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Wochenblatt VG Montabaur

Belange von Natur und Umwelt bei der Entwicklung des Dorfes ais Wohn-

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, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken. Viele dieser Ziele haben wir bereits anvisiert. Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde - als Teil der Schwerpunktregion ßuchfinkenland - wurden in der Dorfwerkstatt und anschließend in den Arbeitskreisen bereits vielfältige Ideen und Zukunftsperspektiven entwickelt, auf denen jetzt aufgebaut werden kann.

Ich habe in der letzten Ortsgemeinderatssitzung bereits die Mitglieder des Ortsgemeinderates um intensive Mithilfe und Unterstützung bei der Vorbe­reitung auf den Wettbewerb gebeten. Die gleiche Bitte werde ich an die Mit­glieder der Arbeitskreise richten. Damit ist es aber nicht genug. Erfolgreich im Wettbewerb können wir nur dann sein, wenn wir alle, liebe Mitbürgerin­nen und Mitbürger, uns für die gemeinsame Sache engagieren. Jeder in seinem Bereich und jeder mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln. Ziel muss es sein, in diesem Jahr unser Dorf von der besten Seite zu prä­sentieren. zu dokumentieren, dass uns allen eine lebendige und aktive Dorfgemeinschaft am Herzen liegt.

Dabei ist die letztendliche Platzierung von untergeordneter Bedeutung. Nach 10-jähriger Pause brauchen wir zunächst eine Standortbestimmung, müssen wir wissen, wo wir im Vergleich zu den Mitbewerbern stehen. Bewertet werden folgende Merkmale: Konzeptionen und Planungen und deren Umsetzung, wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen, soziales und kulturelles Leben, Baugestaltung und -entwicklung, Grüngestaltung und -entwicklung sowie Dorf in der Landschaft.

Ich darf Sie - auch im Namen des Ortsgemeinderates - herzlich bitten, tatkräftig bei den Vorbereitungen auf den Wettbewerb mitzumachen.

Die Zielsetzungen des Wettbewerbs haben sich in den letzten Jahren ver­ändert. Es kommt nicht mehr zwingend auf das schönste Erscheinungs­bild an. Es muss nicht jeder Rasen wie mit der Nagelschere gestutzt aus- sehen, es muss nicht jedes Unkraut oder jede Brennnessel gejätet sein. Dennoch ist natürlich ein insgesamt gepflegtes Erscheinungsbild des Dor­fes von Nöten. Wert gelegt wird so z. B. auf eine standortgerechte Durch­grünung des Dorfes, auf Blumen und Grün an öffentlichen und privaten Gebäuden und in Hofräumen, auf die Gestaltung und Pflege von Gärten und vieles mehr.

Und gerade, was das gepflegte Erscheinungsbild einiger Grundstücke im Dorf angeht, da gibt es sicherlich noch Nachholbedarf, da wäre es schön, wenn die Eigentümer diesen Wettbewerb als Anstoß verstehen würden, einmal ein wenig Ordnung in die Dinge zu bringen.

Die Kreiskommission wird uns voraussichtlich Mitte Mai besuchen. Ich werde Sie in den nächsten Wochen und Monaten regelmäßig an dieser Stelle über den Stand der Dinge, über gemeinsame Maßnah­men und Vorhaben unterrichten und informieren.

Wie war doch noch gleich das Motto unserer Dorfwerkstatt: Gackenbach - eine Gemeinde wächst zusammen!... Mach mit! Also auf, los gehts!

Hans-Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Alte Hohl ist tolle Rodelbahn für die Kinder

Autos sollten Gefällstrecke meiden

An den wenigen Schneetagen, die es in unseren Breiten noch gibt, nut­zen viele Gackenbacher Kinder die Alte Hohl als Rodelbahn. 20, 30 Kin­der konnte ich in den letzten Tagen hier beobachten, die sich mit einem Riesenspaß und viel Freude im Schnee getummelt haben.

Deswegen hat die Gemeinde auch mit entsprechender Beschilderung dar­auf hingewiesen, dass in diesem Bereich kein Winterdienst durchgeführt wird. Gefährlich - für die Kinder - wird es dann, wenn allradgestärkte (ein­heimische) Autofahrer mitten durch die Schlitten fahrenden Kinder hin­durch die Wintertauglichkeit ihres Wagen ausprobieren wollen. Liebe Auto­fahrer, bitte lasst das sein! Das ist - sorry - saugefährlich und kann für die Kinder schlimme Unfallfolgen mit sich bringen. Bremskraftverstärker, Antiblockiersystem und Airbags gibt es beim Schlitten noch nicht. Bitte nutzt andere Routen, um vom Ober- ins Unterdorf oder umgekehrt zu gelangen. Herzlichen Dank für das Verständnis, ganz besonders im Namen der Kinder.

Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.

MGVCacilia Horbach e.V.

Chorprobe am 07.02.2003

Am Freitag wollen wir unser neues StückHey, dziny, dziny, dom zusam­menbauen und proben dazu wie folgt: 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr Tenöre, 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr Bässe, ab 19.00 Uhr alle.

Wir bitten um vollzählige Teilnahme.

Am darauffolgenden Freitag proben wir noch mal getrennt (Tenöre früh) an den Details.

Möhnen Immerfroh

Wir treffen uns am Freitag, 14.02.2003, im Gastha,« um 19.30 Uhr zur Probe der goldenen Hochzeit S 2um Gri

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Hübingen

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Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Gemeindehaus Kapellenstraße 5: donnerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439;

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG. Huebingen @ freenet.de Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:...064-

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung (Herr Kesselheim):.06439«

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Telefon Vermietung Grillhütte (Herr Weidenfeiler):.

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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde l

für das Jahr 2003 vom 03.02.2003

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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordm Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die, Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbi de vom 30.01.2003 hiermit bekanntgemacht wird §1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf .319.000,

in der Ausgabe auf .319.000,

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf .137.000,

in der Ausgabe auf . 137.000,

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf.42.500,-j

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushai wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. _

(Grundsteuer A) . 269 # alle Ta

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).31733

2. Gewerbesteuer.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gerne« bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.Jrjji

für den zweiten Hund..

für jeden weiteren Hund. 5 '

II. Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das ai haltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben 56410 Montabaur, 30.01.2003 ,

Kreisverwaltung ' lmAutt '

des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02.2003 ^9.^ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, FinanzaD mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wahrena narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12 .Ju 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 UhrbisLlniihrl^

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12 .j lieh aus.

Montabaur, 03.02.2003 (Siegel)

Ortsgemeindeverwaltung Hübingen

Hinweis ^i,,.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder . a ekomm dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusta !? fa p a an9 l11 sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von a zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

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