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und Freizeitsportverein e.V.

b aU .pfmit einem Stepp-Aerobic-Kurs, dieser findet dienstags 20 00 Uhr statt und beginnt am 23.03.2004. Anmel- ^ h S 15 03-2004 bei Simone Bendel, Tel.-Nr. 06485/183391. bile -LitPt 8 Abende und ist für Mitglieder kostenlos, Nichtmit-

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^len 20,00.

| Grün .Weiß Görgeshausen

lA/ir alle Mitglieder der Alten Herren zur Jahreshauptver- ' ?lad !m Freitag, 02.04.2004, um 20.00 Uhr ins Gasthaus zum c '1h herzlich ein. Tagesordnung. 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; hi das vergangene Jahr; 4. Kassenbericht; 5. Bericht der Kas- Entlastung des Vorstandes; 7. Termin 25 Jahre Alte Her- ^hausen' 8. Termine 2004; 9. Verschiedenes

Nr. 11/2004

9.00 Ul _ ben.Teiz

^stunde des Ortsbürgermeisters

w .von 19.00 bis 20.00 Uhr

Werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege- [er 02602/41 57, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/

ran Wahl- jegeben:

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liehe Bekanntmachung GemeindewahUeiters

(ieEinreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl Ortsgemeinderates sowie für die Wahl rtsbiirgermeisteri n/des Ortsbürgermeisters

ffl nd zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises in Isteiwälder Zeitung vom 28.02.2004 über die Einreichung von Wähl­ten höcli<p!! enfür die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben: irgermeiJ

Jewerber j»am 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in

dieselbe »ach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

werden.

»rat wähl- nemWahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch- ichriften). s!4Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermei- soweitdie n'des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber )ie Unter- *rtwerden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden, ii/orschlag muss von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wähl­ten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften), lorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unter­lag durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für iWahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

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iilvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstüt- pterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- fenkönnen mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Rättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt wen Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

^ - Jig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver- ®Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. «Schläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl jjjwgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemein-

ehrend der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung «chstraße 17,56412 Großholbach

Gfoßho^b ^ Ü ^ 6rme ster w ' n ^ riecl Röther, Limburger Straße, 56412

oder

^.^^sndsgemBindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Neu- u. Ebene 2, Zimmer-Nr.233, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410

£fabaur einzureichen.

eienungsfrist läuft am Montag, dem 03.05.2004,18.00 Uhr, ab.

der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl- >iübprc!r!^ ss ^ er Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter i ,ß stens am Freitag, 28.05.2004,18.00 Uhr, schriftlich durch ,J s P ersone n der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. pjeichn® r r D !, ndun 9 muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und %schia Öer e ' nze l n en Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei tovlrt nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustim- te»/.? e " s P w sonen.

'Ch, 12.03.2004 Winfried Rother

Ortsbürgermeister zun laich als Gemeindewahlleiter

Seniorennachmittag

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Namen der Ortsgemeinde Großholbach lade ich sehr herzlich ein zum Seniorennachmittag, am Sonntag, 14. März 2004, um 14.00 Uhr im Bür­gerhaus.

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind gern gesehene Gäste bei Kaffee und Kuchen.

Der Männergesangverein Cäcilia wird den Nachmittag mitgestalten. Wei­terhin werden Bilder und Filme vom Dorfleben vorgeführt.

Anmeldungen richten Sie bitte an mich unter der Telefonnummer 5872 (nach 15.00 Uhr). Mitbürgerinnen und Mitbürger, die gerne einen Kuchen spenden möchten und denen ich bereits jetzt herzlich danke, melden sich bitte gleichfalls unter der genannten Telefonnummer.

Ich würde mich freuen, Sie zu einem kurzweiligen und geselligen Seni­orennachmittag im Bürgerhaus begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455

.Fax: 06485/1830523

Öffentliche Bekanntmachung des GemeindewahUeiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl

der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises in der Westerwälder Zeitung vom 28.02.2004 über die Einreichung von Wahl­vorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 13.06.2004 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Heilberscheid sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermei­sterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstüt­zungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet weden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemein­dewahlleiter

1. während der üblichen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung Schul­straße 2, 56412 Heilberscheid

2. beim Ortsbürgermeister Axel Braun, Lärchenstraße 5,56412 Heilberscheid oder

3. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Neubau, Ebene 2, Zimmer-Nr. 233, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 03.05.2004,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 28.05.2004,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt wer­den. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustim­mung der Vertrauenspersonen.

56412 Heilberscheid, 12.03.2004 Axel Braun, Ortsbürgermeister

zugleich als Gemeindewahlleiter

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