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VG Montabaur
T^^über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehme Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind, oder
Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Nr. 06/2003
vor Abiauf de ödet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ßeschlufJ D ® rschrif t en gegenüber der Gemeindeverwaltung unter oder Formvo Sachver haltes, der die Verletzung begründen soll, BezsjJ.^ 9 d gemacht hat.
Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann :J e,nanl Ahi fl uf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- ; h nach ADiau 24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-
f (GemSrin der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
iihütte ab Januar in anderen Händen
l |P «unsere Grillhütte am Sportplatz in den Händen von Wilfried |jahre w ar j ahres beginn Franz-Josef Weidenfeiler Grillplatz und p • ceine Obhut nahm. In all den Jahren zeigte sich Wilfried Knopp ^wliPtuna und die Pflege der Grillhütte verantwortlich. Besonde- nTh leerte unser Grillhüttenwart auf eine gepflegte Anlage, die ••°6439/toA ttier auf seine Anregungen hin verschiedene Verbesserungen ' ef 7 nrückaerechnet dürften es mehr als 500 Vermietungen gewesen Brienen Wilfried, unterstützt von seiner Frau Luzia, für einen reifen Ablauf gesorgt hat. Fürtliesen engagierten Einsatz ein herz- Dankeschön der Ortsgemeinde.
I ar 2003 ist Franz-Josef Weidenfeller, Welschneudorfer Str. 2, für Vernietung der Grillhütte zuständig. Herr Weidenfeller ist telefonisch 16,06439/7425 erreichbar.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
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Monaten ist schon wieder Kirmes
Smit der Kirmesjugend
L Ideen für die Hübinger Kirmes vom 23. bis 25.08.2003? Was wäre Seiner Beatparty oder wer macht mit bei der diesjährigen Kirmesjugend id welche Absprachen sind mit unserem neuen Wirt zu treffen? Diese tdweitere Fragen rund um unsere Kirmes wollen wir frühzeitig und vor em gemeinsam besprechen. Ich lade hierzu alle Jugendlichen für Diens- j, 11.02.2003,19.30 Uhr ins Gasthaus “Panorama” ein.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
...42.500,-j
Haushatej^
Sportliche Belegung
der Freiherr-vom-Stein-Halle Nentershausen
I Aus gegebenem Anlass ist eine Neuordnung der Belegung für die JFreiherr-vom-Stein-Halle in Nentershausen notwendig. Aus diesem IGrunde laden wir alle davon betroffenen Vorsitzenden (Sportver- || eine) und Übungsleiter zu einer Gesprächs-/Diskussionsrunde am I Dienstag, 18.02.2003, um 20.00 Uhr in das Foyer der Freiherr- Ivom-Stein-Halle ein. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. |Nachträglich eingehende Anträge zur Belegung können bei der Aufstellung des Belegungsplanes nicht mehr berücksichtigt werden.
|! Mandsgemeindeverwaltung Montabaur, FB 2 -Sportstätten - IMarkus G///es, Tel.: 02602/126-320, Email: Mgilles@montabaur.de
269 »n alle Tanzbegeisterten aus Nentershausen 3i7#id Umgebung im Alter von 11 bis ca. 20 Jahre
Kamwalwerein Kornblumenblau Nentershausen e.V. sucht für sei- jememdejBe Junioren- und Senioren-Showtanzgruppen Mädchen sowie auch Ns, die sich gerne auf Musik bewegen und tanzen möchten. Unsere |? rei ) tanz 9 ru PP e (bis 14 Jahre) trainiert jeden Mittwochnachmittag und ,38,-|JSeniorentanzgruppe (ab 14 Jahre) jeden Dienstagabend.
51 ,-JaInteresse meldet Euch bitte unter folgenden Telefonnummern: Diana "-Tel- 06485/4480 oder Carola Petri, Tel. 0172/9452601.
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Girod
P^hstunden des Ortsbürgermeisters
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Qermeister.j e | : 06485/793
te szug Girod am 2. März 2003
Teller Fac»u det ' n G' r °d am Fastnachtssonntag wieder unser tradi- kktive T e j| [] achtszu 9 mit anschließendem Tanz in der Sporthalle statt. Mtommpnrv 6 » auch aus den umliegenden Ortschaften, sind herzlich »6485/4344* U !f Anme ldung kann telefonisch bei Thomas Schaaf (Tel. ■DasWiirw* 1 • , r Rüdi 9er Heibel (06485/4538) vorgenommen werden. 1 'Serial wird gestellt.
Kinderkarneval in Girod
Kostümiert euch und kommt am Sonntag, 23.02.2003, ab 14.30 Uhr in die Turnhalle in Girod. Das Programm beginnt um 15.11 Uhr und wird mitgestaltet von den Tanzgruppen des TuS Girod-Kleinholbach (Mini-Stars, Power-Angels und Dance Company), einer KaraokeGruppe und einer Gruppe von kleinen “Bob der Baumeister” aus Girod. Weiterhin haben wir Aktionen, bei denen ihr mitmachen könnt und eine Tombola mit tollen Preisen (z. B. eine aktuelle CD, Gutschein fürs Kino oder fürs Schwimmbad und vieles mehr) für euch vorbereitet.
Alle Kinder und Erwachsene sind herzlich eingeladen.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
ALTE HERREN Jahreshauptversammlung
Zur am Samstag, 08.02.2003, stattfindenden Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder der AH nochmals herzlich ein. Beginn ist um 20.00 Uhr im Vereinslokal Belmonte.
Wegen anstehender Vorstandswahlen und verschiedener wichtiger Tagesordnungspunkte (Ausflug, Wanderung usw.) wird um möglichst zahlreiches Erscheinen gebeten.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines langen Samstags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes „Faschingsmarkt” am 15.02.2003
Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des festgesetzten „Faschingsmarktes” am Samstag, dem 15.02.2003 bis 21.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 Uhr Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag der nächsten Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Die an diesem Tag zu leistende Arbeitszeit von Jugendlichen und werdenden oder stillenden Müttern darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie dürfen nach 20.00 Uhr nicht beschäftigt werden.
(4) Die erforderlichen Ruhepausen sind einzuhalten.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.00 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zurZeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
56410 Montabaur, den 03.01.2003 Schaaf, Bürgermeister

