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Nr. 48/2003

vG Montabaur

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T_,iaen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse beste- ienoderS aSt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke. !fl können. 9 von Nje ßbrauchem an den dem Eigentümer zur

iträge au| auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses

jstfeHenden d PachtV erhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - so l erauf ^-Reteiliqten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG späte- itsich . 31 ® D = h Er | ass dieser Anordnung beim Dienstleistungszen- ms - nrcher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel in Montabaur zu stellen, h RS 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Ein- 0 nach 99 E j ge ntums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flur- hränkunge es bestehen Deshalb dürfen - so weit in den Überlei- r'Ämunaen nichts anderweitiges festgesetzt ist - auch weiterhin P gs pn der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungs- in Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z. B. Beseitigung bzw. Neu- ! «nn Obstbaumanlagen, Errichtung oder Veränderung von Bau- Pl 9 ® lind Einfriedungen sowie Beseitigung von Bäumen, Beerensträu- ® Hpcken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde r "! men werden. Das Umpflügen der alten Wege ist bis zur Geneh- nach §§ 4 b' s 6 Landespflegegesetz nicht gestattet.

MUn9 i Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit r.Ausführung des Flurbereinigungsplanes.

I h die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den iSiaten bei der Vorlage des Flurbereinigungsplanes bzw. dessen th räae insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, Eben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigungs- Lessind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich.

^ Auslegung der vorläufigen Besitzeinweisung |l£id der Überleitungsbestimmungen

Lein Abdruck dieser vorläufigen Besitzeinweisung mit Gründen und je ein J druck der Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag deröffent- jien Bekanntmachung an gerechnet, 1 Monat lang bei der Verbandsge- jeinde Montabaur, bei der Ortsgemeinde Holler, bei der Gemeinde Nie- frelbert, bei der Gemeinde Untershausen während der Dienststunden und Jim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Herrn Adolf Heibel, Bach- Jaße4,56412 Holler zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. ff Erläuterung der neuen Feldeinteilung

[Dieneue Feldeinteilung wird den Beteiligten in einem Termin am 24., 25. JM 26 . November 2003, im Gemeindehaus (Alte Schule) Hauptstraße 5, 156412 Holler, erläutert.

[iträge auf örtliche Einweisung können in diesem Termin gestellt werden. Gründung 1, Sachverhalt

[DieGrenzen der von der vorläufigen Besitzeinweisung erfassten Grund- lücke (Abfindungsgrundstücke) sind in die Örtlichkeit übertragen.

[idgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke He­lgen vor.

[Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 i zu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung [ehört (§ 25 Abs. 2 FlurbG) gehört.

[2. Gründe

1 Formelle Gründe

iese Anordnung wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum )LR) Westerwald-Osteifel in Montabaur als zuständige Flurbereini- ingsbehörde erlassen.

echtsgrundlage sind die §§ 62, 63, 65 und 66 des Flurbereinigungsge- itzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt ländert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430).

)ie Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt, «formellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vor­igen Besitzeinweisung liegen vor.

2.2 Materielle Gründe

Jas Verhältnis der Abfindungen zu dem von jedem Beteiligten Einge­hen steht fest.

wh die vorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglichkeit ageben werden, ihre neuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz, Nut­end Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechsel ist nur ent- chend dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf möglich. Der vor- ne , Zeit P unkt bietet die letzte Möglichkeit, die Bewirtschaftung rhrr d neuen Grundstücken vorzunehmen. Im Übrigen haben >tiJ 6 k e '*'9? en ' n betriebswirtschaftlicher Hinsicht bereits auf den : uber 9ang in diesem Jahr eingestellt.

? ate I, iellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vor­igen Besitzeinweisung liegen vor.

^°ü 2 i e bung dieser Anordnung einschließlich der Überlei- > a hV'T un 9 en *' e 9t i m überwiegenden Interesse der Beteiligten des tlichpnv ?, e Schiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte bei der ücke 7 nr c i eclntun 9 za blreicher Altparzellen und Abfindungsgrund- lerleitiin °k <dass v ' e ' e Beteiligte ihre Landabfindung zu den in den hmpn iJ st) . es t' mrn ungen vorgesehenen Zeitpunkten nicht in Besitz ^n, " nten - Sie sollten möglichst bald die Vorteile der Besitzzu- nqen Pinio l auanut z®n und die erforderlichen betrieblichen Umstel- astialbprh ei w n ^° nnen - Gie Verzögerung der Besitzübernahme hätte sofort - Ic ^ e Nachteile für die Beteiligten zur Folge. liemeinhL- "?! ehun 9 l' e 9t a ber auch im öffentlichen Interesse, da der der landwirt k 1 Einblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ^stiertpnohu '.' cblen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung Nähren« ./..b^hen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des f rens möglichst bald herbeizuführen.

Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO in der gül­tigen Fassung sind damit gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel

Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur

oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,

- Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der beiden Behörden eingegangen ist.

Westerburg, den 20.11.2003 Im Auftrag

(Jürgen Lehnigk-Emden)

Kinderprinzenpaar gesucht!

Liebe Kinder!

Auch wenn wir mehr auf Weihnachten als auf Fastnacht eingestimmt sind, die 5. Jahreszeit wirft dennoch ihre Schatten voraus.

Traditionsgemäß sucht Holler für die Fastnachtskampagne 2004 ein Kin­derprinzenpaar. Alle Hollerer Kinder, die das 4. Schuljahr besuchen und Lust haben, Holler einmal närrisch zu regieren, laden wir herzlich für Diens­tag, 09.12.2003, um 18.00 Uhr in die GaststätteHeibel zur Kürung des Kinderprinzenpaares ein.

Unsere Einladung geht natürlich auch an die Eltern der Kandidaten, denn schließlich wird es ihreehrenvolle Aufgabe sein, als Eltern derBlaublü- ter den Prinzenwagen zu bauen und die königlichen Hoheiten durch die Fastnachtskampagne zu begleiten.

Wir würden uns freuen, wenn wir an diesem Abend viele Kandidatinnen und Kandidaten begrüßen dürften.

Mit einem, noch verhaltenen,Holler Hollau! grüßen Euch herzlich Adolf Heibel und Margret Flosdorf.

Treffen der Vereinsvorsitzenden

Liebe Vereinsvorsitzende!

Zum letzten Treffen der Vereinsvorsitzenden im Jahr 2003 lade ich Euch herz­lich für Dienstag, 16.12.2003, um 20.00 Uhr in den Sitzungssaal im Bürger­meisteramt ein. U.a. wollen wir den Veranstaltungskalender 2004 erstellen. Sollte der eine oder andere an dem Treffen nicht teilnehmen können, dann bedanke ich mich bei ihm und seinem Verein an dieser Stelle für die gute und harmonische Zusammenarbeit im Jahr 2003 und wünsche allen Ver­einsmitgliedern ein gutes und erfolgreiches 2004. Mit einem herzlichen Dankeschön für die im Interesse unserer Gemeinde geleistete Arbeit grüßt Euch herzlich

Margret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Die Laienspielgruppe der Frauengemeinschaft Holler / Untershausen lädt zu einem

Theaterabend

ein!

Wir präsentieren ein Lustspiel:Wunder gibt es immer wieder von Wilfried Reinehr Wann: 29.11.2003, um 19.30 Uhr Wo: Sport- und Kulturhalle Holler Eintritt: 5,00 Euro

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Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Seniorengymnastik: MONTAG, 01.12.2003,14.45 Uhr, Pfarrheim Holler Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 02.12.2003,9.30 bis 11.00 Uhr, Pfarrheim Holler, Tel. Pehl: 916888/Stendebach: 17669

Kath. öffentliche Bücherei: DIENSTAG, 02.12.2003,16.00 bis 18.00 Uhr, Pfarrheim Holler

Kokis Dienstagsgruppe: DIENSTAG, 02.12.2003,17.00 Uhr Pfarrheim Kokis Mittwochsgruppe: MITTWOCH, 03.12.2003,17.00 Uhr Pfarrheim, Holler

Krankenkommunion: FREITAG, 05.12.2003, ab ca. 9.30 Uhr

Frauengemeinschaft Holler / Untershausen

Alle Mitgliederder Frauengemeinschaft sind am Sonntag, 30.11.2003, zur diesjährigen Adventsfeier in die Sport- und Kulturhalle Holler recht herz­lich eingeladen. Beginn: 14.30 Uhr

Frauengymnastikgruppe

Teilnahme am Hollerer Fastnachtszug 2004

Wie jedes Jahr wollen wir uns auch am Sonntag, 14.02.2004, am Fast­nachtszug beteiligen. Dieses Mal werden wir die Kostüme ausleihen. Wer Lust hat mitzumachen, meldet sich bitte bis 12. Dezember bei Iris Mies (Tel. 5960) oder Heike Jung (Tel. 180610).