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Wochenblatt VG Montabaur

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Damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werdenkönnenauch für einen kleinen Imbiss bei Kaffee und Kuchen, wird um Anmeldung bis 22 03 2003 unter Tel. Nr. 8318 bei Marie Luise Merz gebeten.

Axel Braun, Ortsbürgermeister

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs, von .. 17.00 bis 19.00 Uhr

evtl Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent-

STf»:..

Haubitzen 88 Nentershausen

Am Fastnachtssonntag, 02.03.2003, nehmen wir am Umzug in Girod teil. Wir treffen uns um 10.30 Uhr im Gasthaus Ohly zu unserem traditionel­len Katerfrühstück (jede Menge Brot. Eier und alkoholische Erfrischun­gen). Um ca. 13.30 Uhr werden wir dann mit Pkw und Bus-Transfer nach Girod aufbrechen. Am Fastnachtsdienstag, 04.03.2002, nehmen wir am Umzug in Hahn am See teil. Wir treffen uns um 13.00 Uhr im Gasthaus Ohly, um mit dem Bus nach Hahn zu starten.

Hallo, liebe Narren! Die Haubitzen würden sich über Verstärkung und Nachwuchs freuen. Wer Interesse hat, kann bei einem unserer Termine vorbeischauen oder sich telefonisch bei unseremMajor Gerhard Becker, Tel. 06485/8521, melden.

Kleiderbasar für Selbstanbieter

der kleinen Rasselbande in Nentershausen

Der Mutter-Kind-Spielkreis in Nentershausen veranstaltet am Samstag, 08.03.2003, zwischen 15.00 bis 16.30 Uhr in der Freiherr-vom-Stein-Hal- le einen Kleiderbasar für Selbstanbieter. Es werden Frühjahrs- und Som­merkleidung bis Gr. 176, Spielsachen (außer Kriegsspielzeug), Kinder­wagen und Babyausstattung sowie Umstandskleidung angeboten. Außerdem gibt es Kuchen zum Mitnehmen. Informationen und Tischver­gabe erfahren Sie unter folgenden Telefonnummern: Frau Korbach, Tel. 06485/4719, Frau Steinebach, Tel. 06485/4988 und Frau Bermel, Tel. 06485/4237.

Kath. KirchenchorCacilia Nentershausen

Jahreshauptversammlung

Der KirchenchorCacilia lädt alle seine Mitglieder zur Jahreshauptver­sammlung ein: Dienstag, 18.03.2003, 20.30 Uhr, Jugendheim.

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Jahreshauptversammlung

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 14.03.2003 um 20.00 Uhr im DRK-Vereinsheim Nentershausen statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht 2002,4. Kassenbericht 2002, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung Kassierer und Vorstand, 7. Haushaltsplan 2003, 8. Vorstandswahlen, 9. Sonstiges.

Jahrgang 1973/74

Der Jahrgang 1973/74 trifft sich am Freitag, 28.02.2003, um 19.30 Uhr am Brunnen in Nentershausen zum Bäumchenstellen bei Manuela und Andreas Zei.

Tennisclub87 Nentershausen

Am Samstag, 28.03.2003,20.00 Uhr findet unsere Generalversammlung im Tennisheim statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Geschäftsbericht, 3. Bericht des Sport- wartes, 4. Bericht des Jugendwartes, 5. Kassenbericht, 6. Bericht der Kas­senprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahlen, 9. Verschiedenes. Am Samstag, 22.03.2003, ab 18.30 Uhr findet wieder unser traditionelles Nachttumier in der Tennishalle in Elz statt, zu dem wir alle Mitglieder ab 16 Jahren herzlich einladen. Teilnehmer melden sich bitte bis zum Mittwoch 19.03.2003, bei Margit Schäfer (06485/8044) oder Bernd Schneider (Tel. 8588) an. Uber eine zahlreiche Beteiligung würden wir uns sehr freuen.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

"T 101113 ^.von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags.... von 18 00 bis 20 00 Uhr

Gemeindeverwaltung. Te |. 06 4 85/22 4

Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

Einladung

Wir laden alle herzlich zu unserem diesjährigen Herinasa« 14.03.2003 ab 19.00 Uhr ins Pfarrheim ein. Anmeldung und Inf/Z 1

bei Beate Diedert, Tel. 264.

lnf orma^

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.3ouhr

..

Tel

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn

für das Jahr 2003

vom 19.02.2003

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnunoi Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die na» Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbefö de vom 18.02.2003 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.386.000,-1

in der Ausgabe auf.386.00o!-

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.277.000-

in der Ausgabe auf.277.000,-

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf..,-f

§3

Bericht des Ort: Haushalts

jjschlussi

2003 an.

Oftsgemen

wngzum

Die Haust* Haushaltsf Verwaltun gmahmei Vermögen gmahmer OieGemei

ngfl Gnjndsteu nacVGfündsteu

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjati Ibisse d

bngtsich c Verwaltur DasVokitT

Für die Oi Bereich de

Weitere Ei dm und i

wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 269 v.H

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) .317v.H kzurFuv

2. Gewerbesteuer. 330v.il l^" 0

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegei bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,-f

für den zweiten Hund.38,-f

für jeden weiteren Hund.51,-f

3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemein degebietes gehalten werden:

für jeden Hund.100,

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Haus haltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 18.02.2003 lm Ajj

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ^ ec *®

Abt. 2-20 Az. 029/901.10

HL mwBttisligsF

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2003 - gaben)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, ^ mer 109. Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der* ^ ^

narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhf unö

Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich au» .^er Montabaur, 19.02.2003

Ortsgemeindeverwaltung Nombom OrtsbQrgerw^

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder F° rrT1vor ^' ill9) dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gexo sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang a y »ivenwn

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn rsneHBL MRWHJ

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die ~^hchtun

1 .

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migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind, oder KArriedei

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsben u Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der ven» ^ oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwan a

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