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Nr. 48/2003

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nn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei Behörden eingegangen ist.

i.A Jürgen Lehnigk-Emden

'farrqemeinde St. Laurentius

F 1 ': Sonntag, 30.11.2003, findet wieder unser Adventskonzert Sri-AJ*Jpihnachtsmarkt statt. Wie in jedem Jahr gibts Glühwein, Kaf- -fchen se |bst 9 ebackene Waffeln Würstchen - Wellfleisch, Spießbra-

t jnd buchen (keine Sahnekuchen), einen Waffelteig oder Kaffee bereit *hte etze sic h bitte zur besseren Planung mit Anita (Tel. Hi ßStte (Tel- 621) in Verbindung.

! )0 ;Urden wieder viele fleißige Hände, besonders die der rüsti- »nor zum Aufbau am Samstag, 29.11.2003, und Abbau am Mon- "B2003 jeweils ab 9.00 Uhr gebraucht.

* ländlich werden auch dieses Jahr wieder kleine Bastelarbei- , iMnPbastelte Adventskalender und selbstgebackene Plätzchen JjjJSV verkauf beginnt um 13.30 Uhr.

hLiederkranz Oberelbert

F n11 2003 1 4.30 Uhr findet das Adventskonzert in der Kirche statt. Knaertreffen sich bereits um 12.00 Uhr in bei der Kirche, da ein Ver- Isfoto gemacht wird.

Welschneudorf

irechstunde des Ortsbürgermeisters

jnstags.von 18.30 bis 20.30 Uhr

Seindeverwaltung, Tel. und Fax.02608/204

lietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202

lietung Kurfürstenhalle, Helmut Flotter.06439/7710

(nungszeiten der KÖB - itholisch Öffentliche Bücherei

[nstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

immlung für Pflege der Kriegsgräber

!beMitbürgerinnen und Mitbürger,

jftnvergangenen Wochen waren Veronika Kaiser, Tobias Kaiser, Chri- line Schwetzler und Edith Hafermann in unserer Gemeinde unterwegs, "(Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. zu unter­en. Das persönliche Engagement hat sich durch die Haussammlung t. 638,64 Euro konnten dem Volksbund übenwiesen werden, ch bedanke mich auf diesem Wege bei den Sammlerinnen und dem lmler und bei allen, die zu dem guten Ergebnis mit einer Spende bei­tragen haben.

Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

Iventsfeier

iSonntag, 07.12.2003, ab 14.30 Uhr findet im GasthausZum Hannes sere diesjährige Adventsfeier statt. Hierzu laden wir alle älteren und instehenden Mitbürger recht herzlich ein. Im Rahmen eines kleinen gramms, bei Kaffee und Kuchen, möchten wir Sie an diesem 2. Advent put die Vorweihnachtszeit einstimmen.

wgerne dieser Einladung folgen möchte, zu Fuß den Weg aber nicht i rsdla ^' melde sich bitte bei Marianne Best, Tel. 482.

^ Welschneudorf

Pisliga D - Südost WW/Wied

nrfi u[ annscba ^ der SG Elbert/Welschneudorf spielt am 30.11.2003

l. Uhr auf dem Sportplatz Welschneudorf gegen Spvgg. Deesen.

GELBACHHÖHEN

L a J chu le Montabaur Grund-Hauptschule

iDieF?? 9 d6r Schu| neulinge 2004

lBaun B n Ä lbun9 der Schulneulinge 2004 von MT-Horressen (auch Ivon Mil G ^ benfeld/ Christches Weiher) und MT-Elgendorf erfolgt IschenX Ch 10,1 2-2003, bis Mittwoch, 17.12.2003, jeweils Zwi­llich von« 200 Uhr und Montag, 15.12.2003, zusätz-

iWesspn r? b ' s Uhr im Sekretariat der Waldschule MT- [AHe |/j nr , '~ J u 9 an g nachmittags über den Innenhof).

BnQssen^n die bis zum 30 -06.2004 das 6. Lebensjahr vollenden, PngempiriJ 181716 ^ 61 werden - Jüngere Kinder können zusätzlich Püssen no, W6rden - Auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder * ür tondpnH« a o 9eme * det werden. Zur Anmeldung bitte Geburts­länder Stammbuch mitbringen.

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. . 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

Kriegsgräbersammlung

Die diesjährige Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge wurde, wie auch in den Vorjahren, dankenswerterweise wieder von dem 1. Vorsitzenden des MGV Frohsinn Daubach, Aloisius Neuroth, durchgeführt.

Aufgrund der Spendenfreudigkeit unserer Bürger wurde das stolze Ergeb­nis von insgesamt 506,20 Euro erzielt.

Ich hoffe, daß dieses Geld mit dazu beträgt, vorhandene Gräber zu pfle­gen, weitere würdige Ruhestätten anzulegen, Vermisstenschicksale auf­zuklären und die Verständigung unter den Völkern zu fördern.

Im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. sage ich allen Spenderinnen und Spendern sowie dem Sammler Aloisius Neu­roth herzlichen Dank.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Daubach findet am Dienstag, 02.12.2003, um 17.00 Uhr im Rathaus statt. Tagesordnung

I. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 25.08.2003 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beitragsangelegenheit

3. Forstangelegenheit

4. Verschiedenes

II. Öffentliche Sitzung: (Beginn: ca.18.30 Uhr)

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 27.10.2003

2. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Daubach zur Erhebung von einmaligen Beiträ­gen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -)

3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Daubach zur Erhebung von einmaligen Beiträ­gen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die erstmali­ge Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitrags­satzung - EBS-)

4. Verschiedenes

5. Einwohnerfragestunde

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Daubach, 25.11.2003 Hahn, Ortsbürgermeister

Rheinland-Pfalz 56457 Westerburg, 20.11.2003

Dienstleistungszentrum Jahnstraße 5

Ländlicher Raum (DLR) Telefon (02663) 292-0

Westerwald-Osteifel Telefax: (02663) 292-91

Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler Az.: 81845-HA10.3

Vorläufige Besitzeinweisung

§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

und Überleitungsbestimmungen §§ 62 Abs. 3 und 66 FlurbG

I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 15.12.2003 werden die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiesen.

2. Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 28.10.2003 be­stimmten Zeitpunkten werden der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke tatsächlich auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet.

Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung.

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Über­leitungsbestimmungen nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsge­richtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.08.1998 (BGBl. I S. 2600), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.

III. Hinweise /

1 . Allgemeine Hinweise

Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. So weit an Erzeug­nissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse beste­hen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - so