 bis 21.00 Uhr

. von 18.00 bis 20.00 Uhr

Verwaltung. .Tel.: 06485/224

feister.Tel, 06485/1541

etliche Bekanntmachung Lneindewahlleiters

ln Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl Seinderates sowie für die Wahl jSrgermeisterin/des Ortsbürgermeisters S'^zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises in /pw*" «(Wälder Zeitung vom 28.02.2004 über die Einreichung von Wahl- dieselbe für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

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eratwahL jeram 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in

schritt, Keibach sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

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Die Unter- $Wahlvorschiag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch- ässig. Für $ Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermei- ides Ortsbürgertneisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber atwerden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Mvorschlag muss von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wähl­ten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). (Vorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die lagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unter- mgdurch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für Bl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

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ilvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstüt- IBterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- äenkönnen mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen rwaltung lern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt innen Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

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Ätändig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver- miW ahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. «'Schläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl ödstjürgermeisterin/des Ortsbürqermeisters sind bei dem Gemein-

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i tad der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Mit- ^2-4,56412 Niedererbach

wOrtsbürgermeister Berthold Ortseifen, Am Löhn 17,56412 Nieder­

er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Neubau, ^Zimmer-Nr. 233, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

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frreichungsfrist läuft am Montag, dem 03.05.2004,18.00 Uhr, ab.

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. der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl- f? eri muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter ^spätestens am Freitag, dem 28.05.2004,18.00 Uhr, schriftlich jvertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt wer- "yifeirh enver * 3 ' nc * un 9 muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und erstags. tJJ® rder einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei i Grund- j,f la 9en nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustim- .Ju- J ut- .jVertrauenspersonen.

(idound pWererbach, 12.03.2004 Berthold Ortseifen

3GS als Ortsbürgermeister

elbstbe- zugleich als Gemeindewahlleiter

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Jammtisch:

Z 5.00 Seniorenstammtisch treffen wir uns am Freitag, 12.03.2004, Schützenhaus.

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Hinse- i, die im an wel­

tlich ist- jLi'i^'^-2004, wird wieder um den inzwischen sehr beliebten dabzu- ö es chossen. Alle Teilnehi

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Alle Teilnehmer werden hiermit noch einmal auf ernen Wettbewerb hingewiesen.

Ostereierschießen:

Auch in diesem Jahr findet am Sonntag, dem 04.04.2004, ab 11.00 Uhr wieder das traditionelle Ostereierschießen statt. Diesen Termin bitte schon einmal vormerken.

SV 1920 Niedererbach e.V.

1. Mannschaft

Unsere Erste spielt am Sonntag, 14.03.2004,14.30 Uhr bei ihrem näch­sten Heimauftritt gegen die Mannschaft des FSV Stahlhofen.

Zu dem Spiel sind Zuschauer und Interessenten herzlich eingeladen.

Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V.

Hiermit laden wir alle Mitglieder zur ordentlichen Jahreshauptversamm­lung am Freitag, 19.03.2004, um 19.30 Uhr, nach Niedererbach, Haus Erlenbach, Gesellschaftsraum, ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bekanntgabe der Tagesordnung; 3. Totenehrung; 4. Bericht des 1. Kassierers; 5. Geschäftsbericht des Schrift­führers; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Entlastung des Vorstandes; 8. Wahl eines Wahlvorstandes; 9. Neuwahl des Vorstandes a) Neuwahl des

1. Vorsitzenden, b) Neuwahl des 2. Vorsitzenden, c) Neuwahl des 1. Kas­sierers, d) Neuwahl des 2. Kassierers, e) Neuwahl des 1. Schriftführers, f) Neuwahl des 2. Schriftführers, g) Neuwahl des 1. Beisitzers, h) Neu­wahl des 2. Beisitzers, i) Neuwahl des 1. Gerätewartes, j) Neuwahl des

2. Gerätewartes, k) Neuwahl des 1. Kassenprüfers, I) Neuwahl des 2. Kas­senprüfers; 10. Programm 2004; 11. Verschiedenes.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags..von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.:.06485/228

Bücherei St. Kilian

Öffnungszeiten:

donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl

der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises in der Westerwälder Zeitung vom 28.02.2004 über die Einreichung von Wahl­vorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

1.

Bei der am 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Nomborn sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermei­sterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstüt­zungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemein­dewahlleiter

1 während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Kirch- straße 1,56412 Nomborn

2. beim Ortsbürgermeister Walter Brach, Schulstraße 9,56412 Nomborn oder

3 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Neubau, Ebene 2, Zimmer-Nr. 233, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 03.05.2004,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter