Einzelbild herunterladen

2 .

leilLMCUl V ivmuuwmm._____

die Bestimmungen über die H^p'RekanntmShung deSatzung migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmacnu y

verletzt worden sind, oder . nosrhluss bean-

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehord oder p 0 rmvor-

standet oder jemand die Verletzung der Verte |t Konrad- schriften gegenüber der

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlichunterBezecnnung

Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, 9^®"^ ' kann

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 21 Nr. 2 ge 9 dj Verletzung

auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann d

zeltend machen. _ . . _

I 09.01.2004 (S.) Schwvz, OIM,gemein

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) vom 09.01.2004

Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat auf Grund des § 24 der Gemein­deordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und des p 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 27.08.1997 - m der jeweils g tenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 - Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Ortsgemeinde Welschneudorf Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des BauGB und dieser Satzung.

§ 2 - Beitragsfähige Erschließungsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand nach Art und Umfang für

1. öffentliche Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 127 Absatz 2 BauGB - ausgenommen solche in Kem-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Han­delsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet - an denen eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung zulässig ist

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine entsprechende einseitige Nutzung zulässig ist.

mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine entspre­chende einseitige Nutzung zulässig ist.

mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine ent­sprechende einseitige Nutzung zulässig ist.

2. öffentliche Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 127 Absatz 2 BauGB in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebie­ten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, an denen eine bau­liche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung zulässig ist, mit einer Brei­te bis zu 18 m, wenn eine entsprechende beidseitige und mit einer Brei­te bis zu 13 m, wenn eine einseitige bauliche, gewerbliche oder ver­gleichbare Nutzung zulässig ist.

3. die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraft­fahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebie­te im Sinne von § 127 Absatz 2 Nummer 2 (z. B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m,

b)

c)

4. Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete im Sinne von § 127 Absatz 2 Nummer 3 BauGB mit einer Breite bis zu 18 m,

5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächen (Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen von Teileinrich­tungen miteinander kombinieren und bei denen auf eine Funktionstren­nung ganz oder teilweise verzichtet wird) bis zu den jeweils in Nummer 1 genannten Höchstbreiten.

6. Parkflächen,

a) die Bestandteil der Erschließungsanlagen gemäß Nummer 1 2 4 und 5 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,

b) die nicht Bestandteil der Erschließungsanlagen gemäß Nummer 1 2

nih/ft 5 ab ? r naC c städ ? edaulic hen Grundsätzen innerhalb der Bau­gebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbstständige Park- _ n Aachen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grundstücke

7. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen,

a) die Bestandteil der Erschließungsanlagen gemäß Nummer 1 hk *

sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m, er 1 bis 5

b) die nicht Bestandteil der Erschließungsanlaqen aemäß Nummor 1 bis 5, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Ranno- biete zu deren Erschließung notwendig shd (sSb2S?rS?n?r ^ anlagen) bis zu 15 % der Fichen

(2) Die in Absatz 1 genannten Breiten sind Durchschnittswerten fÜT

sich im Bereich desWendeplateesdie in AbsatzT^mme 2! 8 ? 6 4 hÖhen angegebenen Maße - unter Berücksichtiaunn Her Rro? mer 1 2> 4 und 5

- um die Hälfte, bei ErschließungsaÄnach"£??" naCh Absatz2 mindestens aber um 8 m ungsania 9 en nach den Nummern 1 und 2

8 3- Ermittlungsgrundsatz und Ermittlungsgebiet t^iiranctfähiae Erschließungsaufwand wird für die ein , ßungsanlag^oder nach Beschluss des Ortsgemelnderal 9> £ teAbschnitte der Erschließungsanlage nach den tatsäa»^ "Sendungen ermittelt. Für mehrere Anlagen, die lürdiscL derGrundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließ^

gesamt ermittelt werden.

1 4 . Gegenstand der Beltragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauKche X oderÄchbare Nutzung festgesetzt.st. sobald sie bebaZ : . JS Snutzt werden dürfen. Erschlossene Grundstücke, für die £ Ser gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen derßeir-

Wochi

b)

wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nächs­ten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung ansteh*

§ 5 - Gemeindeanteil

Die Ortsgemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschhe 0 wandes.

§ 6 - Beltragsmaßstab

(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche. Der nach den §§ 2 unda- urvd gemäß § 5 reduzierte beitragsfähige Erschließungsaufwandv- erschlossenen Grundstücke im jeweiligen Abrechnungsgebiet Grundstücksflächen verteilt. Dabei wird die mögliche unterschied zung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berüc 1 -

(2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt:

1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche is: stück nur teilweise überplant und der unbeplante Grunds: Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, so ist die Fis.^- grundstückes maßgebend. Hat ein Bebauungsplan den Veite? nach § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nummer: i- entsprechend.

2. In unbeplanten Gebieten innerhalb eines im Zusammenhanc:. Ortsteiles nach § 34 BauGB

a) bei Grundstücken, die unmittelbar an eine Ersch angrenzen, der Flächenbereich zwischen der gemeinsrf Stücks- und Erschließungsanlagengrenze und einer ims;. Abstand von 35 m dazu gezogenen Linie, sofern die jens-. fenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile - gege:- auch unter Einbeziehung von Grundstücksteilen innert-;' fenbegrenzung - nicht im Sinne von § 133 Absatz * Satr BauGB baulich, gewerblich, industriell oder in vergleicht; selbstständig nutzbar sind. Grundstücksteile, die ausscnt; wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage dar­ben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücKs fenbegrenzung bei unmittelbar angrenzenden Grunds:.; bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an eine Erscfw ft ' ge angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Wegofc einen Zugang verbunden sina (Hinterliegergrundstücke]; chenbereich zwischen der gemeinsamen Grundstücks- undE^ ßungsanlagengrenze und einer im senkrechten Abstand.: dazu gezogenen Linie, sofern die jenseits der Tiefenbegr:. nie liegenden Grundstücksteile - gegebenenfalls auchur; Ziehung von Grundstücksteilen innerhalb der Tiefenbe^ nicht im Sinne von § 133 Absatz 1 Satz 1 oder 2 BauGt 1 gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind. Grundstücksteile, die ausschließlich eine v." r Verbindung zur Erschließungsanlage darstellen, blefcr Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt (Tiefr zung bei nicht unmittelbar angrenzenden Grundstücke bei Grundstücken, die über die vorgenannte tiefem-:--., zung hinausgehen und jenseits der Tiefenbegrenzungs benenfalls auch unter Einbeziehung von Grundstück;: halb der Tiefenbegrenzung - im Sinne von § 133 Atfc£' oder 2 BauGB baulich, gewerblich, industriell oder in Yi:; Weise selbstständig nutzbar sind, die nach Beohstaws' 1 * ermittelte Fläche zuzüglich der nach § 34 BauGB unoo» nungsrechtlichen Bestimmungen hinter der T ; "e n begre? liegenden beitragsrelevant nutzbaren Fiäzhz (Tiefenber für sogenannte übertiefe Grundstücke).

(3) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art <iiM*- Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Indurtfiegeb.'-oi'* Absatz 2 maßgebende Grundstücksflache um 20 v.H. ertiöf entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder ' Weise genutzte Grundstücke in sonstigen BsugtbMten. gewerblich, industriell oder m ähnlicher VvCi^n genutzte« «* ii (gemischt genutzte Grundstücke) in sor ~tig n Baugebieiefi " -- Absatz 2 maßgebende Grundstücksflä.he um 10 v.H. eihöf' ^

(4) Soweit im Abrechnungsgebiet e"*3 unterschiedliche baul^? liehe oder vergleichbare Nutzung z< ''^sig ist, wird der nacn*£

® r (tte !* e und gemäß § 5 reduzierte bsitrag^hige Erscr ; wand - abweichend von Absatz 1 a-_- J d - -nhiossene" ' nach deren Geschossflächen veiteüt. Dan g.-.. hossfläc^: 7 ;

C en in Kern -> Gewerbe- und Industriegebiete''*;:.

Sr?*, 6 hinzugerechnet. Dies gilt »ntspr.-« nendfurj^ L . industriell oder in ähnlicher Weise geivjtztoö" [T. 1 1 Qonutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebistefl ^

RmnHcK er if C «!l nung der Geschossflache erfolgt durch Vetv* - -

Geschossföchegiir 1 ' de ' Qe8< * oss!la<:henzahl f ul W

z.',L n Ä ten ® ebieten wird die im Bebauungsplan assige Geschossflächenzahl zugrunde gelegt.

c)

2. Ist ; setzt, len. Is Gebäi und d< len we

3. Hat gelten 4jSow Numrr Bered

a) in V einem zwei z drei zi vier ur sfchs

b) in K einem zwei z drei zi vier ur sechs Als zu stücke Vollge Grund:

c) In Ir

d) in V\

e) in K

f) Kam Bauge bebau: bauter BauGE Stücks 5. Bei 1 ungspl

a)

b)

C

z

d

n

E

0

6. Bei der, Sf ihrer Z den kc Grund! Satz 1

7. Bei werder leitete i sind, g 8 jBei Absatz Vorsch

a) B d

b) d rr

9. Ist 0 hender

(6) Abs

(7) Erg zahlen, §7-E<

(1) Bat stücke stücke) laufenc pflichtic ausset

(2) Für nach di Ermittli Erschlii hen die gemeir der O Erschlii

(3) Für anlage fläche Erschlii Ortsgei Baulas in der E gen de