Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Glückwünsche zum 70. Geburtstag ^ , ah| Hoff .

Am Mittwoch. 11,02.2004 konnte Zu diesem besonderen Fest-

und sleichze 9 a " es

Darüber hfnausmöchte ich Dir ein herzl ' ch ®? "^gg^'Q^sgenfeindm ^ 5 vielfältiges, ehrenamtliches Engagement in unser ° rtsg von 1989 Jahre Mitgliedschaft im Ortsgemeinderat, darunter fünf Janr bis 1994 in der Funktion als 2. Ortsbe.geo^

Mitgliedschaftim Männergesangverein Gackenbachjatkra ge _

im ArbeitskreisÖkologie unserer po^erkstatt undn^ht zuletzt rüstiger Senior - Vorstandsmitglied bei den Buchfinkensenior .

Bleib noch lange gesund und mach weiter so.

Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsburgermeister

Wählergruppe Ulrich Weidenfeiler beteiligt sich an den Kommunalwahlen am 13. Juni 2004 in Gackenbach

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Wählergruppe Ulrich Weidenfeiler beteiligt sich seit 1989 an den Kom­munalwahlen in unserer Gemeinde. Auch bei den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 13. Juni 2004, will die Wählergruppe mit eigenen Wahlvor­schlägen an der Gemeinderatswahl und der Direktwahl des Ortsburgermei- sters teilnehmen und sich dem Votum der Wählerinnen und Wähler stellen. Zur Vorbereitung der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für diese Wahlen findet am Mittwoch, dem 1 8. Februar 2004, ab 20 Uhr, im GasthausZum Wiesengrund eine Mitgliederversammlung der Wähler­gruppe statt. Hierzu sind alle Mitglieder der Wählergruppe sowie am kom­munalen Geschehen interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die Wählergruppe unterstützen möchten, herzlich eingeladen.

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung,

Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/7404

Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874

E-mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: gemeinde-horbach @ gmx.de

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2004

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Horbach in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbei­trages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Horbach erhebt im Kalenderjahr 2004 die Grundsteu­er für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2003 Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abqaben wer­den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 . der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben

SSSSFK Ä ? m a8 eSeÄ SSE

Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgal»4EuklnÄEÄ;

KT Tage durch diese öttentliche Bekanntmachung fcgTichen

BSSÄSrErr" ihne " a " di6Sem Ta ^ schriftlicher Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fest<?pt 7 imn /w Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach VeStiirh, d der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden offentlichung

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bPi .

gememdeverwaltung Montabaur, Rathaus 56410 Verbands

ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widempruchs Hil ZU erhe fhst (SatzJ) nur gewahrt, wenn der Widerspruch ser Frist bei der Behörde eingegangen ist. dem Ablauf d,e '

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtunn 71 , r 7 m Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. P cntung zur Za hlung der

I. V. Stein, Erster Beigeordneter

Möhnen Immerfroh

Wirtreffen uns am Schwerdonnerstag, 17.1 1 Uh rimr nenBaum. ' mGa %

Um Anmeldung bis 17.02.2004 bei Agnes, Tel.: 6584

wird i

MGVCäcilia Horbach e.V.

Chorprobe

Am Freitag, 13.02.2004, proben wir wie folgt: Alle Ten - 19.15 Uhr, alle Bässe von 19.15 bis 20.00 Uhr nor6v oniäi

1 :t";

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltuna

Gemeindehaus Kapellenstraße 5: a

donnerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister. .

Telefax Gemeindeverwaltung/ . .

Ortsbürgermeister. Q .

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: . ^

OG.Huebingen@freenet.de Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:!.

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung

(Herr Thiel).

Telefon Vermietung Grillhütte (Herr Weidenfeiler):.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festseij der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr2|

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundte zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesd Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3311 j Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Hübingen in der derzeit J den Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.$d Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfabl 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 2004 dieGa für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (GrundsteuerA)u Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie diese" Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgal den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, v

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 . der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer! benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in derHöhed richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten sdfflj Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner tretenraj heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung diegj Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein senfff Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte FestsWj Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Verölte» der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabau ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs i s *° ie , w 'jy frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch nochvorde ser Frist bei der Behörde eingegangen ist. . J

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur '«j Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. .

I.V. Stein, Ersterm*

Aus der Ratssitzung vom 03. Fßbruar 2004

Zwei erfolgreiche Dorferneuerungsprojekte (Jugendra und Brunnen) gemeinsam im Frühjahr präsentieren .

Nach Durchführung einiger Abschlussarbeiten und der rffit ger im Abnahmeprotokoll festgehaltener Mängel soll Stellung des Brunnens in der Schulstraße im Frühjahr 1 3 jf

gen. Der Rat sprach sich dafür aus, die Fertigstellu 9 ^ neuerungsprojektes zusammen mit der Fertigstei/indrai# 5 ^ Zuge der Dorferneuerung entstandenen neuen ... j n terstütz^

An einem Samstag oder Sonntagnachmittag sollend) den W'l Dorfjugend beide Projekte im Zuge einer kleinen re und Bürgern unserer Gemeinde vorgestellt werden, u juqertdr^i anstaltung soll der Jugend für weitere Anschaffungen