Wochenblatt VG Montabaur
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AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606.
.Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Sprechstunden des Ortsbürgemeisters
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt am Dienstag, 30.12.2003, aus. In dringenden Fällen stehe ich jedoch unter der Rufnummer 16606 oder 16433 zur Verfügung.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
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Zum Jahresausklang
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in wenigen Tage neigt sich das Jahr 2003 dem Ende zu.
Gerade in einem Jahr mit schwierigen wirtschaftlichen Entwicklungen schauen wir durchaus zufrieden zurück.
Goldene Hochzeit
der Eheleute Erich und Walburga Zirfas
Am 4. Januar 2003 feiern die Eheleute Walburga und Erich Zirfas ihr goldenes Ehejubiläum.
Im Namen aller Heiligenröther Bürgerinnen und Bürger, des Ortsgemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung darf ich hierzu herzlich gratulieren und dem Ehepaar Zirfas alles Gute und Gottes reichen Segen wünschen. Walburga und Erich Zirfas gaben sich am 01.01.1954 im Standesamt in Großholbach das Ja-Wort. Die kirchliche Trauung folgte dann am 04.01.1954 in der Pfarrkirche “St. Jakobus” in Girod.
Erich Zirfas wurde am 18.06.1928 in Heiligenroth geboren und hatte noch 3 Geschwister. Im Anschluss an seine Schulzeit absolvierte er eine Ausbildung als Schneider und legte 1959 die Meisterprüfung ab. Als Schneidermeister war er lange Jahre bei der Firma Becker in Ebemhahn beschäftigt. Danach wechselte er zur Firma Fries in Staudt und war vor seinem Ruhestand 16 Jahre als Standorthandwerker bei der Bundeswehr in
Koblenz beschäftigt. 1991 im Alter von 63 Jahren ging er in
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verdienten Ruhestand. .
Walburga Zirfas wurde am 27.01.1927 in Girod geboren. Sie wuch S L.i Bternhaus zusammen mit sechs Geschwistern auf Nach der VolkÄ besuchte sie die Marienschule m Limburg. Von 1942 bis 1945 warSSl der Reichsbahn m Montabaur als Büroangestellte beschäftigt. aÄ! Heßend war sie bei verschiedenen Firmen in Limburg und NeuS beschäftigt und übte hier sowohl Tätigkeiten im Büro als auch irti VerkJJ]
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Erich Zirfas war über 50 Jahre aktives und engagiertes Mitglied des MgvI Hoffnung Heiligenroth. Er gehörte 26 Jahre dem Vorstand des Vereinsall und war 15 Jahre deren Kassierer. Darüber hinaus ist er Mitglied in dTrl Feuerwehr. I
Walburga Zirfas wirkte viele Jahre im Leprakreis mit. denn die HandaitJ bereitet ihr viel Freude Außerdem ist sie in der Rheuma-Liga Landes-I verband Rheinland-Pfalz Mitglied.
Die Gemeinde Heiligenroth möchte mit den herzlichen Glückwünschen dis freudige Anteilnahme aller Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen Auch die Ortsvereine gratulieren herzlich zu dem Festtag und treffen sichl zum Ständchen am Samstag, 03.01.2004 um 18.00 Uhr an der Bushakl testeile am Kindergarten. I
Der Dankgottesdienst findet am 4. Januar um 10.15 Uhr in der Pfarrkir-I che St. Petrus und Marcellinus in Heiligenroth statt. 1
Erich Herbst, OrtsbürgermeistA
SV Heiligenroth
GYMNASTIK
Ober Weihnachten und zwischen den Jahren finden keine Kurse stattI Beginn im neuen Jahr: •
Wirbelsäulengymnastik 08.01.2004 Fit Kids 13.01.2004 Fit ab 50:06.01.2004 Aerobic/Montag, 05.01.2004 Aerobic/Mittwoch, 07.01.2004
Vor einem Jahr hat der Ortsgemeinderat die Entscheidung zur Ansiedlung der Firma ALUPRO- TECT one herbeigeführt.
Mittlerweile hat sich einiges getan. Die Erschließung des schwierigen Geländes haben wir, wie vertraglich vereinbart, in einem zeitlich engem Rahmen abgeschlossen. Erst kürzlich konnte sich der Ortsgemeinderat vom Baufortschritt zur Errichtung des Produktionsgebäudes informieren. Die Firma ALUPROTECT one beabsichtigt, zum 3. Quartal 2004 mit der Produktion zu beginnen.
Weitere Schwerpunkte der Ortsgemeinde waren neben der Erschließung des Teils II des Industriegebietes “Illbach” die Erneuerung des Kinderspielplatzes am Wald sowie die Beschaffung einer neuen Bestuhlung für den ZBV Raum der Vogelsanghalle.
Das kommende Jahr 2004 wird sich hoffentlich auf Grund der steuerlichen Veränderungen für die Gemeinden zum Guten wenden.
Daher sollten wir den Herausforderungen des Jahres 2004 optimistisch entgegensehen.
An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ortsgemeinde Heiligenroth, den Mitgliedern des Ortsgemeinderates, den Ortsvereinen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung für die gute Zusammenarbeit herzlich danken. Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie allen, mit denen ich zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde Zusammenarbeiten durfte, wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Möge Ihnen das neue Jahr 2004 mit Glück, Zufriedenheit und Gesundheit gesegnet sein.
Ihr Erich Herbst, Ortsbürgermeister
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 UhrI
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr]
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung ABS •)
vom 17.12.2003 ,
Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat auf Grund des § 24 derl Gemeindeordnung Rheinland Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 und! der §§ 2 Absatz 1,7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes Rheinlandf Pfalz vom 20. Juni 1995 (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung- gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Einzelabrechnung
§ 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen ■
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen lnve-1 stitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrs-* anlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. '
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergeu..«
ten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbaut oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1
1. Erneuerung” ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz odarl
teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in eine I dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand. |
2. Erweiterung" ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggesf®
ten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. i
3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver 1
kehrsanlage. \
4. Verbesserung” sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, derj Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung dG ® gervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage !
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von* Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen im »nn 1 von § 127 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kosteners a tungsbetrage nach §§ 135 Buchstabe a - c BauGB zu erheben sind.
l(itonH aUb n tr f 9e nach dieS8r Satzung werden nicht erhoben, wenn ' RaftSn der Beitra 9serhebung außer Verhältnis zu dem zu erwarten Beitragsaufkommen stehen.
§ 2 - Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Ausbauaufwand nach Art und Umfang für
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