Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Nr.

52/2003

§ 11 - Ablösung des Erschließungsbeitrages

Vor Entstehung der Beitragspflicht kann die Ablösung des Erschließungs­beitrages vereinbart werden. Soweit die Ortsgemeinde keine besonderen Ablösebestimmungen erlässt, bemisst sich der Ablösungsbetrag nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe des BauGB und dieser Sat­zung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.

§ 12 - Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei­tragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des bei­tragspflichtigen Grundstückes ist.

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigen­tumsgesetzes (WEG) sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

(3) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 13 - Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftli­chen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bei­tragsbescheides zur Zahlung fällig.

(2) Der Beitragsbescheid enthält:

10.

die Bezeichnung des Beitrages, den Namen des Beitragsgläubigers, den Namen des Beitragsschuldners, die Bezeichnung des Grundstückes, die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage, den zu zahlenden Betrag,

die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei­tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungs­grundlagen nach dieser Satzung, die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grund­stück ruht und

eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§ 14 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhe­bung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschlie­ßungsanlagen vom 15.12.1998 außer Kraft.

(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgeho­

benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. 56412 Daubach, 15.12.2003 (Siegel) Hahn

Ortsgemeinde Daubach Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Februar 2001 (GVBI. S. 29) wird auf folgendes hin­gewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Daubach, 15.12.2003 (Siegel) Hahn, Ortsbürgermeister

pppsgpgr-

>

Holler

------ j

Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon:.02602/3508

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Teilnehmergemeinschaft Holler, vertreten durch den Vorsitzenden, Adolf Heibel, Bachstr: 4, 56412 Holler, beantragt gemäß §§ 4 bis 6 des Landespflegegesetz Rheinland-Pfalz (LPfIG) vom 05.02.1979 (GVBI. S. 36) in der derzeit gültigen Fassung, die Genehmigung der im Maßnah­menplan, des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens, enthaltenen Bau- und Landespflegemaßnahmen.

Das grundsätzlich UVP-pflichtige Vorhaben ist entsprechend § 3c Abs. 1, S. 2 und 3 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 (BGBl. I, S.1950) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzel­falls zu unterziehen.

j -- rtforp i andespflegebehörde gibt als zuständige

Die Kreisverwaltung, um er e das$ jm Ra hmen des tandespflegeri-

Genehmigungsbehorde bekannt,^ genehmigun gspflichtigen Ausbau­schen Genehmigungsvedah en ejfi sverfahren Holleft in ^

maßnahmen im « reinSa U r teil«.. Niederelbert t«lw. und Unten,. Stärkungen Holte- M°" a unMn ., Spurb ahn-, Schotter- und Erd-

hausen teilw von. 23T93 q Q Trockenlegung von ver-

wegebau. 43 m R^^^ Autb^serung vorhandene, Erdweje, nässten Flächen. 18.300 1 q handenen Erdwegen Im neuen Kata- 16.500 qm Planierung wegfallender Wege und 1.620 qm weg- ster, 4.300 qm Bese,t 9^ 9 eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht

fallende 7 O^* 1 24 (4.65).

durchgefuhrt wird (Az.. des | a ndespflegerischen Genehmi-

Die gemäß § 1 Abs 2 ;m Rahmen o § ^ Abs uvpG ^ ^

gungsvertahrens ertolgle Vo P nachteiligen Umweltauswir-

ben. dass das Vornaoen

kungen haben kann. _ plbständ ,g anfechtbar; die Unterlagen kön-

Diese ^defKreÄung Montabaur eingesehen »erden (Aktenzei­chen 7/70-362-124 (4.65). Vertretung:

ZtteZ,L% 2 ffsWes,e^re,se S » «*"«

Frohe Weihnachten und ein gutes 20041 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger l Das Jahr 2003 neigt sich dem Ende zu und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen, die mich bei meiner Arbeit unterstützt haben, herzlich zu bedanken. Mein besonderer Dank gilt dem Kindergarten-Team, Herrn Dennebaum und Hiese-Jupp mit Volker, Reinhard, Otto, Margot und Jupp. Auch dem Gemeinderat und allen Dorf­vereinen sage ich herzlich Dankeschön für die Unterstützung. Dank einer großzügigen Spende der Kirmesgesellschaft und des Mutter-Kind-Krei- ses konnten wir den Kinderspielplatz um ein Kin- der-Karussell erweitern. Dafür sage ich euch vie­len Dank.

Auch bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die eigentlich mit der Orts­gemeindenichts am Hut haben " und mich trotzdem tatkräftig unterstüt­zen, sei es beiden Seniorentagen, der Beetpflege oder Straßenreinigung, möchte ich mich einmal herzlich bedanken.

Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich von Herzen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute, Glück und Gesundheit für das Jahr 2004.

Ihre Ortsbürgermeisterin Margret Flosdorf

Fair play, auch den Nachbarn gegenüber!

Dass der Kirmesplatz ein prima Fußballplatz ist und dass ein Ball auch einmal über die Tore hinausschießt, das ist allgemein bekannt. Wenn der Ball aber dann in Nachbars Garten landet und man ihn aufKlettertouren herausholt, dann hört der Spaß allerdings auf! Die Anlieger haben mehr­mals die jungen Fußballspieler gebeten, man möge bitte durch das Gar­tentor gehen, um den Ball zu holen. Trotz dieser Bitte klettert man lieber über den Zaun und tritt diesen nieder. Nach jedem 3. oder 4. Fußballspiel muss der Zaun wieder gerichtet werden. Inzwischen wurde ein neuer Zaun installiert. Kaum dass er stand, waren wieder dieKletterer am Werk und beschädigten den neuen Zaun erheblich.

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch mit erheblichen Unkosten ver­bunden. Weder die Anlieger noch ich werden dies weiter hinnehmen. Ich appelliere an alleKicker des Kirmesplatzes: Wenn der Ball schon im Garten landet, dann benutzt bitte das Gartentor und klettert nicht überden Zaunl^Sachbeschädigungen sind keineDummen-Jungen-Streiche, und jederKletterer der erwischt wird, muss mit einer Anzeige rechnen.

Ich bitte auch die Eltern, ihre Kinder hierauf aufmerksam zu machen, denn zu Hause klettern sie bestimmt nicht über den Zaun, sondern benutzen garantiert das Gartentor.

Also, ihrSpieler vom Kirmesplatz: Fair play, nicht nur beim Spiel, son­dern auch den Nachbarn gegenüber!

Flosdorf, Odsbürgermeisterin

Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 U

Sternsinger-Vorbereitungstreffen: DIENSTAG, 30.12.2003, 11-00 r Pfarrheim Holler

Das Pfarrbüro ist bis 07.01.2004 nicht besetzt!

|f I

'\ll ;

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters .

donnerstags. ..von 18.00 bis 19-00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal

Stimme

tfSp"

föhne 0 tvir tfhebln

tiesem

tprücki

tiseteFii

Uli

ifen «eitt

*ege 1

jrWMc

jeesger

«isdtß

j/gerkür

& Gerne fffll I-JOSi di dnes.fi II neihne

echs

Offentllc |ns § 3

Hie Ui e Teilneh fHeibe

|**)espfle< Rindere de Alandes ögrunds Uund3 l*IVU-Ric 74H001 fctuunte «Kreisve riigu 'Gene fcahmei Wartung teilv au, 4:

n, 18 . eingvon )*egf ( >eUm *«(44 *demäß

verfah 'Hass dj ® n habe ifr estsi