Nr. 07/2004
soweit^
ir Gesellt... esc Jo$s5 enkönm e ^
3 , are Nifo? )l | chen,j J
■ ebau %i •nedhöfeV
»iS
£sä
Stellplätze äuungspii estseb!^
Atzungen Beitrag
nen für 3 estitnm^-
Jung ke tält.
ie nach den* de zuli )er Grünaefejl tigen Flächei rundet tücke >e nützbarst anlagen(Ed ngsanlagenü isanlagenb] werden unddil
Jchließungs stücksfläch lagt, soi'cj neinde stehe™ ?r Baulast dal irdie in derS tungen derEi
tige Erschließ d die Grüne jrch die Zafl II in der Bau. gen nicht vrt| ch Satz 1 nn| igen Teileiräj
l NummeJ
überschnell
in Herste! 1 /:] litragspW^ gedeckt wert I Nummer3B lie Gemeinde
ihenW s B
iMaßnal^
stenspafc
mderes
anntenoni en im S* 1 " 8 wenn hen und
bsfertig® 1
ieinde
W
'^^^deres beschließt, ist diese Voraussetzung mit der n^ teb frtinen Herstellung der Entwässerungs- und Beleuch- betriebster^y erfQ||t _ Die flächenmäßigen Bestandteile erge- ygsemncnw y m Bauprogramm . | n Einzelfällen ist die Ortsge- rpchtiat auf die Herstellung von Entwässerungs- und / jmeinde i Jhtunqseinrichtungen zu verzichten. Dies gilt insbeson- il®* r -^Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen
|dei® Beständigen Parkflächen.
undse nrtsaemeinde im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt, ^itd'i aus dem Bauprogramm ergebenden flächenmäßigen die ?derErschließungsanlage endgültig hergestellt, wenn ^ r 1?7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 BauGB genannten Erschlie- diein ntaaen sowie selbständige und unselbständige Parkflächen ßungsaniay ^ Absatz 2 nummer 4 BauGB eine Befestigung im Sinn f e ähiae m Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Plat- auftr npr Pflaster aufweisen. Soweit im Bauprogramm eine andere * «nnna bzw. eine andere Decke beschlossen ist, gilt diese - abweichend von Absatz 2 Satz 1 - als Merkmal der endgültigen Her-
Iunselbständige Grünanlagen gärtnerisch bzw. landespflegerisch
ISfiächenin den befestigten Teilen entsprechend Absatz 2 Buch- ', hoat heraestellt und die unbefestigten Teile gemäß Absatz 2 Buchstabe b) gestaltet sind.
'sihqtändiqe Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre n im Eiaentum der Ortsgemeinde stehen und gärtnerisch bzw. lan- ie > g erisch gestaltet sind.
[7o-Vorausleistungen
ü Ortsqemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages
iben, wenn
mit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen wurde und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist (sogenannte Herstellungsalternative gemäß § 133 Absatz 3 Satz 1 BauGB).
[Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge können auch in mehre- Raten oder im Rahmen der Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 itz 1 und 2 erhoben werden. Die Vorausleistung ist mit der endgülti- ■itragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht igspflichtig ist.
ji- Ablösung des Erschließungsbeitrages
intstehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs- jges vereinbart werden. Soweit die Ortsgemeinde keine besonderen sebestimmungen erlässt, bemisst sich der Ablösungsbetrag nach der jssichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat- ig zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
[12 - Beitragsschuldner
jßeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- lescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei- jflichtigen Grundstückes ist.
[Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigengesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer irechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
[13-Veranlagung und Fälligkeit
iDie Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli- |ta Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- p)escheides zur Zahlung fällig.
[Der Beitragsbescheid enthält: jdie Bezeichnung des Beitrages, ien Namen des Beitragsgläubigers,
F * en N ame n des Beitragsschuldners, idie Bezeichnung des Grundstückes,
[f e Bezeichnung der abzurechnenden Anlage, r n zu zahlenden Betrag,
*nrfäh 6rechnun g des zu za hlenden Betrages unter Mitteilung der bei- ■Wiigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrund-
nach dieser Satzung, jj« Festsetzung des Fälligkeitstermins,
(und nUn ^’ C * aSS der Be ‘ tra 9 a ' s öffentliche Last auf dem Grundstück
»w'? .Rechtsbehelfsbelehrung.
[Die nkr „ afttreten/Au ßerkraftt reten
aft Se atzun 9 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in
'zeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach zur Erhe- ie n für 111 ! 13 '^ en Be ' tra 9en nach tatsächlichen Investitionsaufwen- ^hließnnnk . erstma 'ige Herstellung von Erschließungsanlagen ISoweit r 9 b6 ' tra9Ssatzung ' EBS ■) vom 20.08.2002 außer Kraft. s ' en Satzunn a9 ? ans * :)r ^ c * 1e nacbl ö er a uf Grund von Absatz 2 aufgeho- 12 Gs l- ** en fanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. tymJn!! nb J lch ' 04.02.2004 (Siegel) Weidenfeiler
i ( l s Snde Ga ckenbach Ortsbürgermeister
r Fassung Sl ® der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) 9 Vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert
(Gleich,
9 von igen
durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Gackenbach, 04.02.2004 (S.) Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Flyer des Arbeitskreises “Gemeindeleben” liegt bei
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Ausgabe dieses Wochenblattes liegt ein Flyer des Arbeitskreises “Gemeindeleben” unserer Dorfwerkstatt bei, mit dem die Mitglieder des Arbeitskreises Sie über zwei aktuelle Projekte informieren möchten.
Sind Sie nach dem Lesen neugierig geworden, haben Sie Fragen, möchten Sie bei der Umsetzung der Projekte mitarbeiten und sich engagieren oder interessiert Sie das Geschehen in den Arbeitskreisen der Gacken- bacher Dorfwerkstatt allgemein? Dann rufen Sie an, weitere Infos gibt es bei den Mitgliedern der Arbeitskreise und beim Ortsbürgermeister.
Wertst ZVlS*
9 ... die Einrichtung eines Generationentreffs!
. die Einrichtung eines Jugendtreffs!

